Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
417/2013
Erstellt am:
17.10.2013
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
14.11.2013
Betreff
Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tagseinrichtungen für Kinder
der Stadt Pulheim. Die neue Benutzungsordnung soll ab dem 01.01.2014 in Kraft treten.
Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Richtlinien für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in
städtischen Kindertagesstätten (Vorlage 407/2013) zustimmt.
Vorlage Nr.: 417/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim wurde zuletzt am 24.04.2012 aktualisiert und trat am 31.05.2012 in Kraft. Eine Überarbeitung der Benutzungsordnung ist erforderlich, da ab 01.01.2014
neue Regelungen beim Entgelt für die Mittagsverpflegung vorgesehen sind.
Darüber hinaus ist eine Ergänzung in der Benutzungsordnung auf Grund der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene aufzunehmen.
„Elternbeiträge/Entgelt für Mittagsverpflegung“:
Der Essensgeldeinzug soll ab dem 01.01.2014 zentral für alle städtischen Kindertagesstätten von der Verwaltung des
Jugendamtes erhoben werden. Hierzu wurde eine Vorlage (Nr. 407/2013) für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 14.11.2013 vorbereitet. Die Benutzungsordnung ist daher bei dieser Position anzupassen.
EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Bei der Neuaufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte muss von den Eltern eine Einverständniserklärung zur EGVerordnung 852/2004 unterschrieben werden. Mit der Aufnahme der erforderlichen Kriterien aus dieser Verordnung in
die Benutzungsordnung für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim kann auf eine gesonderte Unterzeichung
einer Einverständniserklärung verzichtet werden.
Die bisher gültige Benutzungsordnung vom 24.04.2012 wird als Anlage 2 für Vergleichszwecke beigefügt.
______________________________
Dezernent
__________________________
Amtsleiter
____________________
Verfasserin