Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
448/2013
Erstellt am:
04.11.2013
Aktenzeichen:
III/70
Verfasser/in:
Frau Juris
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Ein Feld für Sternenkinder auf dem Friedhof Sinnersdorf neu.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 448/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
ausschließlich auf dem Friedhof Sinnersdorf neu, Rurstraße ein Grabfeld für Sternenkinder
anzulegen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 07.05.2013 beantragt Herr Klaes, Ortsvorsteher Sinnersdorf auch für Frau Schunck, KfD Sinnersdorf, ein Feld für Sternenkinder einzurichten.
Als Sternenkinder werden Frühgeburten unter 500 g bezeichnet.
Eltern von „Sternenkindern“ können die Geburt ihres Kindes aufgrund der Rechtsänderung im Bundesrat seit 15.5.2013
beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Zuvor war eine
solche Beurkundung bei Kindern, die mit unter 500 Gramm geboren wurden, nicht möglich. Mit der Änderung des Personenstandsrechts, wird ein würdiger Umgang mit den „Sternenkindern“ ermöglicht.
Somit würde in der Stadt Pulheim eine zentrale Örtlichkeit geschaffen, wo Eltern sich angemessen an Ihr Kind erinnern
und trauern können.
Dort könnte dann auch der von der KfD Sinnersdorf angedachte Gedenkstein für die Sternenkinder aufgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor entsprechend dem Antrag ausschließlich auf dem Friedhof Sinnersdorf ein Grabfeld für
Sternenkinder anzulegen. Abweichend von dem Antrag soll dies allerdings nicht auf dem alten Friedhof, sondern auch
mit Blick auf die künftige Kostenstruktur im Friedhofswesen nur auf dem neuen Friedhof an der Rurstraße erfolgen.