Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
410/2013
Erstellt am:
15.10.2013
Aktenzeichen:
II 512
Verfasser/in:
Dalal-Leila Stolz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
14.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen als Streetworker
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):Die erforderlichen Haushaltsmittel müssten durch den Rat im
Haushalt bereitgestellt werden.
Vorlage Nr.: 410/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Der Antrag der
Fraktion des Bürgervereins wird abgelehnt.
Erläuterungen
Die Fraktion des Bürgervereins im Rat der Stadt Pulheim hat im Jahr 2012 die Einrichtung von zwei Stellen als Streetworker beantragt.
Begründung des Bürgervereins
Die Anzahl der Jugendlichen in Pulheim, welche die Angebote von Einrichtungen und Vereinen der offenen Jugendhilfe
nicht in Anspruch nehmen, steigt. Dies führt vermehrt zur Orientierungslosigkeit, Langeweile, Perspektivlosigkeit und
Frust bei den Heranwachsenden. Dies hat zur Folge, dass die Probleme der Jugendlichen zu Vandalismus führen können. Präventiv benötigen die Jugendlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die mit ihnen in den Dialog
gehen und ihre Bedürfnisse wahrnehmen. Die Streetworker sollen nach einer entsprechenden Sozialraumanalyse zielgerichtet auf die Jugendlichen zugehen.
Die Mobile Jugendarbeit
Die Mobile Jugendarbeit des Caritasverbandes wurde im Jahr 1999 eingerichtet. Ihre Angebote der Jugendarbeit, Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren, welche sich im öffentlichen Raum des Pulheimer Stadtgebietes aufhalten. Die Mobile Jugendarbeit konzentriert sich auf aufsuchende Arbeit
und Projektgestaltungen, die in Kooperation mit den örtlichen Schulen stattfinden. Die Projekte, welche durch Frau FriesNeunzig initiiert werden, finden in Gebäuden oder Außenbereichen von Schulen oder Offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie an Sportplätzen statt. Dadurch wird ein an den Jugendinteressen orientiertes Freizeit-, Kultur- und Beratungsangebot gestaltet. Die konzeptionelle Ausrichtung des Angebotes der Mobilen Jugendarbeit kann der Anlage 2
entnommen werden.
Zusätzliche Aufgaben
Durch die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit des Caritasverbandes werden eher jüngere Jugendliche angesprochen und in
die Projektarbeit einbezogen. Allerdings können folgende Bestandteile des Konzeptes kaum umgesetzt werden:
Die sehr zeitintensive aufsuchende Arbeit am Abend oder in der Nacht an den bevorzugten Plätzen der Jugendlichen
kann durch die Mobile Jugendarbeit mit dem aktuellen Stundenkontingent nicht bewältigt werden. Aus Sicherheitsgründen sollte eine solche Tätigkeit durch zwei Mitarbeiter ausgeübt werden. Die Einrichtung von zwei Stellen würde die
Notwendigkeit beinhalten, die Stellen sowohl mit einem Streetworker als auch mit einer Streetworkerin zu besetzen, um
sowohl männlichen als auch weiblichen Jugendlichen einen adäquaten Ansprechpartner oder eine adäquate Ansprechpartnerin zu ermöglichen.
Die Aufgabenfelder, welche durch zusätzliche Streetworker abgedeckt werden könnten, beinhaltet die aufsuchende
Arbeit am Abend und am Wochenende. Die Arbeit der Streetworker würde dazu beitragen, den Jugendlichen, die sich
an öffentlichen Plätzen aufhalten, zu unterstützen, zu beraten und die gemeinsame Zeit im öffentlichen Raum zu gestalten. Die Streetworker würden die Jugendlichen dabei unterstützen, ihren Treffpunkt als Möglichkeit zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu verstehen, die dazugehörigen Pflichten miteinbezogen. Dies würde z.B. Vandalismus vorbeugen. Die Streetworker würden jedoch keine ordnungsrechtliche Befugnis haben und könnten nicht als ordnungspolitisches Instrument verstanden werden.
Je Stelle müssten ca. 57.000,00 € an Personalkosten bereitgestellt werden. Weitere 3.000,00 € müssten als Sachkosten
aufgewendet werden.