Daten
Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
20.11.13, 08:06
Aktualisiert
20.11.13, 08:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu Vorlage Nr.: 443/2013
Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim vom
Gemäß $$ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des GeseEes vom 01.10.2013 (GV NRW S. 564)
und der SS 4, 5 und 6 des KommunalabgabengeseEes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
21.10.1969 (GV NRW 5.712), zuletzt geändert durch GeseE vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat in
seiner SiEung
am
folgende GebührensaEung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim
beschlossen:
$
1 - Gebühren
Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren nach dieser SaEung erhoben.
Die Gebühren betragen:
Büchereiausweis für Pensonen ab vollendetem
18,00 €
18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate)
Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
:
Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab 18 Jahren,
Studierende, Schwerbehinderte (ab 80%)
Gültigkeit 12 Monate
9,00 €
Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis
einschl. 17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose,
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger
(überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB ll oder
SGB XII
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
Gültigkeit 12 Monate
2,50 €
Schnupperausweis
(kann nur einmalig ausgestellt werden):
Gültigkeit 3 Monate
6,00 €
DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene:
für jede entliehene DVD
(gilt auch für Verlängerungen)
kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei
beschädigten DVDs
1,00 €
Säumnisgebühren für alle Medien,
pro Exemplar und Öffnungstag
0,20 €
Mahngebühr, pro Mahnstufe
1,00 €
Anlage zu Vorlage Nr.: 443120,13
Vormerkungen, pro Titel
1,00 €
Femleihen, pro Titel
3,00 €
ErsaEausweis, pro Ausweis
2,50 €
Gebühr für lnternetnuEung, pro angefangene Stunde
(bei gültigem Büchereiausweis kostenlos)
$
1,00 €
2 - Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig hitt die Satzung vom
17
.12.1991 , zuleü. geändert durch Satzun g uom 22.02201 1 , außer Kraft.
Bekanntmachungsanord nung
Vorstehende Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Die VerleEung von Verfahrens- oder Formvonschriften der GO NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b)
die SaEung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister