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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
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Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Überschuss der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von
94.695 DM ( 48.417 € ) als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2004 einzustellen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
304 DM ( 155 € ) als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2004 zu berücksichtigen,
3. den Überschuss der Endkostenstelle „Kleineinleiter“ in Höhe von 165 DM
( 84 € ) nicht als Gewinnvortrag für die Vorkalkulation 2004 zu berücksichtigen, weil
die Einnahme „Kleineinleiter“ entsprechend der Höhe der Abwasser-abgabe
„Kleineinleiter“ ausgaben- bzw. kostendeckend anzusetzen ist.
Aufgrund der genannten Besonderheit ist der Überschuss den allgemeinen Haushaltsmitteln zuzuführen.