Daten
Kommune
                    Inden
                Größe
                        4,6 kB
                    Erstellt
                        16.03.09, 14:40
                    Aktualisiert
                        23.08.11, 20:39
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Der Rat nimmt die unter aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis,
da diese die Voraussetzungen des § 82 GO NRW erfüllen und in Anwendung der Grundsatzbeschlüsse vom 11.07.1991 und 29.06.1995 als unerhebliche Ausgaben anzusehen sind.
            
         
                    