Daten
Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
20.10.10, 12:37
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 5. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 22.09.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.1
Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB
Herr Faßbinder, Stadtplanung Zimmermann, erläutert die vorliegende
Planung. Diese weicht von der ursprünglichen Planung insofern ab, als
nun eine Sackgasse vorgesehen ist. Nach den allerersten Planungen wäre
ein Rundverkehr möglich gewesen. Die neue Straßenführung bietet lt.
Herrn Faßbinder den Vorteil, dass keine Änderung des bestehenden
BPlanes „Waagmühle Ost“ erforderlich wird. Außerdem – so Herr
Faßbinder – würde eine Sackgasse das Wohnklima fördern.
Die Vor- und Nachteile der beiden möglichen Straßenführungen, die
Entfernung der östlichen Grundstücke zum Lärmschutzwall und ein evtl.
Bestandsschutz für die bestehenden Gebäude „Waagmühle“ sowie eine
Erweiterung der überbaubaren Flächen in diesem Bereich wurden
besprochen. Während die Punkte, das Anwesen „Waagmühle“ betreffend
im weiteren Verfahren geklärt werden müssen, besteht hinsichtlich der
Straßenführung Einigkeit darin, den Bebauungsplan auf der Grundlage der
ursprünglichen Planung (Rundverkehr) aufzustellen.
Sodann empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, wie folgt zu
beschließen:
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Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein
Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch
Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des
Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung
an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von
einem Monat eingeräumt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll
durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses
in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die
Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt,
erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung
durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und
90/2010
Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen
werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der
Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist allgemein
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 22.09.2010
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