Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
121/2014
Erstellt am:
12.03.2014
Aktenzeichen:
III/20
Verfasser/in:
Herr Hück
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
25.03.2014
Betreff
Entwicklung der Kreisumlage
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
x
Finanzierungsbedarf
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
nein
gesamt:
evtl. rd. 6,5 Mio. €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2014
evtl. rd. 0,8 Mio. €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
evtl. rd. 1,6 Mio. €
2016
evtl. rd. 2,0 Mio. €
2017
evtl. rd. 2,0 Mio. €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Kreisumlage zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage Nr.: 121/2014 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Die Verwaltung hat mit Vorlage Nr. 401/2013 für die Sitzung des HFA am 15.10.2013 über das Verfahren zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 informiert. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung beabsichtigt, entgegen der mittelfristigen
Finanzplanung für das Jahr 2014 des Kreishaushalts 2013 den Kreisumlagehebesatz statt mit 40,32 % auf 41,80 %
festzusetzen. Dies würde für den städtischen Haushalt 2014 eine Mehrbelastung von rd. 0,8 Mio. € bedeuten.
Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt Pulheim hat der HFA einstimmig bei zwei Enthaltungen
die Verwaltung beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern, bei den Planungen für den Haushaltsentwurf 2014 den in
der mittelfristigen Finanzplanung 2014 des Haushalts 2013 ausgewiesenen Kreisumlagehebesatz von 40,32 % nicht zu
erhöhen. Dies ist mit Schreiben vom 16.10.2013 geschehen. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Kommunen in
einer gemeinsamen Stellungnahme vom 30.10.2013 der beabsichtigten Haushaltsplanung des Rhein-Erft-Kreises, den
Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2014 auf 41,80 % festzusetzen, widersprochen und die Festsetzung des Umlagesatzes auf 40,32 % gefordert.
Nach Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 des Rhein-Erft-Kreises in den Kreistag am 12.12.2013 wurde mit Schreiben der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom
22.01.2014 insbesondere zur angekündigten Entwicklung der Kreisumlage Stellung genommen.
Der Kreisumlagehebesatz wird für das Jahr 2014 entgegen der gemeinsamen Forderung aller Kommunen des RheinErft-Kreises mit 41,80 % ausgewiesen. Für die Finanzplanungsjahre 2015 – 2017, zu denen bis zur Einbringung des
Kreishaushaltsentwurfs 2014 keine Angaben gemacht wurden, werden die Kreisumlagehebesätze ebenfalls deutlich
höher ausgewiesen, als in der bisherigen Finanzplanung des Kreishaushalts 2013. Die Veränderungen sind nachstehend dargestellt:
Finanzjahr 2015
Finanzjahr 2016
Finanzjahr 2017
bisher: 39,46 %
bisher: 38,68 %
bisher: 38,68 %
neu: 42,26 %
neu: 42,02 %
neu: 41,88 %
Veränderung: + 2,80 %
Veränderung: + 3,34 %
Veränderung: + 3,18 %
Vor dem Hintergrund der von der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geäußerten Bereitschaft, den
begonnenen Weg der konstruktiven Abstimmung zur Frage der Kreisumlage fortzuführen, fand am 07.03.2014 die nach
§ 55 Abs. 2 Satz 2 Kreisordnung NRW vorgesehene Anhörung beim Landrat statt, die zu keinen neuen grundlegend
besseren Erkenntnissen führte.
Sollten die Forderungen der kreisangehörigen Kommunen nicht berücksichtigt und der Entwurf des Kreishaushalts 2014
in der vorliegenden Fassung durch den Kreistag beschlossen werden, hätte dies weitreichende negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Pulheim.
Neben einer Mehrbelastung im Jahre 2014 von ca. 0,8 Mio. €, die im städtischen Haushalt nicht berücksichtigt
ist, ergeben sich für die Finanzplanungsjahre 2015 – 2017 weitere Mehrbelastungen von insgesamt rund 5,7 Mio.
€.
Vor dem Hintergrund dieser Belastungen wird mit Blick auf die defizitäre Haushaltswirtschaft der Stadt Pulheim an alle
Verantwortlichen der Appell gerichtet, sich dafür einzusetzen, dass der Rhein-Erft-Kreis durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen die in seiner bisherigen Finanzplanung ausgewiesenen Kreisumlagehebesätze nicht erhöht.
Vorlage Nr.: 121/2014 . Seite 3 / 3