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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2012) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 279/2013 Erstellt am: 01.10.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 279/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2012 und 2. die festgestellte Unterdeckung von 127.068 € in die Gebührenkalkulationen Friedhöfe und Bestattungen für die Jahre 2014 bis 2016 als Kostenpositionen aufzunehmen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2012 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2012 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 88,48 % und einer Unterdeckung von 127.068 € ab. Der Aufwand lag insgesamt um rund 15,5 T€ (1,4%) unter der Kalkulationsannahme. Dabei wurde Mehraufwand bei verschiedenen Positionen durch Minderaufwand bei anderen Positionen ausgeglichen. Die Gebührenerträge für Bestattungen und Ankauf von Nutzungsrechten lagen mit rund 140 T€ (13,9%) deutlich unter den kalkulierten Werten, da die kalkulierten Fallzahlen oft nicht erreicht wurden und der Trend zur günstigeren Urnenbeisetzung anhält (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2009 - 2012). 2009 2010 2011 2012 Sterbefälle Stadt Pulheim 486 512 467 473 Bestattungen 415 444 399 380 Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen) 71 68 68 93 14,61% 13,28% 14,56% 19,66% Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen Die vorstehende Tabelle lässt einen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2009 bis 2012 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbefälle aus. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 127.068 € als Kostenposition in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll. In der Vorlage zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wird dazu ein Vorschlag enthalten sein.