Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
20.10.10, 12:37
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1  BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1  BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 22.09.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.1 Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB Herr Faßbinder, Stadtplanung Zimmermann, erläutert die vorliegende Planung. Diese weicht von der ursprünglichen Planung insofern ab, als nun eine Sackgasse vorgesehen ist. Nach den allerersten Planungen wäre ein Rundverkehr möglich gewesen. Die neue Straßenführung bietet lt. Herrn Faßbinder den Vorteil, dass keine Änderung des bestehenden BPlanes „Waagmühle Ost“ erforderlich wird. Außerdem – so Herr Faßbinder – würde eine Sackgasse das Wohnklima fördern. Die Vor- und Nachteile der beiden möglichen Straßenführungen, die Entfernung der östlichen Grundstücke zum Lärmschutzwall und ein evtl. Bestandsschutz für die bestehenden Gebäude „Waagmühle“ sowie eine Erweiterung der überbaubaren Flächen in diesem Bereich wurden besprochen. Während die Punkte, das Anwesen „Waagmühle“ betreffend im weiteren Verfahren geklärt werden müssen, besteht hinsichtlich der Straßenführung Einigkeit darin, den Bebauungsplan auf der Grundlage der ursprünglichen Planung (Rundverkehr) aufzustellen. Sodann empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen: - - - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und 90/2010 Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 22.09.2010 Seite 2