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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Über die eingegangene Anregung wird gem. dem im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlag beschlossen.
Gem. § 10 BauGB wird die 5. Vereinfachte Veränderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In
den Berger Benden“ als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.