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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
20.10.10, 12:37
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“
- Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 22.09.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.3 Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ - Satzungsbeschluss Herr Henze, GWS Kreis Düren, erläutert den vorliegenden Bebauungsplan und die eingegangenen Stellungnahmen. Nach kurzer Diskussion wird über die einzelnen Stellungnahmen wie folgt abgestimmt. Auf Antrag von Herrn Goncz wird über die Anregungen des Kreises Düren einzeln entschieden, weil die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Meinung ist, der Ausgleich für die Eingriffe in die Natur müsse im Verhältnis 1:1 erfolgen. Stellungnahme Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 13.04.2010; Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und dem Erschließungsträger für die Ausbauplanung zur Kenntnis gegeben. Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Regionalniederlassung Ville-Eifel – Außenstelle Aachen mit Schreiben vom 20.04.2010; U. a. werden die in der Abwägung enthaltenen Aussagen zum Lärmschutz diskutiert. Hierin wird Bezug genommen auf das Ersatzstraßenkonzept Inden 2003, das zum damaligen Zeitpunkt von einem geringeren Verkehrsaufkommen ausgegangen war, als es jetzt durch die Funktion als Zubringer zur Goltsteinkuppe tatsächlich der Fall ist. Es besteht Einvernehmen darin, dass im Erschließungsvertrag eine Regelung für evtl. erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden muss, damit eine spätere Gewährleistung durch die Gemeinde Inden ausgeschlossen werden kann. In diesem Sinne wird einstimmig beschlossen: Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und dem Erschließungsträger zur Kenntnis gegeben. Stellungnahme EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben 26.04.2010; 92/2010 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Stellungnahme Kreisverwaltung Düren mit Schreiben 29.04.2010; Beschlussvorschlag: Der Anregung des Bauordnungsamtes wird gefolgt. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen, der Anregung zur Niederschlagswasserbeseitigung wird gefolgt. Den Anregungen der Kreisplanung zur Dachgestaltung und Einfriedung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde werden zur Kenntnis genommen. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich wird in die Begründung aufgenommen. Der Anregung zur Landschaftspflege und zum Naturschutz wird gefolgt . Abstimmungsergebnis: vier Nein-Stimmen, 10 JaStimmen Stellungnahme WVER Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 01.07.2010; Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und dem Erschließungsträger zur Berücksichtigung bei der Ausbauplanung zur Kenntnis gegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Schließlich wird einstimmig folgender Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst: - Über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4.2 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ wird als Satzung beschlossen - Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 22.09.2010 Seite 2