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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ wird gem. den in Anlage
beigefügten Übersichtsplan geändert.
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Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Bürger eingegangen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes
(bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der
Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger
öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren.