Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
420/2013
Erstellt am:
06.11.2013
Aktenzeichen:
III/26.20.01
Verfasser/in:
Heike Schafgan
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
05.12.2013
Betreff
Vermarktung von städt. Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seinen Beschluss vom
16.05.2013, Vorlage-Nr. 178/2013. Auf die Aufnahme einer Regelung zur Eigennutzung der Immobilie durch den Erwerber wird verzichtet.
Vorlage Nr.: 420/2013 . Seite 2 / 2
Alternativ:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seinen Beschluss vom
16.05.2013, Vorlage-Nr. 178/2013 und beschließt ergänzend, dass sich die Erwerber dazu verpflichten, eine Wohnung
in dem zu errichtenden Wohngebäude für 10 Jahre ab dem Einzug selbst zu nutzen.
Eine Veräußerung ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Stadt Pulheim möglich. Die Zustimmung wird unter die Bedingung gestellt, dass der neue Käufer die Verpflichtung eingeht, die Immobilie für die Restlaufzeit der ursprünglichen 10
Jahre selbst zu nutzen.
Erläuterungen
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 ein neues Verfahren zur Vermarktung von Baugrundstücken an Einzelbewerber beschlossen. Die städtischen Baugrundstücke im Bereich des BP 76
Pulheim wurden gemäß dieses Beschlusses vermarktet, mit Ausnahme der Regelung zur Bevorzugung von Bewerbern,
bei denen mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt (Sonderbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vom 25.06.2013). Eine Eigennutzung der Immobilie war bisher nicht Bestandteil der Konditionen. Dies führt dazu, dass
Bewerbungen von Bauträgern für einzelne Grundstücke möglich sind und die Grundstücke vom Bauträger bebaut und
anschließend veräußert oder vermietet werden. Die Vermarktung der Grundstücke im BP 76 Pulheim hat gezeigt, dass
es Bewerbungen für nur ein Grundstück von Bauträgern gibt. In einem Fall hatte ein Bauträger auch das Losglück.
Aus Sicht der Verwaltung ist es ein Ziel, die wenigen städtischen Grundstücke möglichst an diejenigen zu veräußern, die
selbst Eigentum schaffen wollen. Diese Interessenten könnten noch gezielter angesprochen werden, wenn eine Regelung zur Eigennutzung in den Kaufvertrag aufgenommen wird. Ein Zeitraum von 10 Jahren Eigennutzung scheint angemessen. Eine wirksame Kontrolle durch die Verwaltung über den Zeitraum von 10 Jahren ist jedoch aufwändig und birgt
Schwierigkeiten. Im Übrigen scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass sich die Lebensumstände der Erwerber in
diesem Zeitraum so verändern, dass die Kondition nicht eingehalten werden kann. Die Aufnahme einer Regelung zur
Eigennutzung würde dazu führen, dass der Erwerb des Grundstücks und die Vermietung des errichteten Gebäudes z.B.
durch Eltern für ihre Kinder ausgeschlossen sind. Eheleute, die das Grundstück gemeinsam erwerben, wären verpflichtet die Eigennutzung 10 Jahre gemeinsam auszuüben.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass viele Ehepaare sich getrennt voneinander auf das gleiche Grundstück
bewerben, um im Losverfahren ihre Chancen zu verbessern.
Beim Ziel „Schaffung von Wohnraum“ sind die bestehenden Konditionen aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Sollte
das Ziel jedoch „eigengenutzter Wohnraum insbesondere für Familien“ sein, schlägt die Verwaltung eine Ergänzung der
Kriterien um eine Regelung zur Eigennutzung vor.
Eine solche Regelung wurde im Bereich „Märchensiedlung“ (BP 62 Pulheim) bereits praktiziert. Hier wurden die Grundstücke an „junge Familien“ veräußert, die sich im Kaufvertrag zur Eigennutzung der Immobilie für den Zeitraum von 10
Jahren verpflichtet haben. Ein Weiterverkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist war für die „jungen Familien“ gelegentlich
problematisch, da die Stadt ihre Zustimmung nur erteilte, wenn auch die Erwerber die Voraussetzungen für eine „junge
Familie“ erfüllten.