Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
20.10.10, 12:37
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 5. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 22.09.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.3
Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“
- Satzungsbeschluss
Herr Henze, GWS Kreis Düren, erläutert den vorliegenden Bebauungsplan
und die eingegangenen Stellungnahmen. Nach kurzer Diskussion wird
über die einzelnen Stellungnahmen wie folgt abgestimmt. Auf Antrag von
Herrn Goncz wird über die Anregungen des Kreises Düren einzeln
entschieden, weil die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Meinung ist,
der Ausgleich für die Eingriffe in die Natur müsse im Verhältnis 1:1
erfolgen.
Stellungnahme Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit
Schreiben vom 13.04.2010;
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
dem
Erschließungsträger für die Ausbauplanung zur
Kenntnis gegeben.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen –
Regionalniederlassung Ville-Eifel – Außenstelle Aachen mit Schreiben
vom 20.04.2010;
U. a. werden die in der Abwägung enthaltenen Aussagen zum Lärmschutz
diskutiert. Hierin wird Bezug genommen auf das Ersatzstraßenkonzept
Inden 2003, das zum damaligen Zeitpunkt von einem geringeren
Verkehrsaufkommen ausgegangen war, als es jetzt durch die Funktion als
Zubringer zur Goltsteinkuppe tatsächlich der Fall ist. Es besteht
Einvernehmen darin, dass im Erschließungsvertrag eine Regelung für evtl.
erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden muss,
damit eine spätere Gewährleistung durch die Gemeinde Inden
ausgeschlossen werden kann. In diesem Sinne wird einstimmig
beschlossen:
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
dem Erschließungsträger zur Kenntnis gegeben.
Stellungnahme EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit
Schreiben 26.04.2010;
92/2010
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellungnahme Kreisverwaltung Düren mit Schreiben 29.04.2010;
Beschlussvorschlag: Der Anregung des Bauordnungsamtes wird
gefolgt.
Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden
zur Kenntnis genommen, der Anregung zur
Niederschlagswasserbeseitigung wird gefolgt.
Den Anregungen der Kreisplanung zur
Dachgestaltung und Einfriedung wird nicht
gefolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde
werden zur Kenntnis genommen. Eine
Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich wird in
die Begründung aufgenommen. Der Anregung zur
Landschaftspflege und zum Naturschutz wird
gefolgt .
Abstimmungsergebnis: vier Nein-Stimmen, 10 JaStimmen
Stellungnahme WVER Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom
01.07.2010;
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
dem Erschließungsträger zur Berücksichtigung bei
der Ausbauplanung zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Schließlich wird einstimmig folgender Empfehlungsbeschluss an den Rat
gefasst:
-
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen
Auslegung gem. § 3.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
gem. § 4.2 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
-
Der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ wird als
Satzung beschlossen
-
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den
Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den
Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 22.09.2010
Seite 2