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Kommune
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                        6,0 kB
                    Erstellt
                        16.03.09, 11:33
                    Aktualisiert
                        23.08.11, 20:39
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                1) Im Wege der Dringlichkeit wird die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
beschlossen.
2) Der Rat bestätigt die Dringlichkeitsentscheidung.