Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 70/01
08.12.2015
573/2015
Betreff
Gebührensatzungen der Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. III
Freytag
Schiffer
Hilger
Brandt
RPA
Beschlussentwurf:
1.)Der Rat ermächtigt den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl Anstalt
öffentlichen Rechts folgende Gebührensatzungen jeweils in der zurzeit geltenden
Fassung inhaltsgleich als Satzungen der AöR zu erlassen:
a)Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Brühl
b) Gebührensatzung für das Friedhofs und Bestattungswesen in der Stadt Brühl
2.)Der Rat weist den Verwaltungsrat des Stadtservicebetreib an, den Entwurf einer
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl
(Anlage zur Vorlage 548/2015) inhaltsgleich als Satzung der AöR zu erlassen.
Erläuterungen:
Gemäß § 114a Absatz / der Gemeindeordnung unterliegt der Verwaltungsrat der AöR
beim Erlass von Satzungen den Weisungen des Rates. Aus Rechtssicherheitsgründen
erscheint es dringend angeraten, die den Stadtservicebetrieb betreffenden Gebührensatzungen in der ersten Sitzung des Verwaltungsrates im Januar und somit vor
Versendung der jeweiligen Gebührenbescheide als Satzungen der AöR zu erlassen. Von
daher ist für die Ermächtigung des Verwaltungsrates hierzu Dringlichkeit geboten. Der
Erlass der Satzungen soll inhaltsgleich erfolgen, d.h. Veränderungen beschränken sich
darauf dass die Bezeichnungen Stadt und Bürgermeister durch Stadtservicebetrieb und
Vorstand ersetzt werden.