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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Über die eingegangenen Anregungen der betroffenen Eigentümer wird gemäß den im
Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 6. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird gem. 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.