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Beschlussvorlage (Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Beschlussvorlage (Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 417/2013 Erstellt am: 17.10.2013 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 14.11.2013 Betreff Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tagseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim. Die neue Benutzungsordnung soll ab dem 01.01.2014 in Kraft treten. Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Richtlinien für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten (Vorlage 407/2013) zustimmt. Vorlage Nr.: 417/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim wurde zuletzt am 24.04.2012 aktualisiert und trat am 31.05.2012 in Kraft. Eine Überarbeitung der Benutzungsordnung ist erforderlich, da ab 01.01.2014 neue Regelungen beim Entgelt für die Mittagsverpflegung vorgesehen sind. Darüber hinaus ist eine Ergänzung in der Benutzungsordnung auf Grund der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene aufzunehmen. „Elternbeiträge/Entgelt für Mittagsverpflegung“: Der Essensgeldeinzug soll ab dem 01.01.2014 zentral für alle städtischen Kindertagesstätten von der Verwaltung des Jugendamtes erhoben werden. Hierzu wurde eine Vorlage (Nr. 407/2013) für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2013 vorbereitet. Die Benutzungsordnung ist daher bei dieser Position anzupassen. EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene Bei der Neuaufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte muss von den Eltern eine Einverständniserklärung zur EGVerordnung 852/2004 unterschrieben werden. Mit der Aufnahme der erforderlichen Kriterien aus dieser Verordnung in die Benutzungsordnung für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim kann auf eine gesonderte Unterzeichung einer Einverständniserklärung verzichtet werden. Die bisher gültige Benutzungsordnung vom 24.04.2012 wird als Anlage 2 für Vergleichszwecke beigefügt. ______________________________ Dezernent __________________________ Amtsleiter ____________________ Verfasserin