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Vorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
143 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
01.03.16, 12:45
Aktualisiert
01.03.16, 12:45
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Förster Fö 17.02.2016 80/2016 Betreff Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36031600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher i.V. Radermacher Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe rückwirkend zum 01.01.2016. Erläuterungen: Aufgrund der erforderlichen Hilfegewährung für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) ist dieser Personenkreis auch in die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe mit aufzunehmen und die Richtlinien daher entsprechend zu ändern. Folgende Änderungen (kursiv) wurden vorgenommen: 1. Pkt. 1 der Richtlinien – Überschrift: Bekleidungsbeihilfe bei Erstaufnahme eines Heim-, Pflege- oder Patenkindes (umA) 2. Pkt. 1 der Richtlinien – Text: Die Stadt Brühl zahlt in der Regel für die Erstausstattung bei Erstaufnahme eines Heim-, Pflege- oder Patenkindes (umA) eine Beihilfe von 410,00 €. 3. Pkt. 3 der Richtlinien – Überschrift: Beihilfe zur Erstausstattung einer Pflegestelle oder Patenstelle 4. Pkt. 3 der Richtlinien – Text: Die Stadt Brühl zahlt bei der Erstausstattung einer Pflegestelle oder Patenstelle in der Regel bis zu 500,00 €. 5. Pkt. 7 der Richtlinien – Überschrift: Beihilfen für Brillen und Hörgeräte Drucksache 80/2016 Seite - 2 – 6. Pkt. 8, 9 und 10 der Richtlinien- Text: Erweiterung um „Patenkinder“ 7. Pkt. 12 der Richtlinien – Überschrift: Erhöhter erzieherischer Bedarf in einer Pflegestelle oder Patenstelle 8. Pkt. 18 – sonstige Beihilfen – entfällt -, alle nachfolgenden Punkte ändern sich entsprechend in der Nummerierung 9. Pkt. 19 (neu) – Überschrift: Startbeihilfe für Jugendliche und junge Volljährige Die haushaltsmäßigen Auswirkungen wurden bereits im Haushaltsplan 2016 entsprechend berücksichtigt. Die Refinanzierung der Leistungen für die unbegleiteten Minderjährigen erfolgt durch das Landesjugendamt. Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage beigefügt. Anlage(n): (1) Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe