Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Niederschrift der Bürgerversammlung vom 11.03.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
184 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 07:16
Aktualisiert
05.05.14, 07:16

Inhalt der Datei

Pulheim, 24.04.2014 NIEDERSCHRIFT über die Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung an der Aufstellung der Teiländerung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim Sitzungstermin Sitzungsort Dienstag, 11.03.2014 Ratssaal, Rathaus Pulheim Sitzungsbeginn nö. Sitzung 18.03 Uhr Sitzungsende 20.49 Uhr Teilnehmer von der Verwaltung: Herr Höschen, Technischer Beigeordneter Herr Ritter, Amtsleiter Planungsamt Herr Kleine-Erwig, Amtsleiter Tiefbauamt Frau Hatting, Mitarbeiterin Planungsamt - Schriftführerin Frau Hoss, Herr Klein, Frau Dr. Cassens-Sasse, Herr Porschen (Praktikant), Herr Springob, Herr Prieß, Frau Schafgan, Herr Gerling Gäste: Ratsmitglieder aller Fraktionen Herr Wennemar, Büro Konrath und Wennemar – Architekten/ Ingenieure Bürgerinnen und Bürger: 79 -. s. beigefügte Teilnehmerliste Beigeordneter Höschen begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die Ratsvertreter aller Fraktionen. Er stellt die Vertreter der Verwaltung vor und erläutert den Ablauf dieser Versammlung. Sollten Bürgerinnen und Bürger mit der namentlichen Nennung im Protokoll nicht einverstanden sein, bittet er um eine Information am Anfang der Wortmeldung. Seitens der Bürgerinnen und Bürger erhebt sich hier gegen kein Widerspruch. Herr Ritter informiert über die Aufstellung der Teiländerung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (kurz FNP 17.9 Pulheim), die räumliche Aufteilung auf die 3 Bebauungspläne (BP) Nr. 113, 114 und 115 Pulheim anhand einer Präsentation und erläutert den förmlichen Ablauf und den Zeitrahmen der Verfahren. Die Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Herr Wennemar erläutert anhand seiner Präsentation die verschiedenen Planungsvarianten, die Möglichkeiten der Bebauung, und die mögliche Anzahl der Wohneinheiten. Er geht auch auf den Lärmschutz, den ruhenden Verkehr und die Möglichkeiten zur Vermeidung von Schleichverkehren -durch eine eventuelle EinbahnstraßenregelungSeite 1 von 15 T10001.doc ein. Ob ein zusätzlicher kleinerer Kreisverkehr vor der Kindertagesstätte zum Einstieg in dieses Gebiet angeboten werden soll, bedürfe der weiteren Untersuchung im laufenden Verfahren. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Herr Ritter betont, dass hier zwar zwei Varianten vorgestellt würden, man müsse aber nicht zwangsläufig Variante Nr. 1 oder Nr. 2 so wählen. Vielmehr solle dies als mögliches Baukastensystem mit diversen Möglichkeiten der Planung gesehen werden. Der Kreisverkehr sei hier zwar an der Pariser Straße situiert, jedoch habe man bei dieser -verwaltungsintern und mit der Politik abgestimmten- Entscheidung nicht geplant, diesen an die vorhandene Pariser Straße anzubinden. Bei einer Haupterschließung in das neue Gebiet über diesen Punkt sei geplant, die Fahrbahn der Pariser Straße ein Stück von den Wohngebäuden wegzulegen. Man wolle so zu einer großzügigen Lösung kommen, die den Verkehrsfluss von den Wohngebäuden wegnehme. Die vorderen Stellplätze und die Bäume müssten dafür voraussichtlich zunächst entfernt werden, für die wegfallenden Stellplätze werde jedoch ein Ersatz geplant. Die Planung, dass die Straße auch für einen Bus passierbar sein solle, solle lediglich als eine Option für einen später möglichen öffentlichen Busverkehr angesehen werden. Ob dies tatsächlich irgendwann der Fall sein werde könne – auch aus finanziellen Gründen – nicht vorhergesagt werden. Der städtebauliche Entwurf -mit den zu erwartenden Wohneinheiten- sei dem Planungsbüro VIA zur weiteren verkehrlichen Prüfung vorgelegt worden. Ebenfalls werde im laufenden Verfahren ein Schallschutzgutachten - im Hinblick auf den entstehenden Verkehr - in Auftrag gegeben. Man werde mit der üblichen Stellplatzanzahl von 2 Stellplätzen pro Grundstück planen und gehe davon aus, dass dies genügen werde. Der Straßenraum in dem Plangebiet sei gut dimensioniert und man werde mit den entsprechenden Festsetzungen die Möglichkeiten der Grundstückszufahrten festlegen, so dass in optimierter Weise straßenrandbegleitendes Parken möglich sein werde. Weiterhin informiert er über die Inanspruchnahme der Kita-Plätze in Pulheim, die deutlich höher als prognostiziert ausfalle. Um den weiteren Bedarf zu decken sei eine naheliegende -und wahrscheinliche Lösungdie Erweiterung der Kindertagesstätte Pariser Straße um 4 weitere Gruppen. Beigeordneter Höschen betont, dass man bei der Planung dieser neuen Kindertagesstätte die vom Bund vorgegebenen Quoten berücksichtigt habe. Man sei davon ausgegangen, dass diese Kindertagesstätte für die neuen Baugebiete ausreichend seien. In Pulheim liege diese Quote jedoch weitaus höher, so dass die Prognosewerte durch die tatsächlichen Belegungszahlen schon überholt seien. Die Konsequenz hieraus sei die Planung weiterer Kita-Plätze in den neuen Siedlungsgebieten. Eine Bürgerin bittet ihre Ausführungen als konstruktive Anregungen aufzunehmen. Sie sehe es als sehr problematisch an, dass dieses neue Gebiet nur über einen Kreisverkehr erschlossen werden solle. Viele Viertel seien sehr eng bebaut und z.B. in dem Gebiet Asternweg und Aurikelweg fänden die Auto dort kaum mehr heraus, obwohl es zwei Anbindungen besitze. Es müsse eine zweite Zufahrt von der Geyener Straße in das Plangebiet geben, da es sonst Schleichverkehre durch die kleine Unterführung geben werde. Dies sei auch aus Sicherheitsgründen für die Feuerwehr und den Notarzt notwendig und sie fragt, ob das neue Gebiet in das Sicherheitskonzept eingebunden worden sei. Es gebe nur eine verkehrstechnisch sinnvolle Unterführung und man fürchte, dass das komplette Gebiet bei einer Überschwemmung der Unterführung oder bei einem Unfall abgeschnitten werde. Zuerst müsse das Verkehrswegekonzept beschlossen werden, da bis jetzt nur etwas angedacht und geplant, aber nichts wirklich klar und zu Ende gedacht sei. Den angedachten zweiten Kreisverkehr direkt vor der Kindertagesstätte empfinde sie als höchst problematisch. Die Einfahrt in die Pariser Straße sei schon jetzt beengt und die Viertelsstruktur im hinteren Teil am Römischen Platz werde vermutlich massiv gestört. Die Seite 2 von 15 T10001.doc Anbindung müsse über die Geyener Straße oder durch den Grünstreifen erfolgen. Auch für den BP 114 Pulheim sei eine Zufahrtstraße im Süden außerhalb des Viertels sinnvoll, da man aus der hintersten Ecke extrem lange Fahrtwege haben werde. Man müsse meist Zonen mit 7 km/h einrichten, da Tempo 30 nur auf einer bestimmten Achse möglich sei. Sie gebe zu bedenken, dass in der Pariser Straße Erschließungskosten angefallen seien und sie frage sich, ob dies ein nachhaltiger Eingriff in die bestehende Planung sei. Eine Beeinträchtigung für ein bereits bestehendes Viertel sei abzulehnen, daher müsse die Erschließung auf anderem Wege erfolgen. Der Wegfall der bestehenden Stellplätze sei durch die bereits jetzt bestehende problematische Parkplatzsituation ebenfall abzulehnen. Man müsse bei der Planung der Pariser Straße auch aus juristischer Sicht überlegen, ob dort eingegriffen werden könne. Es seien bereits Erschließungsbeiträge entrichtet worden und man müsse dies noch einmal genauer betrachten. Herr Kleine-Erwig bestätigt, es sei sehr unglücklich, dass es in Pulheim nur eine leistungsfähige Verbindung unter der Bahn gebe. Man könne dies jedoch nicht ändern, auch wenn es aus verkehrsplanersicher Sicht natürlich sinnvoll sei. Es gebe auch keine Möglichkeit die bestehende Unterführung am Elchweg leistungsfähig zu ertüchtigen, da die Zuwege nicht dazu geeignet seien, große Verkehre aufzunehmen. Es gebe keine Alternative zur Erschließung des Neubaugebietes über die K25 und zur Anbindung an die Rathauskreuzung. Ein Verkehrsgutachten vor der Planung der Neubaugebiete habe der Frage, welche Verkehre die Rathauskreuzung aufnehmen könne, einen Schwerpunkt gewidmet. Man habe geprüft, ob ein Neubaugebiet möglich sei und auf welche Art die Kreuzung ertüchtigt werden müsse. In dem angesprochenen Notfall könne man das Gebiet über die Unterführung am Elchweg oder aber über die Geyener Straße in Richtung Geyen verlassen. Er betont, dass dies jedoch nicht die reguläre Planung für die Erschließung des Gebietes sei. Das vorhin erwähnte Gebiet Astern- und Aurikelweg sei durch die fehlende Hierarchie der Wege und die Mischverkehrsflächen geprägt. Die Straßen sähen gleich aus und auch die Straßennamen stellten keine Hilfe dar. Genau dies werde in dem neuen Gebiet ausgeschlossen, da es hier eine Haupterschließungsachse geben werde, die auch als solche erkennbar sei. Vom Kindergarten an führe sie in das neue Gebiet und verzweige sich dann in Sammelstraßen, Wohnsammelstraßen und Wohnwege, die dann in der Gestaltung auch entsprechend kleiner gestaltet würden. Der große Querschnitt, der wie an der Sonnenallee geplant sei, werde eine 6 Meter breite Fahrbahn, beidseitig Parkstreifen und dahinter breite Gehwege erhalten. Diese Planung ermögliche eine große Anzahl an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum. Man werde Möglichkeiten zur Vermeidung von Schleichverkehren prüfen und diskutieren, ob man dies mit einer geeigneten Beschilderung lösen könne oder ob im Extremfall gewisse Bereiche mit Pollern abgesperrt werden müssten. Beigeordneter Höschen versichert, dass parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt würden. Dazu zählten unter anderem der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Rhein-Erft-Kreis und zusätzlich erfolge auch eine hausinterne Beteiligung der einzelnen Ämter. Hierbei werde auch die Feuerwehr (vorbeugender Brandschutz) an der Planung beteiligt. Sollten die Kollegen der Feuerwehr hier irgendwelche Bedenken bezüglich der Rettungszeiten oder der Rettungswege haben, würden sie diese im Planverfahren äußern und die Bedenken berücksichtigt. In der Bauleitplanung würden alle Fachbelange geprüft und berücksichtigt. Der Bürger Herr Dr. Bierth bedankt sich für diese Gelegenheit, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Sorgen und Ängste vortragen können. Er sei erst später bei der Planung der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim direkt betroffen. Bei der jetzigen Planung der Erschließung führe die Haupterschließungsstraße jedoch direkt an seinem Grundstück vorbei. Wie seine Vorrednerin sehe er bei dem Verkehrskonzept das Problem, dass es bei der Seite 3 von 15 T10001.doc Londoner Straße einen Stau gebe. Bislang führe die Haupterschließungsstraße am Kindergarten in einem rechtwinkeligen Knick weiter. Dann würde der Entlastungsverkehr der Londoner Straße an dem Kreisverkehr direkt vor dem Kindergarten zusammentreffen. Ihm sei unbegreiflich, warum die Haupterschließungsstraße nicht nach Süden verlegt werde und eine direkte Anbindung an die Geyener Straße erhalte. Das bisherige Viertel, mit der Londoner Straße als Erschließungsstraße, könne so weiterhin nur den Verkehr des bisherigen Viertels aufnehmen. Er sehe auch die Gefahr -und auch das Planungsbüro VIA habe dies in seinem ersten Gutachten aufgezeigt- dass die Unterführung diesen zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen könne. Er fragt nach, warum man für den Verkehr Richtung Köln keine Anbindung an die B 59n schaffe. Man könne den notwendigen Kreisverkehr dann hinter der Brücke planen, wo auch schon ein Feldweg auf die B 59n führe. Der Verkehr könne dann im Süden direkt in das Baugebiet geführt werden und somit das gesamte Planungsgebiet deutlich entlasten. Herr Kleine-Erwig erläutert, dass diese Option bereits vor einigen Jahren vom Planungsbüro VIA untersucht worden sei, da man die Verkehre hinter der Bahn aus der Stadt heraus halten und direkt auf die B 59 führen wollte. Es habe den Vorschlag gegeben, die Kreisstraße K 25 an die B 59 anzubinden. So hätten die Anwohnerinnen und Anwohner der Pulheimer Gebiete jenseits der Bahn und auch aus Geyen, direkt auf die Bundesstraße auffahren können. Das Ergebnis der Untersuchung habe jedoch gezeigt, dass diese Anbindung auch für Anwohnerinnen und Anwohner aus der Mitte des Zentralortes dann so attraktiv sei, dass kaum jemand die Venloer Straße als Ausfahrt Richtung Köln nutzen würde. Dies würde zu einer massiven Verlagerung des Verkehres von der Ortsmitte Pulheim, über die Rathauskreuzung, zur neuen Anbindung führen. Dies würde dann zu anderen Problemen und hohen Belastungen dort führen. Er zitiert aus einem Ergebnisbericht: „Die Variantengruppe 1 –Anschluss Geyener Straße K 25 an die B 59n hat eine Reihe von Nachteilen, wie unerwünschte Verlagerung und starke Belastung im Bereich der Geyener Straße. Hauptnachteil sind die mangelhaften Gestaltungsmöglichkeiten im Netz. Der Anschluss im Zuge der Geyener Straße liegt an einer Ortsverbindungsstraße, die von ihrer Funktion und Lage her keinen überörtlichen Verkehr aufnehmen sollte.“ Herr Ritter betont, der Verkehrsgutachter habe im Jahr 2005 eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Anbindung an die B 59n prognostiziert und nicht die Entlastung, die die Anwohnerinnen und Anwohner sich erhofften. Man erhalte also mehr Verkehre über die Rathauskreuzung -die zur Zeit noch andere Wege nutzen- und aus diesem Grund scheide diese Variante leider aus. Der Bürger Herr Torsten Rekewitz sagt, vorhin sei erwähnt worden, dass die Rathauskreuzung ab und an überlastet sei und Alternativen gesucht worden seien. Wenn man die Situation an der Kreuzung beobachte müsse man jedoch feststellen, dass die Kreuzung schon heute sehr oft überlastet sei. Es sei nicht vorstellbar, dass etwas an der Kreuzung geändert werden könne. Man könne sie kaum verbreitern ohne etwas abzureißen. Er möchte wissen, was dort konkret untersucht worden sei, welche Ergebnisse vorlägen und wie die Kreuzung ertüchtigt werden solle. Seiner Meinung nach sei die Verkehrsführung das Hauptproblem. Ebenfalls sei vorhin berichtet worden, dass die Anzahl der Kita-Plätze nicht ausreichend seien und eine Erweiterung der Kita an der Pariser Straße dem Abhilfe schaffen könne. Er bittet um eine Information, wie die Planung der Schulkapazitäten in Pulheim Mitte sei und wo die Kinder die Schule besuchen könnten. Eine Erweiterung der Schule Bachstraße sei kaum möglich und man könne die Kinder auch nicht gesammelt in eine Stommelner Schule schicken, wo es theoretisch freie Kapazitäten gebe. Seite 4 von 15 T10001.doc Beigeordneter Höschen antwortet, dass die Frage des Schulbesuches an die Schulverwaltungsabteilung weitergegeben werde, die an diesem Verfahren natürlich bereits beteiligt sei. Bei der Rathauskreuzung handele es sich um einen Unfallhäufungsschwerpunkt und die Verwaltung sei verpflichtet, die Situation zu verbessern. Man könne die Lichtsignalanlage und die Fahrspuren optimieren, auch wenn dies einen erheblichen baulichen Aufwand bedeute. Das Planungsbüro VIA habe eine Simulation mit verschiedenen Lastfällen vorgeführt, wobei das neue Baugebiet -mit den vorhin genannten ca. 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern nach Endausbau in etwa 10 Jahren- der erste Lastfall gewesen sei. Dies könne die Kreuzung dann mit einem ausreichenden Ergebnis leisten. Es gebe leider keine zweite Unterführung, so dass die Rathauskreuzung der Kernpunkt der gesamten Verkehrsplanung –noch vor der Leistungsfähigkeit des Kreisels an der Pariser Straße- sei. Die Ergebnisse der Untersuchung würden selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Die Bürgerin Frau Renate Obwandner beurteilt positiv, dass die Politik und die Stadtverwaltung die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger (im vorherigen Verfahren BP 106 Pulheim zur Planung der Kindertagesstätte) zum größten Teil aufgenommen hätten und die Kita im vorderen Teil der Pariser Straße – und nicht an der Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz – gebaut worden sei. Sie hoffe, dass auch in diesem Verfahren die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger geprüft und angenommen würden. Man könne an der hohen Beteiligung an dieser Bürgerversammlung sehen, dass ein großes Interesse bestehe. Vielen der Anwohnerinnen und Anwohner sei beim Zuzug in dieses Gebiet bekannt gewesen, dass das Feld einmal bebaut werden würde und dies sei von der Stadtverwaltung auch immer so kommuniziert worden. Sie sei jedoch von der hohen Anzahl der zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohner für Pulheim –ca. 1.500 Personen- irritiert. Sie könne nicht nachvollziehen, warum von den 3 Plangebieten Nr. 113, 114 und 115, mit dem vorderen Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim begonnen werde und erst im Anschluss Nr. 114 und Nr. 115. Der Baustellenverkehr führe demnach nicht nur durch das Europaviertel, sondern auch durch das dann bestehende Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim. Ein Pulheimer Landwirt habe gerade Erdaushub durch die Londoner und Pariser Straße transportiert und die Straße sei ständig verdreckt gewesen. Außerdem spielten dort Kinder und der Verkehr der Baustellenfahrzeuge sei extrem. Die Straßen seien sicher so ausgebaut wie es rechtlich vorgesehen sei, jedoch zu eng um mit einem PKW richtig an einem Baustellenfahrzeug vorbei zu kommen. Man müsse auch bedenken, dass die Parkplätze der Londoner Straße -wo auch sie ihr Auto parkewegfallen würden. Die Grünverbindungen sehe sie sehr positiv, jedoch sei dies auf dem Plan teilweise falsch dargestellt. Eine der als Grünflächen eingezeichneten Flächen sei jene, die die Nachbarn seinerzeit dazu gekauft hätten. Es handele sich zur Zeit um Ackerland -und später um Wohnbaulandflächen- und nicht um einen Grünstreifen, der von der Öffentlichkeit genutzt werden könne. Im Europaviertel sei –bis auf die kleine und ständig von Hunden verschmutzte Grünfläche vom Spielplatz bis zur Straßenverbindung Am Wiesenhang- kaum Grünfläche vorhanden. Sie rege an, neben die von den Nachbarn dazu gekaufte und auf dem Entwurf eingezeichnete Grünfläche, eine öffentliche Grünverbindung -ähnlich wie in dem Gebiet der Sonnenallee- zu schaffen, um die beiden Baugebiete von einander zu trennen und den Freizeitwert zu erhöhen. Die Verwaltung habe gesagt, dass die Straße Am Lindenkreuz als Mischverkehrsfläche so konzipiert sei, dass sie nicht mehr Verkehr aufnehmen könne. Es sei eine Spielstraße, in der nur Schritttempo gefahren werden dürfe, und Parkplätze seien auch vorhanden. Für das Baugebiet Nr. 115 sei die Erschließung über die Londoner Straße angedacht, wo der Verkehr dann auch über die Straße Am Lindenkreuz abgeführt werde. Sie möchte wissen, warum keine zweite Zufahrt über die Geyener Straße geplant werde. Der Kreisverkehr Pariser Straße müsse bei etwa 250 Wohneinheiten im Baugebiet BP Nr. 113 Pulheim und einem PKW pro Haushalt etwa 250 zusätzliche Fahrzeuge aufnehmen. Hinzu kämen die Fahrzeuge der Anwohnerinnen und Anwohner des Neubaugebietes Sonnenallee Seite 5 von 15 T10001.doc sowie Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden des geplanten Discounters. Diese zusätzliche Verkehrsmenge -und der Verkehr des Rückstaus von der Unterführung Steinstraße- würde den Kreisverkehr verstopfen. Zu den Hauptverkehrszeiten benötige man ziemlich lange, dort erst einmal heraus zu kommen. Sie wisse nicht, ob das Verkehrskonzept aus dem Jahr 2005 diese 1.500 zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohner mit berücksichtige. Eine Zufahrt zur B 59n würde sicher mehr Verkehr aus Geyen und anderen Stadtteilen mit sich bringen. Aufgrund der jetzigen Situation, dass 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner hinzu kämen, müsse man eine Anbindung an die B 59n aber nochmals überdenken. Des Weiteren wäre sie von den beiden Mehrfamilienhäusern in der Verlängerung Am Lindenkreuz -Planungsvariante 2- betroffen. Es werde gesagt, dass noch nicht klar sei, ob diese 2- oder 3-geschossig plus Dach geplant würden. Sie gehe von deiner 3-geschossigen Bauweise zuzüglich Dach aus, da Investoren dies wegen der höheren Rendite bevorzugen würden. Man befinde sich dort auf einem Berg, der Richtung Pulheimer Bach wieder etwas abflache. Die Häuser am Luxemburger Weg lägen alle etwas tiefer, so dass die Höhendifferenz zum Feld mindestens ein Meter betrage. Sollte dort ein 3-geschossiges Haus plus Dach gebaut werden, so würde das dadurch wie ein 4-geschossiges Haus plus Dach wirken. Die Mehrfamilienhäuser im vorderen Bereich der Pariser Straße empfinde sie als sehr massiv und würde eine Planung dieser Häuser entlang der kompletten Geyener Straße auch aus städtebaulicher Sicht befürworten. Diese würden auch einen Lärmschutz gegenüber der Geyener Straße und der B 59n für das Baugebiet bedeuten. Zur Zeit sei ein ständiges Rauschen von der B 59n und der Bonnstraße zu hören, was das noch zu erstellende Lärmgutachten sicher feststellen werde. Herr Ritter betont, dass dies die letzte große zusammenhängende Fläche sei, die man in Pulheim -für den in der Region herrschenden großen Bedarf- entwickeln könne. Man wolle die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern über diese drei zusammenhängenden Baugebiete führen. Frau Obwandner wirft ein, dass es im Europaviertel etwa 150 Wohneinheiten gebe und bei 1.500 neuen Einwohnern und der Größe der Bebauungsplangebiete, sei das ein sehr massiver Zuwachs. Herr Ritter erklärt, dass im Bebauungsplan Nr. 113 -je nach Variante- zwischen 97 und 112 Einfamilienhäuser und zwischen 127 und 150 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau entstehen könnten. Man habe in den vergangenen Jahren feststellen können, dass es einen großen Bedarf an qualitativ hochwertigem Mehrfamilienhausbau in Pulheim gebe. Auch die Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter sähen diesen Bedarf, mit kurzen Wegen auch speziell für altersgerechtes Wohnen, bevorzugt in der Ortsmitte von Pulheim. Die Grundstücke in den alten Baugebieten innerorts seien jedoch zu klein, als dass dieser Wohntyp dort in ausreichendem Maß entstehen könne. Die Bürgerinnen und Bürger wollten nach einem Verkauf des Hauses aus Gründen der Barrierefreiheit, das Wohnumfeld beibehalten. Es gebe sehr viele Anfragen nach dieser Wohnform, daher die hohe Anzahl an Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau im Bebauungsplan Nr. 113. Dieser mache an dieser Stelle Sinn -und nicht am Ende der drei neuen Baugebiete-, damit die dort wohnenden nicht das gesamte Quartier durchqueren müssten. Eine Bürgerin habe im Hinblick auf den Baustellenverkehr in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses angeregt, erst das hinterste Baugebiet zu entwickeln. Die Entscheidung zu dieser Reihenfolge sei jedoch zu einem Zeitpunkt festgesetzt worden, als über den Bebauungsplan Nr. 114 bezüglich der Verfügbarkeit der Flächen viel Unsicherheit herrschte. Nun sei für den Bebauungsplan Nr. 113 der Artenschutz – der immer 1 – 1,5 Jahre Vorlaufzeit benötige- bereits untersucht, so dass man diese Reihenfolge beibehalten müsse. Seite 6 von 15 T10001.doc Beigeordneter Höschen fügt hinzu, dass die Bedenken hinsichtlich des jahrelangen Baustellenverkehrs nachvollziehbar seien. Es gebe Überlegungen, dieses Problem zu lösen, zu denen aber noch nichts abschließend gesagt werden könne. Es sei eine der Hauptaufgaben für ihn und das Tiefbauamt, hierfür eine befriedigende Lösung –möglichst unter Vermeidung jahrelanger Nutzung der vorhandenen Straßen- zu finden. Herr Ritter sagt, dass die Stellplätze, die durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung die wegfielen, ersetzt würden. Er schlage vor, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen der Verwaltung in der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung zukommen ließen. Im Eingangsbereich des Quartiers gebe es eine breite Stellplatzzone, die man –sollte die Planung so bleiben- entweder in einer veränderten Fassung an dieser Stelle oder gegenüber der Zufahrt zur neuen Kindertagesstätte wieder herstellen könne. Es würden keine Stellplätze entfernt, ohne diese an anderer Stelle zu ersetzen. Frau Obwandner regt an, dass beim Wegfall von Stellplätzen an der Pariser Straße, diese auch dort wieder ersetzt werden sollten und nicht um die Ecke im Neubaugebiet. Es seien die Stellplätze des Europaviertels und man müsse diese auch nutzen können. Gerade zu den Stoßzeiten seien die Besucherparkplätze komplett belegt und sie wolle nicht um die Ecke im Neubaugebiet parken müssen. Schon durch die Kindertagesstätte sei die Anzahl der verfügbaren Stellplätze verringert. Außerdem sei die Planung, die Haupterschließungsstraße eines Neubaugebietes an einer Kita entlang zu führen, sehr unglücklich. Herr Ritter betont, man wolle den Ersatz für die wegfallenden Stellplätze nah anbinden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wären auch Stellplätze um die Ecke zumutbar. Man sei jedoch bemüht, eine für die Anwohnerinnen und Anwohner annehmbare Lösung zu finden. Die eben angesprochene dargestellte Grünverbindung im Entwurf, solle eine Zäsur zum bestehenden Viertel darstellen. Dies sei tatsächlich eine private Grünfläche –und nicht als öffentliche Fläche vorgesehen- und man werde dies im Bebauungsplanentwurf deutlich machen. Für die neuen Gebiete seien –im Vergleich zu vorherigen Planungen- sehr üppige Begrünungen eingeplant. Die Straße Am Lindenkreuz –Mischverkehrsfläche- werde von der Londoner Straße gekreuzt. Andererseits werde die Straße Am Lindenkreuz Richtung Quartier nur in Form eines Fuß- und Radweges weitergeführt. (Herr Ritter erklärt anhand des auf der Leinwand gezeigten Entwurfes den möglichen Straßenverlauf.) Der dortige Verkehr bestünde aus den Anwohnerinnen und Anwohnern und deren Besucherinnen und Besuchern. Das neue Gebiet müsse an das bestehende Straßenverkehrsnetz anschließen und man könne diskutieren, an welchem Ort dies geschehen werde. Ein Bürger fragt nach, ob die Parkplatzsituation bei einer Konzentration von Mehrfamilienhäusern verschärft würde. Ein Einfamilienhaus verfüge über eine Garage und einen Stellplatz. Bei einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage würde nicht jede Mietpartei zwei Tiefgaragenstellplätze anmieten, auch wenn 2 PKW im Haushalt vorhanden seien. Somit gebe es einen Tiefgaragenstellplatz und das zweite Auto müsse auf einem öffentlichen Stellplatz stehen. Bei einer Ansammlung von Mehrfamilienhäusern, werde die Parksituation sicher nicht besser. Beigeordneter Höschen sagt er gehe davon aus, dass der Geschosswohnungsbau aus hochwertigen Eigentumswohnungen bestehen werde, da auch hier eine erhöhte Nachfrage herrsche. Eine solche Wohnung sei besser vermarktbar, wenn man in der Tiefgarage zwei Stellplätze zum Verkauf anbieten könne. Seite 7 von 15 T10001.doc Ein Bürger bezweifelt die Kapazitäten dieses Planes und möchte wissen, ob man die Anzahl der Wohneinheiten halbieren und die Grünflächen noch verdoppeln könne. Die Informationsveranstaltung und die Möglichkeit zur Mitbestimmung würden begrüßt. Er bittet um Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten und den Terminplan, damit die Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls noch aktiv werden könnten. Beigeordneter Höschen erklärt, dass die zur Zeit stattfindende frühzeitige Bürgerbeteiligung der erste Schritt in diesem Verfahren sei, in dem ein städtebauliches Grundkonzept vorgestellt und diskutiert werde. Die Bürgerinnen und Bürger hätten noch bis zum Ablauf der Frist der frühzeitigen Beteiligung - 21.03.2014 – die Möglichkeit, die ausgehängten Pläne und Unterlagen im Aushangkasten -im Flur des Planungsamtes, 2. OG, Rathaus- einzusehen und schriftliche Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss werde man -gemeinsam mit Herrn Wennemar- die Eingaben prüfen und überlegen, welchen sinnvollen Anregungen man nachkommen könne. Dies werde dann dem Fachausschuss des Rates -dem Umwelt- und Planungsausschuss- vorgelegt, der in öffentlicher Sitzung drüber berate und nach einem Beschlussvorschlag den Beschluss zur öffentlichen Auslegung fasse. Die Bürgerinnen und Bürger seien herzlich dazu eingeladen, diesen Sitzungen beizuwohnen. Dem liege dann ein konkretisierter städtebaulicher Plan -der Rechtsplanentwurf mit bundesweit einheitlich genormten Planzeichen - zu Grunde. Dies alles sei im Baugesetzbuch und den dazu gehörenden Verordnungen geregelt. Dieser Rechtsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 werde dann für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist hätten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, den Planentwurf, den Entwurf der Begründung und alle anderen zur Verfügung stehenden Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu dem Entwurf -schriftlich oder zur Niederschrift- bei der Stadtverwaltung abzugeben. Nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss, werde der Rat der Stadt Pulheim über jede einzelne Anregung -im Rahmen einer Abwägungsentscheidung- abstimmen. Herr Ritter führt aus, dass man das Ergebnis des heutigen Abends und die schriftlich eingegangenen Anregungen sammeln und redaktionell verarbeiten werde. Das Ergebnis werde dann den Mitgliedern des Umwelt- und Planungsausschusses für den weiteren Planungsablauf zur Beratung vorgelegt. Er hoffe, dass man die Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 09.04.2014 vorstellen könne. Dies sei jedoch auch abhängig von der Vielzahl der Eingaben und den notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen. Zur Vorlage des Rechtsplanentwurfes müsste die Planung durchgearbeitet werden und auch die notwendigen -auf die neue Planung abgestellten- Gutachten vorliegen. Auch die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung – Bewertung der Eingriffe in den Ackerboden, die an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen- seien neu zu berechnen. Er könne daher nicht versichern, dass dies zur Sitzung des Ausschusses im Mai zeitlich machbar sei und gehe davon aus, dass der Rechtsplanentwurf zur Sitzung im Juli vorgelegt werden könne. Die öffentliche Auslegung könne dann über die Sommerpause –mit einer entsprechenden Verlängerung- oder direkt im Anschluss an die Sommerferien beginnen. Zur Anregung, die Planung zu halbieren und die Grünflächen zu verdoppeln, gebe er zu bedenken, dass man an dieser Stelle versuche den bestehenden lokalen und regionalen Bedarf zu decken. Dies sei der letzte Bereich, den es für eine zusammenhängende Form der Siedlungsentwicklung gebe und anhand des Bedarfes, sei eine Planung für 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner nötig. Selbstverständlich könne diese Anregung im Verfahren vorgetragen werden. Die Verwaltung würde dann voraussichtlich eine andere Auffassung vortragen und dies dann dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Seite 8 von 15 T10001.doc Herr Kleine-Erwig bestätigt, man habe aufgenommen, dass nur eine Anbindung von vielen Bürgerinnen und Bürgern als sehr kritisch angesehen werde. Der vorhandene Kreisverkehr sei jedoch verkehrstechnisch völlig ausreichend um diesen Verkehr abzuwickeln, man werde die vorgetragenen Bedenken jedoch sorgfältig prüfen. Ein Bürger fragt in Form eines Zwischenrufes, was dagegen spreche, dass das neue Gebiet über einen weiteren Kreisverkehr an die Geyener Straße angebunden werde. Herr Kleine-Erwig sagt, dass man die Planung immer ändere, wenn es die entsprechenden Anlässe gebe. Eine weitere Anbindung an die Geyener Straße habe Nachteile für den Verkehrsfluss und es würde dort eine weitere Verkehrsachse geschaffen. Außerdem würden zusätzliche Kosten und zusätzliche Probleme, die mit dem Bau eines weiteren Kreisverkehres verbunden sind, entstehen. Es gebe den eindeutigen Nachweis, dass ein Kreisverkehr- von der Leistungsfähigkeit- absolut ausreichend sei. Der in den Plänen an der Kita eingezeichnete Kreisel habe eher gestalterische Gründe, da -von der Leistungsfähigkeit her- keiner erforderlich sei. Man habe die Anregungen aber aufgenommen und werde diese mit dem Verkehrsgutachter diskutieren. Beigeordneter Höschen betont, dass die Verkehre innerhalb des Gebietes -und die Frage des kleinen Kreisverkehres an der Kita- von einem Verkehrsgutachter untersucht würden. Die Bürgerin Frau Schröder interessiert sich sehr für die Verkehrssituation des Gebietes, speziell ob an der Kita eine Kreuzung oder ein Kreisel geplant werde. Sollte die Kita tatsächlich verdoppelt werden, würden ca. 200 Kinder diese Einrichtung besuchen. Dies führe morgens, mittags und auch nachmittags zu einem starken Hol- und Bringverkehr und kleine Kinder liefen dort vermehrt über die Straße. Man könne davon ausgehen, dass zu diesen Zeiten nur wenige Anwohnerinnen und Anwohner den Weg am Kindergarten entlang wählten, um in ihr Wohngebiet zu gelangen. Hinzu komme noch der Baustellenverkehr während der Bauphase. Spätestens nach Fertigstellung der Baugebiete Nr. 114 und Nr. 115 würde der Knotenpunkt am Kindergarten umgangen und der Weg über die Pariser Straße / Londoner Straße gesucht. Dort werde schon jetzt häufig mit überhöhter Geschwindigkeit durchgefahren. Man könne auf dem Plan den gestalteten Ring, vom Kindergarten durch die drei Baugebiete und dann Londoner Straße und Pariser Straße zurück, nachvollziehen. Da keiner freiwillig an einem Kindergarten mit 200 Kindern vorbeifahre, würden die Londoner Straße und Pariser Straße die Hauptachse bilden. Sie möchte wissen, ob die Leistungsfähigkeit der Londoner Straße dies hergebe, auch im Hinblick auf einen eventuellen Busverkehr. Was spreche dagegen, den Grüngürtel auf der südlichen Seite des Baugebietes Nr 113 etwas zu verkleinern und eine Umgehung am Rand –die auch eine Zufahrt zu den Baugebieten Nr. 113 und Nr. 114 ermögliche- anzusiedeln. Dies bilde eine U-förmige Verbindung -die durchaus eine Verknüpfung in das Europaviertel haben könne- jedoch würde der Hauptverkehr der Baugebiete direkt an die K 25 abfließen. Diese Verbindung könne in der Bauphase dann schon problemlos den Baustellenverkehr aufnehmen. Beigeordneter Höschen hebt nochmals hervor, dass auch die Kapazität der Londoner Straße im weitere Verfahren noch vom Verkehrsgutachter untersucht werde. Zum Thema Stadtbus teilt er mit, dass die Entscheidung hierüber vom Rat der Stadt Pulheim getroffen werde. Die Umsetzung des Bebauungsplanes bedeute nicht, dass dann automatisch ein Stadtbus eingeführt werde - man wolle sich aber durch eine entsprechende Breite der Straßen diese Option offen halten. Seite 9 von 15 T10001.doc Ein Anwohner des Elchweges weist auf die großen Bäume am Wegesrand hin. Frau Dr. Cassens-Sasse habe gesagt, dass diese Bäume schützenswert seien. Die Häuser in der Planung würden vermutlich in den Kronenbereich der Bäume hineinragen. Er möchte wissen, ob er eine rechtsverbindliche Information erhalten werde, was dort im Vorfeld geschehen werde. Herr Ritter erklärt, dass die Planungen für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 114 und 115 bislang nur sehr vage sei. Stünde der Baum im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 113, würde er -einschließlich Krone- mit eingemessen und man würde die Baufenster mit den Abständen entsprechend anpassen. Sobald die Planungen der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 detaillierter würden, werde dies dort ebenfalls erfolgen. Beigeordneter Höschen erläutert, dass die Stadt im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung für die in Anspruch genommene Landschaft den entsprechenden Ausgleich schaffen müsse. Sollten schützenswerte Bäume betroffen sein, sei dieser Ausgleich entsprechend höher. Es sei die oberste Maxime, stadtbild- und gebietsprägende Bäume zu erhalten. Eine Bürgerin fragt nach, ob eine Verkehrsrückführung aus dem BP 113 über die Londoner Straße erfolgen solle. Vorhin wurde gezeigt, dass man über den BP 114 rein und die Londoner Straße wieder raus fahren solle. Sie regt an, dass hier nochmals hinterfragt werden solle, ob man den Anwohnerinnen und Anwohnern hier nicht zuviel zumute. Die ursprüngliche Planung sei sicher nicht die gewesen, dass man das Europaviertel im nachhinein verkehrstechnisch belaste. Der schmale Grüngürtel sei damals als ökologischer Ausgleich geschaffen worden und die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer hätten diesen mit aufkaufen müssen. Dies zeige, dass eine solche massive Bebauung im Hintergrund noch nicht angedacht worden sei. Das Europaviertel solle so bestehen bleiben und es sei nicht in Ordnung, den Anwohnerinnen und Anwohnern dies nun aufzubürden und die Nutzung dieses Viertels nachhaltig zu beeinträchtigen. Des Weiteren hätten im Jahr 2012 Pläne für den Bau einer Hochleistungsstromtrasse südwestlich von Pulheim ausgelegen und sie vermute, dass diese Leitungen zwischen Pulheim und Geyen verlaufen würden. Sie möchte wissen, wie sich diese mit den neuen Baugebieten vertrage. Beigeordneter Höschen erklärt, dass diese 380-kV-Höchstspannungsfreileitung –im Rahmen der Energiewendeauf der bestehenden Trasse gebaut werden solle. Die Masten der bestehenden Trasse würden um etwa 1/3 –auf bis zu 90 Meter- erhöht und dort würden die neuen Leitungen befestigt. Die Stadt Pulheim habe im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung, eine vom Umwelt- und Planungsausschuss beschlossene kritische Stellungnahme abgegeben. Herr Kleine-Erwig führt aus, dass man aus dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 113 nur über die Londoner Straße zurückfahren könne, wenn das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 gebaut sei. Es sei jedoch nicht möglich, in das Gebiet des Nr. 113 hinein zu fahren und es dann über eine Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz über die Londoner Straße zu verlassen. Eine Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz werde –über die dort bereits bestehenden 3 Häuser hinaus- nur als Fuß- und Radweg erfolgen und werde nicht als Ringstraße zur Verkehrserschließung ausgebaut. Die Londoner Straße werde durchgeführt und quere die Straße Am Lindenkreuz, eine Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches werde überdacht. Beigeordneter Höschen sagt, er könne die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner verstehen, dass kein zusätzlicher Verkehr das bestehende Gebiet belasten solle. Bei einer Planung werde geprüft, in wie weit man die Seite 10 von 15 T10001.doc bestehende Verkehrsinfrastruktur in Anspruch nehmen könne, ohne dass unzumutbare Zustände entstünden. Er weise daher nochmals auf die noch ausstehende Verkehrsuntersuchung hin, die bei der Offenlage der konkreten Planung von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden könne. Die Bürgerin Frau Fröhling weist auf die Anregungen hin, die der Stadtverwaltung bereits schriftlich vorlägen oder in einem persönlichen Gespräch vorgebracht wurden. Sie sehe das Hauptproblem aller anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner in dem zunehmenden Verkehr, speziell in der Londoner Straße. Das Europaviertel sei zu einer Zeit geplant worden, als nicht so viel Grün- und Parkfläche vorgesehen worden sei. Sie frage sich, ob ein solches Viertel nicht einen Bestandsschutz verdiene. Ihre Kinder würden auf dem Römischen Platz -hier der Quartiersviertelplatz- und auch auf der Straße spielen. Durch die geplante Verkehrsführung, würde die Hauptverkehrsstraße direkt an diesem Platz vorbei führen. Durch die Planung würde dort sehr viel mehr Verkehr entstehen, zusätzlich zum Bauverkehr und einem eventuellen Busverkehr. Die Londoner und die Pariser Straße seien Tempo 30 Zonen, die ihrer Ansicht nach einen gewissen Schutz genießen sollten. Sie schlage vor, die Straße an der Kita so zu schließen, dass diese 4-gruppige Kita von der Pariser Straße aus zu befahren sei und die Straße dann dort ende. So könnten die Kinder sicher zur Kita gelangen. Das restliche Baugebiet solle dann über die Geyener Straße erschlossen werden. Falls dort tatsächlich eine weitere 4-gruppige Kita –gespiegelt zur bereits bestehenden- gebaut werden, könne dort keine Haupterschließungsstraße vorbeiführen. Die von ihr vorgeschlagene Lösung würde den Verkehr auf der Londoner Straße verringern. Eine weitere Verringerung des Verkehrs sei zu erreichen, wenn ein Teil des Baugebietes hinter das Walzwerk verlagert werde. Beigeordneter Höschen weist darauf hin, dass hier das Plangebiet der Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 besprochen werde. Ob das angesprochene Gebiet am Walzwerk einmal beplant werde, könne er nicht sagen und sei aufgrund schwieriger Grundstücksverhältnisse auch fraglich. Aus den bislang vorgebrachten Anregungen, sehe er das Hauptproblem für die Anwohnerinnen und Anwohner des Europaviertels in der Verkehrserschließung des neuen Gebietes. Auch der Baustellenverkehr und die neue Kita würden kritisch untersucht. Die Hauptforderung dieser Veranstaltung, sei die Erschließung des neuen Gebietes über einen zweiten Kreisel an die Geyener Straße. Natürlich müssen bei einem zweiten Kreisel auch die Kosten betrachtet werden, die ja von allen Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern zu tragen seien. Die Vermarktung der Grundstücke der neuen Gebiete, decke nicht nur die Nachfrage nach Grundstücken sondern sichere auch den Haushalt der Stadt Pulheim. Ein Bürger sorgt sich, dass sein Grundstück auf der Pariser Straße bei der jetzigen Planung der Verkehrserschließung weniger wert sein werde. Herr Ritter bestätigt, dass die Pariser Straße bei der jetzigen Planung besonders in Anspruch genommen werde. Man habe mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Pariser Straße –soweit dies möglich war- bereits persönliche Gespräche geführt. Wenn ein neues Baugebiet mit einem bereits bestehenden Gebiet verbunden werden solle, könne man leider nicht alle -individuell auch nachvollziehbaren- Belastungen vermeiden. Er lädt zu einem individuellen Gespräch im Anschluss an diese Veranstaltung oder zu einem Termin ins Rathaus ein. Beigeordneter Höschen sagt, man habe nach den bereits geführten Gesprächen und den bereits eingegangenen schriftlichen Anregungen, erste Lösungsmöglichkeiten zur Verkehrserschließung und zur Abbindung des neuen Baugebietes zur Pariser Straße skizziert. Seite 11 von 15 T10001.doc Der Bürger Herr Hentrich sagt, er arbeite seit 25 Jahren in einem Großkonzern und habe 30 Großplanungen in Großstädten mitgemacht und kenne sich daher aus. Er könne nicht nachvollziehen, was das Gutachten „Entlastung oder Veränderung der Kreuzung Rathausstraße“ bewirken solle. Dies bringe nichts ohne eine weitere Entlastungsstraße und nach Fertigstellung der drei neuen Baugebiete, gebe es ein wahnsinniges Chaos. Zusätzliche 1.500 Personen –egal auf welche Weise sie sich fortbewegen- führten zu einer Katastrophe, wenn nicht eine zusätzliche Straße da sei. Die Bürgerin Frau Thull betont, die heutige Veranstaltung zeige, dass die Anwohnerinnen und Anwohner des Europaviertels Einbußen der derzeitigen Wohnqualität –speziell durch die Verkehrssituation- befürchten. Was spreche dagegen, den Grünstreifen -der das Gebiet nach Süden begrenze- zwischen das Europaviertel und das neue Baugebiet Nr. 113 zu setzen. Es sei gesagt worden, dass man aus dem Gebiet Nr. 113 lernen wolle. Sie hoffe, dass man dort nicht erst schlechten Erfahrungen machen wolle um diese später zu verbessern, speziell die am heutigen Abend vorgebrachten Dinge. Neue Interessentinnen und Interessenten würden mit dem Versprechen einer hohen Wohnqualität nach Pulheim gelockt. Für die bereits hier lebenden Bürgerinnen und Bürger, sei eine Zusicherung Ihrer bestehenden Wohnqualität wünschenswert. Ihr Eindruck sei, dass die Mehrheit der Pulheimer Bevölkerung sich nicht zu Fuß, sondern mit dem Auto fortbewege und zwei oder mehr PKW besitze. Sie bitte daher eindringlich darum, über eine weitere Zufahrt von der Geyener Straße in das neue Gebiet nachzudenken und vielleicht sei ihre Anregung mit der Zufahrt über den Grüngürtel -nach Kölner Vorbild- eine Lösung. Beigeordneter Höschen hebt hervor, dass auch die heutigen Pulheimer Bürgerinnen und Bürger dies wert seien und eine gleichbleibende Wohnqualität geltend machen können. Aus diesem Grunde –und nicht nur weil es vorgeschrieben sei- werde auch diese Informationsveranstaltung durchgeführt. Er bittet zu bedenken, dass die Straßen des Viertels, z.B. die Londoner Straße, nicht automatisch nur den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern gehörten. Man müsse planen und berechnen, ob dort zusätzlicher Verkehr drüber fließen könne. Herr Ritter sagt, dass der Vorschlag eine Grünfläche innen und nicht am Siedlungsrand zu planen nicht möglich sei, da die Stadt an die im Regionalplan vorgeschriebenen Flächen für die Siedlungsentwicklung gebunden sei. Man könne daher keine Grünfläche dazwischen planen und die Siedlung weiter Richtung Geyen ausdehnen. Wichtig sei eine Freifläche von der Siedlung im Übergang zur Landschaft, wobei auch eine Bolzwiese eingeplant werde. Ihm sei wichtig, dass sich die Wohnqualität des Europaviertels nicht verschlechtere. Aus diesem Grunde würden auch Grünzüge eingeplant, die die Neubaugebiete nicht nur trennen sondern auch eine Verbindung darstellen würden. Über diese Verbindung könnten die äußeren Bereiche erreicht werden und es würden Rundwege und Wegebeziehungen in die Landschaft entstehen. Die Straßenräume sollten in den neuen Quartieren so großzügig geplant werden, dass mehr Stellplätze als bislang geplant werden können. Der Wunsch nach vielen Stellplätzen und großzügigen Grünflächen könne er nachvollziehen, man müsse jedoch eine realistische Planung vorschlagen. Frau Obwandner merkt an, es sei richtig, dass die Straßen Londoner und Pariser Straße nicht den Anwohnerinnen und Anwohnern gehören würden. Wenn dort mehr Verkehr durchgeführt werden solle, hätten die Straßen -wie in der Sonnenallee- breiter geplant werden müssen. Diese Straßen seien recht schmal und wenn man von der Pariser Straße zur Kita abbiege, stelle der „links-Knick“ eine unglückliche bzw. gefährliche Situation dar. Da ein zweiter Kreisverkehr an der Geyener Straße zusätzliche Kosten verursache schlage sie vor, das gesamte Seite 12 von 15 T10001.doc Baugebiet an einen Investor zu verkaufen und diesem entsprechende Auflagen - z.B. wo Einzel-,Doppel- oder Mehrfamilienhäuser zu bauen wären und an wen er diese zu verkaufen habe - zu machen. Der Investor müsse dann die Kosten für einen zweiten Kreisverkehr oder eine zweite Zufahrt zum Baugebiet tragen. Sie hätten das Haus in Pulheim gekauft, da die Verbindung mit der Regionalbahn nach Köln recht gut sei. Bei ca. 1.500 zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern rege sie Gespräche mit der Bahn an, dass diese die Taktung der Züge erhöhen oder diese durch zusätzliche Wagons verlängern. Zu den Stoßzeiten seien die Züge schon heute sehr voll, so dass man keinen Sitzplatz bekomme. Beigeordneter Höschen sagt, dass diese Anregung bezüglich der Zugverbindung weiter gegeben werde. In der Präambel der Planung sei auf die Nähe zum Bahnhof und die fußläufige Erreichbarkeit hingewiesen worden. Zur Anregung bezüglich eines Verkaufs an einen Investor weist er darauf hin, dass dies ausdrücklich nicht das Ziel der Pulheimer Politik sei. Ein Investor wolle auch Geld mit einem solchen Gebiet verdienen und die jungen Familien, die dort Eigentum erwerben, hätten dann den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Eine Bürgerin äußert sich in Form eines Zwischenrufes, wonach dies dann zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner des Europaviertels gehe. Das neue Viertel müsse ganz unabhängig betrachtet werden und die neuen Anwohnerinnen und Anwohner müssten die Erschließungskosten tragen. Die Stadt Pulheim werde mit den Grundstücksverkäufen viel Geld einnehmen und die Grundstückspreise müssten dann eben entsprechend höher ausfallen. Dies dürfe nicht zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner des Nachbarviertels gehen, die seinerzeit ihre entsprechenden Erschließungsbeiträge bezahlt hätten. Es sei nicht in Ordnung, dieses Viertel nun hinterrücks zu schwächen. Beigeordneter Höschen sagt, dass dies nicht so sein solle und man bemüht sei eine Lösung zu finden, die das Europaviertel kaum behellige aber die Planung trotzdem ermögliche. Er weist darauf hin, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern durch die Zahlung der Erschließungsbeiträge die Straße nicht ausschließlich gehöre und dass auch anderer Verkehr über diese Straße geführt werden dürfe. Er betont nochmals, planerisches Ziel sei, die Wertigkeit des Europaviertels ohne größere Beeinträchtigungen möglichst zu erhalten. Man könne jedoch nicht versprechen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner des Euopaviertels gar nichts vom Verkehr mitbekommen würden. Man wolle jedoch die negativen Auswirkungen möglichst minimieren und dabei das Optimum für das neue Viertel –bei möglichst geringen Kosten- herausholen. Die Tatsache, dass die Stadt Pulheim diese Grundstücke vermarkten könne, diene auch allen Anwesenden und auch speziell den Grundstückseigentümerinnen und Eigentümern, da sonst irgendwann auch ein Anstieg der Grundsteuern –die in Pulheim noch sehr gering seiendrohen könne. Herr Ritter hebt hervor, dass es in der Region eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken gebe. Er erinnere an die Vermarktung eines vorherigen Baugebietes, wo Familien vor dem Rathauscenter übernachtet hätten, um ein Grundstück zu erhalten. Man müsse also die Bedürfnisse der interessierten Familien und die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner des Europaviertels überein bringen. Es gehe nicht um Geschäftemacherei sondern um die Befriedigung des Nachfragedrucks, dem nach § 1 Baugesetzbuch Raum gegeben werde. Des Weiteren hätte Pulheim -ohne eine moderate Neubauentwicklung- eine schrumpfende Einwohnerzahl. Beschlüsse des Rates der Stadt Pulheim zum Thema Demographie geben vor, dass es über einen gewissen Zeitraum eine Steigerung durch Zuzüge geben müsse, um dem sonst stattfindenden Abbau der Bevölkerung entgegen zu wirken. Seite 13 von 15 T10001.doc Die Stadt müsse attraktiv und lebenswert bleiben und auch die Infrastrukturen müssten finanziert werden. Dies seien die Hauptziele zur Entwicklung dieser Baugebiete. Die Bürgerin Frau Lersch fragt nach, warum der Bahnübergang an der Rommerskirchener Straße geschlossen wurde, wenn die Entwicklung der Regionalplanung vorhersehbar gewesen sei. Herr Ritter antwortet, dass man durch die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme -mit einem Förderprogrammebenerdigen Bahnübergänge entfernt habe. Aus heutiger Sicht würde man einen zweiten Bahnübergang begrüßen. Das Verkehrsgutachten sage aus, dass nach Umsetzung dieser und anderer Planungen -die in die Berechnung bereits mit eingeflossen seien- jenseits der Bergheimer Straße nichts mehr, oder nur in einem sehr kleinen Umfang, entwickelt werden könne. Entweder ergeben die tatsächlichen Messungen und Prognosen eine Belastungsfähigkeit der umgebauten Kreuzung, oder es werde in diesem Bereich keine weiteren Planungen geben. Herr Kleine-Erwig erläutert, dass nur eine Unterführung der Bahn in Betracht käme. Auch wenn die Kosten keine Rolle spielten, würde eine solche Unterführung verkehrlich nur an der Bergheimer Straße in Richtung Paul-DeckerPlatz Sinn ergeben. Dort hätte man aber durch die bestehende Bebauung erhebliche Probleme und es müsste viele Häuser abgerissen und viele Millionen investiert werden. Bei einer Unterführung am Walzwerk sei der verkehrliche Nutzen sehr eingeschränkt. Es sei mittelfristig leider keine alternative Querungsstelle der Bahnlinie ersichtlich. Eine Bürgerin fragt nach, wann es das Verkehrsgutachten über die zusätzliche Verkehrsbelastung der Pariser und Londoner Straße geben werde. Herr Höschen teilt mit, dass dies zur Offenlage des Rechtsplanentwurfes zwingend vorliegen müsse und auch mit ausliege. Herr Ritter fügt hinzu, dass dem Umwelt- und Planungsausschuss für die nächste oder übernächste Sitzung ein Handlungsvorschlag zur Beratung und Beschluss vorgelegt werde und er halte es für sinnvoll, das Verkehrsgutachten schon zu diesem Termin –und nicht erst zur Auslegung- als Anlage beizufügen. Dies stehe dann auch über das Ratsinformationssystem zur Verfügung. Ein Bürger fragt nach, ob der Verkehrsgutachter über die Vergrößerung der Kita und die Verdoppelung des Verkehrs informiert sei. Beigeordneter Höschen bestätigt, dass dies dem Gutachter selbstverständlich mitgegeben werde, da das Gutachten ansonsten fehlerhaft wäre. Ein Bürger bittet um Information über den Zeitplan, wann welches Baugebiet erschlossen und bebaut werde. Herr Ritter teilt mit, die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 113 beginne voraussichtlich im Frühjahr 2015 und die Grundstücke sollten möglichst Ende 2015 bebaubar sein. Für die anderen Bebauungspläne gebe es noch keinen Zeitplan, man gehe aber von einer zeitlichen Folge von 1 bis 2 Jahren aus. Seite 14 von 15 T10001.doc Ein Bürger sagt, alle seine Fragen seien hier angesprochen und beantwortet worden und er sehe diese Veranstaltung sehr positiv. Er habe nur ein ungutes Gefühl wegen der Absichtserklärungen zur Prüfung, der in dieser Veranstaltung angesprochenen Punkte. Er fürchte dass aufgrund der Zeitpläne irgendwann entschieden werde und den Bürgerinnen und Bürgern keine Möglichkeit bliebe, ihre Interessen einzubringen. Er wünsche sich, dass die Stadt, mit den aus den Absichtserklärungen erarbeiteten Dingen, nochmals an die Bürgerinnen und Bürger herantreten und diese informieren würde. Auch ihm sei der zweite Zugang in das neue Gebiet über die Geyener Straße die wichtigste und sinnvollste Anregung. Auch wenn der Kreisverkehr ausreichend sei, belaste dies die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner mehr als bisher. Auch wenn zusätzliche Kosten entstehen würden, sollte man dies mit den Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohnern sorgfältig abwägen. Man könne auch nicht erst mal schauen wie sich die Situation entwickele, da man später vermutlich keinen zusätzlichen Kreisverkehr einbinden könne. Er gehe -wie so viele andere- davon aus, dass die jetzige Planung so nicht funktionieren werde und er bittet darum, die Option, später mit einem zweiten Kreisel an die Geyener Straße anzubinden, offen zu halten. Beigeordneter Höschen betont, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das volle Informationsrecht habe. Dies gelte insbesondere für den Monat der öffentlichen Auslegung des Rechtsplanes. Er bittet darum, den Fortgang auch weiterhin im Ratsinformationssytem, auf der Internetseite der Stadt Pulheim und über die Presse –Zeitung und Onlinezeitung- zu verfolgen. Sollte die Politik eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung beschließen, würde diese natürlich stattfinden. Der Gesetzgeber sehe dies aber nur bei einer grundlegenden Änderung der Planung vor. Herr Ritter weist auf die Internetseite des Planungsamtes der Stadt Pulheim: www.Pulheim.de, - Bauen,Planen,Umwelt - aktuelle Bauleitplanverfahren - Pulheim hin, auf der die laufend aktualisierten Informationen und Sitzungsunterlagen zu den Verfahren (FNP 17.9 Pulheim und BP 113 Pulheim) zu finden seien. Beigeordneter Höschen bedankt sich für die rege Anteilnahme an dieser Planung. gez. Martin Höschen Technischer Beigeordneter gez. Sandra Hatting Schriftführerin Seite 15 von 15 T10001.doc