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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
10.498 DM ( 5.367 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 81.308 DM ( 41.572
€ ) durch allgemeine Haushaltsmittel zu egalisieren. Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr
2000 ist ausdrücklich auf die auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes
vorgenommenen Abschreibungen und auf die hohen kalkulatorischen Zinsbelastungen
zurückzuführen.
Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis des Wieder-beschaffungszeitwertes ( Vorher: Anschaffungswert ) wurde erstmalig für die
Nachkalkulation 1999 durchgeführt. Daraus resultierten erhebliche Abweichungen
zwischen den Wertansätzen in der Vor- und Nachkalkulation in den Jahren 1999 und
2000.
Ab dem Jahr 2002 werden diese Abweichungen angesichts einheitlicher Wertansätze (
Wiederbeschaffungszeitwert ) in der Vor- und Nachkalkulation vermieden.
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
111.650 DM ( 57.086 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel zu kompensieren. Der
auch in diesem Bereich offensichtlich hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 resultiert
eigens aus den personalintensiven Unterhaltungsarbeiten im Bereich der
Gemeindefriedhöfe.