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Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
170 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
20.11.13, 08:06
Aktualisiert
20.11.13, 08:06
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 443/2013 Erstellt am: 29.10.2013 Aktenzeichen: Verfasser/in: Herr Gerten Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim. Erläuterungen Die als Anlage beigefügte Satzung wurde redaktionell überarbeitet, wobei insbesondere die gleichberechtigte Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform beachtet wurde. Die Änderungen der einzelnen Textpassagen sind der folgenden synoptischen Gegenüberstellung zu entnehmen. Alte Fassung Neue Fassung Gebührensatzung für die Benutzung der Bücherei der Stadt Pulheim Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim vom ………… 5. Änderungssatzung vom 22.02.2011 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim vom 17.12.1991 Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert am 30.06.2009 (GV NRW S. 950) hat der Rat in seiner Sitzung am 22.02.2011 folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim beschlossen: Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW S. 564) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat in seiner Sitzung am ________ folgende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim beschlossen: I. § 1 erhält folgende Fassung: § 1 - Gebühren Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Die Gebühren betragen: Büchereiausweis für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate) Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise (gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises): Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab 18 Jahren, Studenten, Studentinnen, Wehrund Zivildienstleistende, Schwerbehinderte 18,00 € 9,00 € § 1 - Gebühren Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Die Gebühren betragen: Büchereiausweis für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate) Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise (gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises): Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab 18 Jahren, Studierende, Schwerbehinderte (ab 80%) 18,00 € 9,00 € Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 3 / 4 (ab 80%) Gültigkeit: 12 Monate Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis einschl. 17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose, Leistungsempfänger (überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII (gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises) Gültigkeit: 12 Monate Schnupperausweis (kann nur einmalig ausgestellt werden): Gültigkeit: 3 Monate DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene: für jede von einem Erwachsenen entliehene DVD (gilt auch für Verlängerungen) Gültigkeit: 12 Monate 2,50 € 6,00 € 1,00 € Säumnisgebühren für alle Medien pro Exemplar und Öffnungstag 0,20 € Mahngebühr pro Mahnstufe 1,00 € Vormerkungen, pro Titel 1,00 € Fernleihen, pro Titel 3,00 € Ersatzausweis, pro Ausweis 2,50 € Gebühr für Internetnutzung pro angefangene Stunde (bei gültigem Benutzerausweis kostenlos) 1,00 € Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Vorstehende 5. Änderung der Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn b) c) Schnupperausweis (kann nur einmalig ausgestellt werden): Gültigkeit: 3 Monate 6,00 € eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- 1,00 € kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei beschädigten DVDs Säumnisgebühren für alle Medien, Bekanntmachungsanordnung a) 2,50 € DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene: für jede entliehene DVD (gilt auch für Verlängerungen) kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei beschädigten DVDs II. Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis einschl. 17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose, Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger (überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII (gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises) Gültigkeit: 12 Monate pro Exemplar und Öffnungstag 0,20 € Mahngebühr, pro Mahnstufe 1,00 € Vormerkungen, pro Titel 1,00 € Fernleihen, pro Titel 3,00 € Ersatzausweis, pro Ausweis 2,50 € Gebühr für Internetnutzung, pro angefangene Stunde (bei gültigem Büchereiausweis kostenlos) 1,00 € § 2 - Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2011, außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 4 / 4 d) standet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. b) c) Pulheim, den d) Frank Keppeler Bürgermeister führt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Pulheim, den Frank Keppeler Bürgermeister