Daten
Kommune
Brühl
Größe
143 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
01.03.16, 12:45
Aktualisiert
01.03.16, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Förster
Fö
17.02.2016
80/2016
Betreff
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen
der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36031600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher i.V. Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung
von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe rückwirkend
zum 01.01.2016.
Erläuterungen:
Aufgrund der erforderlichen Hilfegewährung für unbegleitete minderjährige Ausländer
(umA) ist dieser Personenkreis auch in die entsprechenden Richtlinien über die
Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe mit
aufzunehmen und die Richtlinien daher entsprechend zu ändern.
Folgende Änderungen (kursiv) wurden vorgenommen:
1. Pkt. 1 der Richtlinien – Überschrift:
Bekleidungsbeihilfe bei Erstaufnahme eines Heim-, Pflege- oder Patenkindes (umA)
2. Pkt. 1 der Richtlinien – Text:
Die Stadt Brühl zahlt in der Regel für die Erstausstattung bei Erstaufnahme eines Heim-,
Pflege- oder Patenkindes (umA) eine Beihilfe von 410,00 €.
3. Pkt. 3 der Richtlinien – Überschrift:
Beihilfe zur Erstausstattung einer Pflegestelle oder Patenstelle
4. Pkt. 3 der Richtlinien – Text:
Die Stadt Brühl zahlt bei der Erstausstattung einer Pflegestelle oder Patenstelle in der
Regel bis zu 500,00 €.
5. Pkt. 7 der Richtlinien – Überschrift:
Beihilfen für Brillen und Hörgeräte
Drucksache 80/2016
Seite - 2 –
6. Pkt. 8, 9 und 10 der Richtlinien- Text:
Erweiterung um „Patenkinder“
7. Pkt. 12 der Richtlinien – Überschrift:
Erhöhter erzieherischer Bedarf in einer Pflegestelle oder Patenstelle
8. Pkt. 18 – sonstige Beihilfen – entfällt -, alle nachfolgenden Punkte ändern sich
entsprechend in der Nummerierung
9. Pkt. 19 (neu) – Überschrift:
Startbeihilfe für Jugendliche und junge Volljährige
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen wurden bereits im Haushaltsplan 2016 entsprechend
berücksichtigt. Die Refinanzierung der Leistungen für die unbegleiteten Minderjährigen
erfolgt durch das Landesjugendamt.
Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage beigefügt.
Anlage(n):
(1) Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der
wirtschaftlichen Jugendhilfe