Daten
Kommune
Inden
Größe
5,2 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Für die äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ an die L 12
zwischen der Ortslage Pier und dem Gewerbegebiet Pier wird gem. 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2
BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses
Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer
von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der
Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister
festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch
Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung
an die Planträger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist dem Träger eine Frist
von einem Monat einzuräumen.