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Kommune
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                        4,6 kB
                    Erstellt
                        16.03.09, 14:40
                    Aktualisiert
                        23.08.11, 20:39
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Inhalt der Datei
                Der Rat beschließt die durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung
2002 und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters (§ 94 GO NRW).
Auf den durch den Rechnungsprüfungsausschuss erstellten Schlussbericht über das
Ergebnis der Prüfung wird verwiesen (§ 101 GO NRW).
            
         
                    