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Beschlussvorlage (Entwicklung der Kreisumlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Beschlussvorlage (Entwicklung der Kreisumlage) Beschlussvorlage (Entwicklung der Kreisumlage) Beschlussvorlage (Entwicklung der Kreisumlage)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 121/2014 Erstellt am: 12.03.2014 Aktenzeichen: III/20 Verfasser/in: Herr Hück Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung X Termin 25.03.2014 Betreff Entwicklung der Kreisumlage Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja x Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen nein gesamt: evtl. rd. 6,5 Mio. € — im Haushalt des laufenden Jahres 2014 evtl. rd. 0,8 Mio. € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 evtl. rd. 1,6 Mio. € 2016 evtl. rd. 2,0 Mio. € 2017 evtl. rd. 2,0 Mio. € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der HFA nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Kreisumlage zustimmend zur Kenntnis. Vorlage Nr.: 121/2014 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Die Verwaltung hat mit Vorlage Nr. 401/2013 für die Sitzung des HFA am 15.10.2013 über das Verfahren zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 informiert. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung beabsichtigt, entgegen der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2014 des Kreishaushalts 2013 den Kreisumlagehebesatz statt mit 40,32 % auf 41,80 % festzusetzen. Dies würde für den städtischen Haushalt 2014 eine Mehrbelastung von rd. 0,8 Mio. € bedeuten. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt Pulheim hat der HFA einstimmig bei zwei Enthaltungen die Verwaltung beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern, bei den Planungen für den Haushaltsentwurf 2014 den in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 des Haushalts 2013 ausgewiesenen Kreisumlagehebesatz von 40,32 % nicht zu erhöhen. Dies ist mit Schreiben vom 16.10.2013 geschehen. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Kommunen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 30.10.2013 der beabsichtigten Haushaltsplanung des Rhein-Erft-Kreises, den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2014 auf 41,80 % festzusetzen, widersprochen und die Festsetzung des Umlagesatzes auf 40,32 % gefordert. Nach Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 des Rhein-Erft-Kreises in den Kreistag am 12.12.2013 wurde mit Schreiben der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom 22.01.2014 insbesondere zur angekündigten Entwicklung der Kreisumlage Stellung genommen. Der Kreisumlagehebesatz wird für das Jahr 2014 entgegen der gemeinsamen Forderung aller Kommunen des RheinErft-Kreises mit 41,80 % ausgewiesen. Für die Finanzplanungsjahre 2015 – 2017, zu denen bis zur Einbringung des Kreishaushaltsentwurfs 2014 keine Angaben gemacht wurden, werden die Kreisumlagehebesätze ebenfalls deutlich höher ausgewiesen, als in der bisherigen Finanzplanung des Kreishaushalts 2013. Die Veränderungen sind nachstehend dargestellt: Finanzjahr 2015 Finanzjahr 2016 Finanzjahr 2017 bisher: 39,46 % bisher: 38,68 % bisher: 38,68 % neu: 42,26 % neu: 42,02 % neu: 41,88 % Veränderung: + 2,80 % Veränderung: + 3,34 % Veränderung: + 3,18 % Vor dem Hintergrund der von der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geäußerten Bereitschaft, den begonnenen Weg der konstruktiven Abstimmung zur Frage der Kreisumlage fortzuführen, fand am 07.03.2014 die nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Kreisordnung NRW vorgesehene Anhörung beim Landrat statt, die zu keinen neuen grundlegend besseren Erkenntnissen führte. Sollten die Forderungen der kreisangehörigen Kommunen nicht berücksichtigt und der Entwurf des Kreishaushalts 2014 in der vorliegenden Fassung durch den Kreistag beschlossen werden, hätte dies weitreichende negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Pulheim. Neben einer Mehrbelastung im Jahre 2014 von ca. 0,8 Mio. €, die im städtischen Haushalt nicht berücksichtigt ist, ergeben sich für die Finanzplanungsjahre 2015 – 2017 weitere Mehrbelastungen von insgesamt rund 5,7 Mio. €. Vor dem Hintergrund dieser Belastungen wird mit Blick auf die defizitäre Haushaltswirtschaft der Stadt Pulheim an alle Verantwortlichen der Appell gerichtet, sich dafür einzusetzen, dass der Rhein-Erft-Kreis durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen die in seiner bisherigen Finanzplanung ausgewiesenen Kreisumlagehebesätze nicht erhöht. Vorlage Nr.: 121/2014 . Seite 3 / 3