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Beschlussvorlage (Bildungsdokumentionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Beschlussvorlage (Bildungsdokumentionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Pulheim) Beschlussvorlage (Bildungsdokumentionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Pulheim) Beschlussvorlage (Bildungsdokumentionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 409/2013 Erstellt am: 15.10.2013 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Karin Bahr Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 14.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Bildungsdokumentionen in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzierung soll gemäß Beschlussvorschlag ausschließlich über Elternbeiträge erfolgen und in den Einrichtungen abgewickelt werden. Vorlage Nr.: 409/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, die Bildungsdokumentationen ausschließlich über Elternbeiträge finanzieren zu lassen. Erläuterungen Beobachten heißt verstehen, verstehen ermöglicht Akzeptanz, Akzeptanz fördert Wertschätzung. Diese drei Grundbedürfnisse eines jeden Kindes, sind die Voraussetzung für eine gelingende wertvolle pädagogische Arbeit: Forschen und entdecken gehören zum Alltag eines jeden Kindes. Kinder erobern so jeden Tag ihre Welt und wirken aktiv bei der Gestaltung ihres Tagesablaufes mit. Sie dabei zu beobachten, gibt Aufschluss über ihre Entwicklung und ihre Bedürfnisse. Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher ist es, sie dabei zu begleiten und zu unterstützen. Dies verbindet den Prozess des Lernens und Lehrens. Beobachtung und Dokumentation in der Kindertageseinrichtung sind Teil der pädagogischen Arbeit und dienen dazu, Themen und Interessen der Kinder herauszufinden. Für die pädagogischen Fachkräfte ist es wichtig zu wissen, wie das Kind seine Umwelt wahrnimmt und ihr begegnet, um sich an den Stärken jedes einzelnen Kindes zu orientieren. Somit bilden Beobachtung und Dokumentation die Grundlage für pädagogisches Handeln im Alltag. Zur Aufgabe der Jugendhilfe gehört es, allen Kindern einen guten Start mit früher Bildung zu ermöglichen und die Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten zu erhöhen. Oberstes Ziel dabei ist immer, bessere Rahmenbedingungen für die Bildung von Kindern zu schaffen, damit diese ihre Persönlichkeit und ihre individuellen Fähigkeiten optimal entfalten können. Die Bildungsvereinbarung NRW (Partner der Vereinbarung sind das Land und die freien und öffentlichen Träger der Kindertageseinrichtungen) beschreibt die Rahmeninhalte zur Stärkung des Bildungsauftrages im Elementarbereich zur kontinuierlichen Förderung der Bildungsprozesse bei Kindern. Hierzu gehört unter anderem die „Beobachtende Wahrnehmung“. In Punkt 5 der Bildungsvereinbarung heißt es: „Die Grundlage für eine zielgerichtete Bildungsarbeit ist die beobachtende Wahrnehmung des Kindes, gerichtet auf seine Möglichkeiten und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werte, Problemlösungen u.ä.. Dazu wird angestrebt, dass Beobachtung und Auswertung von der pädagogischen Fachkraft notiert und als Niederschrift des Bildungsprozesses des einzelnen Kindes dokumentiert werden,…“ Ebenso setzt das Kinderbildungsgesetz in §13 „Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit“ die Beobachtung und Dokumentation voraus. Mittlerweile werden in jeder städtischen Kindertageseinrichtung für jedes Kind Bildungsdokumentationen angefertigt bzw. geführt. Die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten mit Portfolios, das sind Mappen bzw. Ordner, die im Laufe der Kindergartenjahre mit Fotos, Bildgeschichten, Beobachtungsbögen etc. gefüllt werden und beim Verlassen der Kindertagesstätte den Eltern bzw. den Kindern übergeben werden. Darüber hinaus sollen die Dokumentationen dazu dienen, den Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule möglichst sanft zu gestalten. Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Institutionen hat sich in den letzten Jahren in Pulheim sehr positiv entwickelt. Mit der Anfertigung der Portfolios fallen schon seit längerer Zeit zusätzliche Kosten an. In der Vergangenheit wurde die Deckung dieser Kosten in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedlich gehandhabt. Vorlage Nr.: 409/2013 . Seite 3 / 3 Zukünftig soll die Qualität der Dokumentation in allen städtischen Kindertageseinrichtungen vergleichbar sichergestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten wurden gemeinsam mit den Leiterinnen der städtischen Kindertageseinrichtungen ermittelt und stellen somit die Erfahrungen und Ergebnisse der praktischen Arbeit dar. Folgende Materialien werden für die Erstellung eines Portfolios pro Kind benötigt: Fotoentwicklungsetat Ordner Papier Klarsichthüllen Farbiger Fotokarton Klebestifte Stifte Register-/Trennblätter Lochverstärker Laminierfolien Fotoaufkleber 7,00 € 1,00 € 1,00 € 2,00 € 2,00 € 1,00 € 8,00 € 2,00 € 2,00 € 1,00 € 1,00 € Insgesamt pro Kind 30,00 €