Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
279/2013
Erstellt am:
01.10.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 279/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2012 und
2.
die festgestellte Unterdeckung von 127.068 € in die Gebührenkalkulationen Friedhöfe und Bestattungen für die
Jahre 2014 bis 2016 als Kostenpositionen aufzunehmen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2012 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2012 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 88,48 % und einer Unterdeckung von
127.068 € ab.
Der Aufwand lag insgesamt um rund 15,5 T€ (1,4%) unter der Kalkulationsannahme. Dabei wurde Mehraufwand bei
verschiedenen Positionen durch Minderaufwand bei anderen Positionen ausgeglichen.
Die Gebührenerträge für Bestattungen und Ankauf von Nutzungsrechten lagen mit rund 140 T€ (13,9%) deutlich unter
den kalkulierten Werten, da die kalkulierten Fallzahlen oft nicht erreicht wurden und der Trend zur günstigeren Urnenbeisetzung anhält (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der
Jahre 2009 - 2012).
2009
2010
2011
2012
Sterbefälle Stadt Pulheim
486
512
467
473
Bestattungen
415
444
399
380
Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen)
71
68
68
93
14,61%
13,28%
14,56%
19,66%
Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen
Die vorstehende Tabelle lässt einen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet
werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2009 bis 2012 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbefälle
aus.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 127.068 € als Kostenposition in die Gebührenkalkulationen für die
Jahre 2014 bis 2016 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der
Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll. In der Vorlage zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wird dazu
ein Vorschlag enthalten sein.