Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.02.2016
Erstellt
16.02.16, 15:32
Aktualisiert
16.02.16, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Spenrath
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
09.02.2016
62/2016
Betreff
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen;
hier: Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen
Plätzen
Bezug: Antrag des Landesvorsitzenden der Partei „Die Republikaner“ vom 21.01.2016
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Müller
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss weist den Antrag der Partei als unzulässig zurück.
Erläuterungen:
Der Antragsteller hat sich mit gleichlautenden Anträgen offenbar an alle Städte und
Gemeinden in NRW gewandt. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schnellbrief
30/2016 vom 26.01.2016 mitgeteilt, dass der Antrag aus seiner Sicht unzulässig sei, weil
es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehe, sondern um eine rechtsmissbräuchliche
Inanspruchnahme öffentlicher Stellen mit dem Ziel, den Ansichten der Partei Publizität zu
verschaffen. Der Rat bzw. zuständige Ausschuss kann die Eingabe als unzulässig
zurückweisen, ohne sich inhaltlich mit ihr auseinandersetzen zu müssen.
Anlage(n):
(1) Antrag der Republikaner vom 21.01.2016
(2) Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NW