Daten
Kommune
Pulheim
Größe
170 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
20.11.13, 08:06
Aktualisiert
20.11.13, 08:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
443/2013
Erstellt am:
29.10.2013
Aktenzeichen:
Verfasser/in:
Herr Gerten
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die in der Anlage
beigefügte Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim.
Erläuterungen
Die als Anlage beigefügte Satzung wurde redaktionell überarbeitet, wobei insbesondere die gleichberechtigte Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform beachtet wurde.
Die Änderungen der einzelnen Textpassagen sind der folgenden synoptischen Gegenüberstellung zu entnehmen.
Alte Fassung
Neue Fassung
Gebührensatzung für die Benutzung der Bücherei der
Stadt Pulheim
Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim
vom …………
5. Änderungssatzung vom 22.02.2011 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim vom
17.12.1991
Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S.
950) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW
S. 712), zuletzt geändert am 30.06.2009 (GV NRW S. 950) hat der
Rat in seiner Sitzung am 22.02.2011 folgende 5. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim
beschlossen:
Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV
2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
01.10.2013 (GV NRW S. 564) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat in seiner
Sitzung am ________ folgende Gebührensatzung für die Benutzung
der Stadtbücherei Pulheim beschlossen:
I. § 1 erhält folgende Fassung:
§ 1 - Gebühren
Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren
nach dieser Satzung erhoben.
Die Gebühren betragen:
Büchereiausweis für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate)
Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise
(gegen Vorlage eines entsprechenden
Ausweises):
Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab
18 Jahren, Studenten, Studentinnen, Wehrund Zivildienstleistende, Schwerbehinderte
18,00 €
9,00 €
§ 1 - Gebühren
Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren
nach dieser Satzung erhoben.
Die Gebühren betragen:
Büchereiausweis für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate)
Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise
(gegen Vorlage eines entsprechenden
Ausweises):
Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab
18 Jahren, Studierende, Schwerbehinderte
(ab 80%)
18,00 €
9,00 €
Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 3 / 4
(ab 80%)
Gültigkeit: 12 Monate
Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche
bis einschl.
17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose, Leistungsempfänger (überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII (gegen
Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
Gültigkeit: 12 Monate
Schnupperausweis (kann nur einmalig
ausgestellt werden):
Gültigkeit: 3 Monate
DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene:
für jede von einem Erwachsenen entliehene
DVD
(gilt auch für Verlängerungen)
Gültigkeit: 12 Monate
2,50 €
6,00 €
1,00 €
Säumnisgebühren für alle Medien pro
Exemplar und Öffnungstag
0,20 €
Mahngebühr pro Mahnstufe
1,00 €
Vormerkungen, pro Titel
1,00 €
Fernleihen, pro Titel
3,00 €
Ersatzausweis, pro Ausweis
2,50 €
Gebühr für Internetnutzung pro angefangene Stunde
(bei gültigem Benutzerausweis kostenlos)
1,00 €
Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Vorstehende 5. Änderung der Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO
NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei
denn
b)
c)
Schnupperausweis
(kann nur einmalig ausgestellt werden):
Gültigkeit: 3 Monate
6,00 €
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-
1,00 €
kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei
beschädigten DVDs
Säumnisgebühren für alle Medien,
Bekanntmachungsanordnung
a)
2,50 €
DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene:
für jede entliehene DVD
(gilt auch für Verlängerungen)
kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei
beschädigten DVDs
II.
Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis einschl. 17. Lebensjahr, sowie
Arbeitslose, Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger (überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII
(gegen Vorlage eines entsprechenden
Ausweises)
Gültigkeit: 12 Monate
pro Exemplar und Öffnungstag
0,20 €
Mahngebühr, pro Mahnstufe
1,00 €
Vormerkungen, pro Titel
1,00 €
Fernleihen, pro Titel
3,00 €
Ersatzausweis, pro Ausweis
2,50 €
Gebühr für Internetnutzung,
pro angefangene Stunde
(bei gültigem Büchereiausweis kostenlos)
1,00 €
§ 2 - Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch
Satzung vom 22.02.2011, außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO
NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es
sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge-
Vorlage Nr.: 443/2013 . Seite 4 / 4
d)
standet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
b)
c)
Pulheim, den
d)
Frank Keppeler
Bürgermeister
führt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister