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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 29)

Daten

Kommune
Inden
Größe
5,2 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 29)

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Inhalt der Datei

Für die äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ an die L 12 zwischen der Ortslage Pier und dem Gewerbegebiet Pier wird gem. 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Planträger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist dem Träger eine Frist von einem Monat einzuräumen.