Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 07:16
Aktualisiert
05.05.14, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
157/2014
Erstellt am:
10.04.2014
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
5.1
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
13.05.2014
Betreff
FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim und Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
hier: Kenntnisgabe der Eingaben sowie der Niederschrift der Informationsveranstaltung vom
11.03.2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden Bauleitplanverfahren FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim wurde durch Aushang der städtebaulichen Rahmenplanung sowie zweier Varianten
des städtebaulichen Vorentwurfes in der Zeit vom 26.02.2014 bis 21.03.2014 durchgeführt. Zusätzlich wurde die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.03.2014 im Ratssaal vorgestellt.
Aufgrund der Vielzahl der Eingaben konnte weder eine Sichtung und Zusammenfassung der Eingaben noch die Fertigstellung der Niederschrift der Info-Veranstaltung fristgerecht für die Sitzung des UPA am 09.04.2014 erfolgen.
Zwischenzeitlich konnten sowohl die Eingaben der Öffentlichkeit gesichtet und inhaltlich zusammengefasst als auch die
Niederschrift fertig gestellt werden; beides wird – neben den Originalschreiben der Öffentlichkeit – in den Anlagen zu
dieser Vorlage hiermit zur Kenntnis gegeben.
Des weiteren wurden mit Schreiben vom 20.02.2014 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. In einer separaten Anlage werden die Äußerungen zur Kenntnis gegeben, in denen abwägungsrelevante Belange vorgetragen wurden oder die als Hinweise und
Kennzeichnungen in dem noch zu erarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Diesem frühzeitigen Beteiligungsschritt entsprechend sind einzelne Stellungnahmen abhängig von noch zu beschließenden Planungsentscheidungen, bedingen weiterer Untersuchungen oder werden in den bereits beauftragten Gutachten noch
untersucht. Auch diese Schreiben werden im Anschluss an die Zusammenfassung der Öffentlichkeitsschreiben, auf die
wesentlichen Inhalte beschränkt, dargelegt.
In der Bürgerinformationsveranstaltung wurde durch die Verwaltung Bezug genommen auf bestehende Verkehrsgutachten aus den Jahren 2002; 2005 und der Fortschreibung aus dem Jahr 2012. Diese sind im Ratsinformationssystem als
Anlage beigefügt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Planung weitere Untersuchungen erfolgen
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werden, das Gutachten von 2012 also weder den konkreten städtebaulichen Entwurf berücksichtigt, noch eine abschließende Betrachtung darstellt.