Daten
Kommune
Brühl
Größe
150 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
16.02.16, 15:32
Aktualisiert
17.02.16, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
02
Kilian
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
15.02.2016
76/2016
Betreff
Containerdorf Brühl-Ost
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 22.01.2016
Beratungsfolge
Integrationsrat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. II.
FB 51
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1.
Die Stadt Brühl verfolgt bereits seit Jahren das Konzept einer dezentralen Unterbringung
von Flüchtlingen. So wurden die Flüchtlinge seit Oktober 2013 vor allem dezentral, in
Wohnungen und Häusern, über alle Brühler Ortsteile verteilt, untergebracht und nicht mehr
ausschließlich in zentralen Flüchtlingsunterkünften. Zuletzt konnten ca. 50 % der
Flüchtlinge dezentral untergebracht werden. Aufgrund der rasanten Entwicklung der
Flüchtlingszahlen, gerade zum Ende des Jahres 2015, war es nun wieder erforderlich
auch zentrale Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, die Platz für eine größere
Personenzahl bieten. Hierzu zählt auch die Errichtung von Containern in Brühl-Ost für
circa 220 Flüchtlinge. Solche größeren zentralen Einrichtungen, wie beispielsweise auch
die 3-fach Halle der Gesamtschule in Brühl-Badorf, sollen nach Möglichkeit nur
Übergangslösungen sein. Dies hängt natürlich in erster Linie von dem weiteren
Flüchtlingszustrom ab.
Das Konzept der dezentralen Unterbringung wird zusätzlich verfolgt. Die Verwaltung ist
weiterhin bemüht Wohnungen und Häuser anzumieten. So sind aktuell mehr als 60
Objekte über das gesamte Stadtgebiet verteilt angemietet. Zum 30.06.2015 waren dies
noch 29 Häuser und Wohnungen. Ausschließlich eine Anmietung von Wohnungen und
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Häusern war zunehmend nicht mehr ausreichend, um allen Flüchtlingen eine Unterkunft
zur Verfügung zu stellen.
Zum 01.02.2016 wurde im Fachbereich Soziales und Demographie eine Stelle, speziell
zur Anmietung von Wohnraum eingerichtet und befristet besetzt, um das dezentrale
Konzept, bei dem der Verwaltungsaufwand deutlich höher ist als bei einer zentralen
Unterbringung, fortzuführen.
Die Verwaltung hat das dezentrale Unterbringungskonzept der Stadt Brühl bei den
Informationsveranstaltungen, welche bei allen größeren Objekten durchgeführt wurden,
ausführlich erläutert und bestätigt.
Folgend wird dargestellt, in welchen Stadtteilen wie viele zentrale und dezentrale
Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen. Enthalten sind auch die noch nicht
fertiggestellten/belegten Objekte „ehemaliges Verwaltungsgebäude der Gebausie“ in der
Theodor-Körner-Straße, Containersiedlung in Brühl-Ost, ehemaliger „Rheinischer Hof“,
Sporthallen des Max-Ernst-Gymnasiums und der Gesamtschule, nicht enthalten ist die
Landesunterkunft in der Lise-Meitner-Straße.
Stadtbezirk
Badorf
Brühl-Ost
Brühl-Innenstadt
Brühl-West
Heide
Kierberg
Pingsdorf
Vochem
Plätze in Unterkünften
65
231
319
160
153
33
88
68
In den Unterkünften sind – mit Ausnahme der Turnhallen – keine Sicherheitskräfte
eingesetzt. Die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort ist durch den Einsatz von
ehrenamtlichen Integrationslotsen, sowie weiteren Helfern, organisiert.
Innerhalb des vergangenen Jahres hat sich die Zahl der Asylbewerber, die Brühl fest
zugewiesen sind, mehr als verdreifacht. Damit steigen die Herausforderungen an die
individuelle Betreuung, sowie der Hilfestellung im Alltag.
Durch die persönlichen Fluchterfahrungen und die Situation vor Ort, die zwar faktisch
sicher, aber perspektivisch weiterhin unsicher ist, haben viele Flüchtlinge mit
Traumatisierungen zu kämpfen. Dazu kommen in vielen Fällen die Verarbeitung über den
Verlust oder die Trennung von Familienangehörigen.
Endlich angekommen, realisieren die Flüchtlinge manchmal erst Monate später, was das
Leben in Deutschland bedeutet und welche Möglichkeiten sie haben, solange ihr
Verfahren läuft.
Das Verständnis über das Rechtssystem, den Verlauf des Verfahrens, das
Gesundheitswesen, etc. muss langsam entwickelt werden – viele frustrierende
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Erfahrungen machen aggressiv, weil subjektiv der Eindruck entsteht, keine Unterstützung
zu bekommen und gegen ‚Wände‘ zu rennen.
In manchen Fällen dauert das Verfahren über die Entscheidung des Antrages auf Asyl
mehrere Jahre.
Das bisher bestehende Arbeitsverbot für Asylbewerber in den ersten Monaten ist zwar
zwischenzeitlich aufgeweicht worden, dennoch bleiben mangelnde Teilhabechancen
aufgrund des Status.
Auch der Zugang zu Sprachkursen ist nur begrenzt – und nur für bestimmte Gruppen
möglich. Die Wartelisten sind lang, die Wartezeiten oft noch länger.
In Folge dieser Flüchtlingssituation hat die Stadt viele Spenden erhalten. Um diese
sinnbringend und nicht für Leistungen einzusetzen, die durch kommunale Mittel oder
weitere Fördermöglichkeiten abgedeckt sind, ist folgendes Konzept zur Betreuung der
Flüchtlinge entwickelt worden:
2a.
Die Integrationsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für das Gesamtkonzept und wird
unterstützt durch die Sozialpädagogin und eine Mitarbeiterin zur Koordination des
Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe (v.a. Paten).
Damit erfolgt dort auch die Koordination aller Unterstützungsangebote vor Ort aus der
Nachbarschaft.
2b.
Aufgrund der Spendengelder können Deutschkurse für alle Flüchtlinge in Brühl
angeboten werden. Die Kurse werden von erfahrenen Dozentinnen durchgeführt – im
Rahmen von 15 Unterrichtsstunden/Woche. Das Lehrmaterial kann ebenfalls finanziert
werden.
Die Teilnahme an solchen Angeboten bleibt oft den Müttern kleiner Kinder verwehrt, da die
Kinderbetreuung nicht gesichert ist.
Hierfür ist der sog. ‚Interims-Kindergarten‘ installiert worden. Es handelt sich dabei nicht
um eine Kindertagesstätte im rechtlichen Sinne, sondern um ein sozialpädagogisches
Gruppenangebot,mit dem sowohl die Kinder als auch deren Eltern erreicht werden und
damit eine umfassende Betreuung, Begleitung undBeratung der gesamten Familie
ermöglicht wird.
Die Betreuung der Kinder (ab den ersten Lebenswochen) findet in räumlicher Nähe zu den
Unterrichtsräumen für die Sprachkurse statt, so dass eine Kontaktaufnahme zwischen
Eltern und Kindern binnen kurzer Zeit möglich ist.
Das Angebot bietet zum Einen eine Vorbereitung auf den Eintritt in die Regeleinrichtung
Kindertagesstätte und wird zum Anderen durch das separate Betreuungskonzept den
Bedürfnissen der teilweise stark traumatisierten Kindern gerecht.
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Die Eltern haben vor und nach (ggfs auch während) der Betreuungszeiten die Möglichkeit,
mit der Sozialpädagogin bestehende Probleme zu besprechen. Hier können – auch durch
Mithilfe der Dozentinnen – Hilfestellungen und Unterstützung gegeben werden, sowie
weitergehende Hilfsangebote initiiert werden.
Derzeit finden in den Räumen der Kunst- und Musikschule vier Deutschkurse parallel statt.
Weitere Kurse (für Teilnehmer/innen ohne Kinderbetreuungsbedarf) finden in den Räumen
der VHS, der TERTIA und der DEKRA statt.
Die Kurse für Teilnehmer/innen aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea werden derzeit (bis
ca. Mai) durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit finanziert, die im Rahmen einer
Sonderförderung bis zum 31.12.2015 starten mussten.
Im Rahmen dieser Förderung haben drei Kursträger Mittel beantragt und führen Kurse mit
insgesamt ca.80 Teilnehmer/innen durch.
Weitere Teilnehmer/innen (nicht aus den Ländern) werden in Kursen unterrichtet, die aus
den Spendenmitteln finanziert werden. Hier werden nochmal mehr als 30 Personen
unterrichtet; ein weiterer Kurs startet in Kürze.
Neben dem Erwerb der Sprache liegt die Vermittlung hiesiger Werte und
Verhaltensweisen
Durch die Kooperation vieler Partner ist das Gesamtkonzept flexibel und bedarfsorientiert
umsetzbar.
Wer Schwierigkeiten hat, dem Lerntempo zu folgen oder besonders motiviert ist, hat die
Möglichkeit individuelle Förderstunden durch ehrenamtliche Lehrkräfte zu erhalten. Diese
werden direkt durch die Dozentinnen vermittelt.
Mitte Februar 2016 wird das Gesamtkonzept ausgeweitet durch das Angebot des sog.
‚Wellcome-Centers‘ der DEKRA. Dort erhalten 20 ausgewählte Flüchtlinge die Möglichkeit,
ihre im Heimatland erworbene beruflichen Qualifikationen überprüfen zu lassen und sich
ggfs. weiter zu qualifizieren. Sie werden engmaschig sozialpädagogisch betreut. Ein
persönliches Profiling gewährleistet individuelle Angebote. Die Maßnahme dauert 3
Monate, findet Vollzeit statt und hat die Aufnahme eines Praktikums, bestenfalls die
Vermittlung in Arbeit zum Ziel.
Während der gesamten Zeit findet bedarfsgerechter Deutschunterricht statt.
Das ‚Wellcome-Center‘ ist ein Modellprojekt, das die Dekra in Zusammenarbeit mit der
Integrationsbeauftragten, der Agentur für Arbeit und dem Integration Point des Jobcenters
initiiert hat. Als Teil des Gesamtkonzeptes richtet es sich an beruflich bereits qualifizierte
Teilnehmer.
Der Integration Point des Jobcenters, der vor wenigen Wochen als erster im Rhein-ErftKreis in Brühl eröffnet wurde, ist zuständig für die Vermittlung der AsylbewerberInnen in
Arbeit. Dort sind fremdsprachlich geschulte MitarbeiterInnen im Einsatz (auch arabisch!).
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Die Vermittlung der Flüchtlinge erfolgt durch die Integrationsbeauftragte in Kooperation mit
den Integrationslotsen, den PatInnen, den Dozentinnen, den Beschäftigten des ‚InterimsKindergartens‘ sowie weiteren ehrenamtlichen Helfern.
Die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort erfolgt durch ehrenamtliche Paten. Die Bewohner
der Turnhallen werden ebenfalls durch PatInnen betreut, die vor Ort Ansprechpartner sind
und mit der Security (in den Turnhallen ausschließlich!) und ggfs. auch den Hausmeistern
die Situation vor Ort kennen. Eine Sozialpädagogin rundet das Angebot der Betreuung ab.
Sie melden regelmäßig Sachstände und Schwierigkeiten an die Verwaltung (Koordination
Ehrenamt, Integrationsbeauftragte), um die Situation vor Ort für alle Beteiligten so
erträglich wie möglich zu gestalten.
Auch dieses Projekt der ‚Paten‘ ist Teil des Gesamtkonzeptes, da diese wesentlich dazu
beitragen, dass die Flüchtlinge in den Anfängen pünktlich bzw. überhaupt zu Terminen
erscheinen, den richtigen Supermarkt finden, ausländerrechtliche Angelegenheiten klären,
einen Arzt aufsuchen können, Kinder in Kita bzw. Schule anmelden, einem Sportverein
beitreten können, etc.
Die Stadt Brühl verfügt über einen Patenpool mit insgesamt mehr als 180 Personen. Sie
sind Bindeglied zwischen dem Menschen, seinen Bedürfnissen und Nöten und der
Verwaltung bzw. dem gesellschaftlichen Leben.
Da aber auch die ehrenamtliche Hilfe ihre Grenzen hat und Helfer oft den schleichenden
Übergang zur Überforderung nicht erkennen, hält die Stadt neben der Ausbildung/
Schulung der potentiellen Paten (organisiert über die Integrationsbeauftragte/
Zuständigkeit Ehrenamt Flüchtlingshilfe) auch deren Begleitung und Betreuung für
unverzichtbar. Es erfolgen regelmäßig Angebote zur Supervision und zum
Erfahrungsaustausch (‚Hilf dem Helfer‘) durch eine qualifizierte Psychologin/ Mediatorin.
Über den Deutschkurs, aber auch über die Paten erfolgen Einladungen zu kulturellen
Veranstaltungen. Besonders wertvoll sind diese Angebote für die Bewohner von größeren
Einrichtungen bzw. auch den Turnhallen, da diese die beengte Gemeinsamkeit entzerren
und durch gemeinschaftliche Aktionen zum besseren Miteinander beitragen.
In Kürze wird einmal wöchentlich auch die Flüchtlingsberatung der AWO vor Ort sein, um
alle Fragen zu klären, die den Flüchtlingen ‚unter den Nägeln brennen‘.
Stark traumatisierte Flüchtlinge haben samstags die Möglichkeit, eine Psychologin, die auf
Traumatherapie spezialisiert ist, zu kontaktieren. Sie bietet Beratungen und
psychologische Hilfestellung vor Ort an.
Die Kontaktaufnahme wird begleitet und in Kürze wird die Psychologin in kleinen Gruppen
Kurse geben, in denen Entspannungstechniken erlernt werden, um der ‚Stressituation
Massenunterkunft‘ entgegenzuwirken.
Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen (auch Vereinssport) bietet eine weitere Fläche
zum Ausgleich.
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Besonders die umfangreichen Hausaufgaben der Dozentinnen lassen wenig Raum für die
sog. ‚Langeweile‘. Beschäftigung – in jedem Sinne – trägt zum psychologischen
Wohlbefinden bei und hemmt aggressives Verhalten.
Regelmäßige Informationen über aktuelle Geschehnisse/ Vorhaben, aber auch gesetzliche
Änderungen oder die Wertevorstellungen des Aufnahmelandes erfolgen als BewohnerTreffen und in Begleitung entsprechender Dolmetscher.
2 c.
Alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben uneingeschränkten Anspruch
auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dieser in § 24 SGB VIII
normierte Rechtsanspruch gilt auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien.
Derzeit leben in unserer Stadt 56 Kinder aus Flüchtlingsfamilien im Alter von 1-6 Jahren.
Hiervon sind derzeit bereits 12 Kinder in verschiedenen Kindertageseinrichtungen im
gesamten Stadtgebiet, ein Kind in der Kindertagespflege aufgenommen. Weitere 20
Kinder im entsprechenden Alter nehmen an dem oben im Zusammenhang mit den
Sprachkursen stattfindenden, vom Land finanzierten sog. Brückenangebot der Eltern-KindGruppe in der Kunst-und Musikschule teil (sog. ‚Interimskindergarten‘). Darüber hinaus
besuchen 5 Kinder die Eltern-Kind-Spielgruppen der städtischen Familienzentren, die über
Landes-Fördermittel für Familienzentren finanziert werden.
Ziel der Jugendhilfe ist es, alle Kinder - auch die Flüchtlingskinder - in die Regelbetreuung
der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege zu integrieren. Um den Bedarf
der Flüchtlingsfamilien zu ermitteln werden ebenfalls die ehrenamtlichen Paten um
Unterstützung gebeten, damit der Eintrag in den Kita-Navigator erfolgen kann.
Zur Sicherstellung der Versorgung aller Brühler Kinder hat der Rat in seiner Sitzung vom
14.12.2015 bereits beschlossen eine weitere Kindertagesstätte mit vier Gruppen errichten
zu lassen. Nachdem sich eine Planung in der nördlichen Innenstadt zerschlagen hat,
fokussieren sich nunmehr die Planungen auf den Stadtteil Ost. Hier sollen neben einer
Kita auch Räumlichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers entstehen.
Insofern wäre auch in Brühl-Ost zukünftig sichergestellt, dass alle Kinder einen
qualifizierten Platz in einer wohnortnahen Betreuungseinrichtung finden.
Im Übrigen liegt die Aufnahme von Kindern in die Kita in der Verantwortung der einzelnen
Träger. Hierfür gibt es, abhängig von der Trägerschaft, unterschiedliche Kriterien.
Wesentliche Aufnahmekriterien in städtischen Kindertagesstätten sind das Alter des
Kindes, ob schon ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht, soziale Faktoren und die
Wohnortnähe. Befürchtungen, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien bevorzugt würden und
Kinder aus den jeweiligen Stadtteilen verdrängen könnten, sind unbegründet. Sie sind
gerade deshalb unbegründet, weil insbesondere auf die soziale Zusammensetzung in den
Kitas geachtet wird. Es wird so sichergestellt, dass alle Kinder gute Entwicklungs- und
Bildungschancen bekommen.
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2 d.
Räumlichkeiten zur Begegnung sind in den zentralen Unterkünften vorhanden durch die
zur Verfügung gestellten ‚Aufenthaltsbereiche‘. Hier finden Informationen und das tägliche
Zusammensein statt.
In den Unterkünften werden darüber hinaus eigene Büros vorgehalten, damit die
Integrationsbeauftragte, die Mitarbeiterinnen und weitere ehrenamtliche Helfer
Rückzugsmöglichkeiten für persönliche Gespräche mit den Bewohnern haben.
Darüber hinaus besteht – speziell für Brühl-Ost – die Möglichkeit, weitere Räumlichkeiten
in der Nähe zu nutzen, sollte hier Bedarf bestehen.
2 e.
Die Vermittlung von Arbeitsangeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten für erwachsene
Flüchtlinge ist ein weiteres Ziel der Verwaltung. Dies betrifft nicht nur die Menschen in
Brühl-Ost, sondern alle zugewiesenen Flüchtlinge.
Seit dem 01.03.2015 ist die Wartezeit um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten von 9 auf 3
Monate verkürzt worden. So könnten sowohl Asylbewerber, als auch geduldete Ausländer
bereits nach 3 Monaten legal arbeiten. Die Flüchtlinge müssen dem Ausländeramt eine
Arbeitsstelle vorweisen, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können. Zwar ist dann
durch die Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit zunächst noch eine sogenannte
Vorrangprüfung und eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durchzuführen, die
Vorrangprüfung entfällt jedoch spätestens nach einem 15-monatigen Aufenthalt.
Durch diese Regelung ist es Leistungsberechtigten nun auch realistisch möglich, eine
Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch Praktika und betriebliche Ausbildungen sind möglich.
Die Aufnahme einer Arbeit durch Asylbewerber wird seit Dezember 2015 auch durch
Mitarbeiter/innen des neu eingerichteten „Integration Points“ des Jobcenters unterstützt.
Eine Reform des Aufenthaltsgesetzes führte auch dazu, dass geduldete Ausländer
zukünftig längerfristig in Deutschland bleiben können, sofern sie die Sprache gut
beherrschen und ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen können. Andernfalls soll eine
schnellere Abschiebung erfolgen.
Die Unterstützung und Vermittlung in Erwerbstätigkeit soll in der Stadtverwaltung künftig
auch über Sozialarbeiter/innen erfolgen, die baldmöglichst eingestellt und dem
Fachbereich Soziales und Demographie zugeordnet werden. Zu prüfen sein wird dann,
welchen Personen aufgrund der persönlichen Situation eine Erwerbstätigkeit möglich ist
(z.B. Alleinerziehung, Krankheit,…) und welche Tätigkeiten aufgrund der bisherigen
Ausbildung möglich sind. Schriftliche Bewerbungen können von den wenigsten Personen
verfasst werden, so dass hier hoher Hilfebedarf besteht. Auch die Jobsuche im
Allgemeinen gestaltet sich schwierig, da zumindest gerade eingereisten Flüchtlingen ein
entsprechender Überblick fehlt. Eine wichtige Aufgabe des/der Sozialarbeiter/in besteht
darin, bei den o.g. Punkten Hilfestellung anzubieten, dazu gehört die Auswahl potentieller
Arbeitgeber und Begleitung zu Gesprächen. Mit einer effektiven Sozialarbeit bei der Stadt
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kann die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorangetrieben werden. Dies führt zu
Minderausgaben im AsylbLG, da das Einkommen unter Berücksichtigung eines
Freibetrages von 25% auf die Hilfe angerechnet wird. Wird eine versicherungspflichtige
Tätigkeit aufgenommen, können zusätzlich Krankenhilfekosten nach § 4 AsylbLG
eingespart werden. Je nach Einkommenshöhe entfällt der Anspruch auf Leistungen nach
dem AsylbLG komplett. Dies hätte zur Folge, dass die Betroffenen eine eigene Wohnung
anmieten könnten und nicht mehr in einer städtischen Unterkunft untergebracht werden
müssen. Nicht unbeachtet sollte ferner die durch die Erwerbstätigkeit zu erreichende
Integration der Flüchtlinge bleiben.
Zudem besteht die Möglichkeit im Rahmen des § 5 AsylbLG Flüchtlingen eine sogenannte
gemeinnützige Arbeit anzubieten, wofür eine zusätzliche Entlohnung von 1,05 €/Stunde
gewährt wird. Dies wird durch die Verwaltung bereits seit einiger Zeit praktiziert: Viele
Flüchtlinge nehmen dieses Angebot gerne wahr. Aktuell gehen circa 30 Menschen
gemeinnütziger Arbeit nach. Auch hier besteht noch weiteres Potenzial, das genutzt
werden soll, weil die Ableistung gemeinnütziger Arbeit bereits eine Strukturierung des
Alltages bedeutet und ein erster Schritt in eine „reguläre“ Erwerbstätigkeit darstellt.
Abschließend bleibt allerdings festzuhalten, dass die Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit
insb. zu Beginn oftmals an der vorhandenen Sprachbarriere scheitert. Daher ist zunächst
Sprachunterricht notwendig. Bereits in der Vergangenheit wurden Sprachkurse, meist über
die VHS, im Rahmen des AsylbLG (§ 6 AsylbLG) von der Stadt Brühl freiwillig
übernommen, um die Integration zu fördern.
Auf eine Teilnahme und Finanzierung von Integrationskursen bestand grundsätzlich kein
Anspruch der Menschen im Asylverfahren. In Absprache mit der VHS konnte dieser
Personenkreis jedoch vergünstigt an Integrationskursen teilnehmen, wenn noch freie
Plätze vorhanden waren. Die Kurse fanden 4x pro Woche mit insgesamt 6 Modulen a 100
Stunden statt. Der Kurs endete mit einem Sprachtest, der dem Test bei der Einbürgerung
gleichgestellt ist.
Darüber hinaus wurden Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) auf Antrag ebenfalls
nach dem AsylbLG finanziert. Diese fanden 2x pro Woche mit insgesamt 60 Stunden je
Modul/Semester statt. Auch die Kosten für bis zu 6 Folgekurse wurden übernommen.
Auch hier erfolgte abschließend eine Prüfung, gleichgestellt dem Sprachtest bei der
Einbürgerung.
Die hier beschriebene Kostenübernahme für Sprach- und Integrationskurse nach § 6
AsylbLG entfiel nach Einrichtung der angebotenen Sprachförderung durch Anbieter wir
beispielsweise der VHS und Tertia, welche durch die Bundesagentur für Arbeit einmalig
gefördert wurden. Teilnehmen können hier Menschen aus den Herkunftsländern Syrien,
Iran, Irak und Eritrea, so dass keine städtischen Kosten mehr anfallen. Zudem werden die
umfangreichen Spenden für Flüchtlinge zur Finanzierung von Sprachkursen verwendet.
So konnte die Sprachförderung als ein wesentliches Instrument der Integration in den
letzten Monaten durch die Stadt Brühl deutlich vorangetrieben werden.
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2 f.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Stabsstelle 02, dem FB 50 (Soziales und
Demographie), dem FB 40 (Schule und Sport) und dem FB 51 (Kinder, Jugendpflege und
Familie) können die individuellen Bedürfnisse der AsylbewerberInnen berücksichtigt
werden, die sowohl persönliche, aber auch Belange betreffen, die Kinderbetreuung und
Schule betreffen.
Durch die bereits erwähnte strukturelle Gesamtkonzeption und die umfassende Betreuung
und Begleitung durch Fachkräfte und ehrenamtliche Helfer/innen, werden Unsicherheiten
schnell geklärt und das Aggressionspotential erheblich gesenkt.
Zur Lösung potentieller Konflikte stehen Ansprechpartner/innen bereit (Sozialpädagogin,
Integrationsbeauftragte, Ehrenamtler, etc.), die eng vernetzt sind und somit umfassenden
Informationsfluss gewährleisten können, damit schnelle und effiziente Prävention bzw.
sofortiges Einschreiten/Handeln möglich sind.