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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Der Rat beschließt wie folgt:
Die Gesellschafter stimmen der Teilung des vom Kreis Aachen gehaltenen Geschäftsanteils
im Nennwert von 1.876.800 € in zwei Teilgeschäftsanteile im Nennwert von 1.679.300 € und
197.500 € zu.
Des Weiteren stimmen die Gesellschafter unter Verzicht jedes einzelnen Gesellschafters auf
sein Vorerwerbsrecht der Übertragung des Teilgeschäftsanteils des Gesellschafters Kreis
Aachen auf den Gesellschafter Stadt Stolberg zum Nominalwert in Höhe von 197.500 € zu.