Daten
Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
03.11.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 7. Sitzung
des des Bauausschusses
am 30.09.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
10.
Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 28 "Gut Müllenark"
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April
2005 (GV. NW. S. 306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen
in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Am Luschend
2. Bauweg (zwischen Schophovener Straße und Am Luschend)
3. Hüttenstraße
4. Schophovener Straße
5. Steinstraße (bis einschließlich Hausnummer 12a)
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3
Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und werden der Allgemeinheit für den
öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
82/2010