Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
18.11.15, 11:20
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
02
Kilian
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.11.2015
513/2015
Betreff
Eigenständige Pressearbeit des Integrationsrates
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi vom 04.11.2015
Beratungsfolge
Integrationsrat
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
§ 27 GO ist im 3. Teil der Gemeindeordnung unter „Einwohner und Bürger“ platziert.
Der Integrationsrat als eigenes Gremium stellt damit eine Weiterentwicklung des
Instrumentes der Bürgerbeteiligung dar, da auch direkt gewählte Mitglieder berücksichtigt
werden. Die gewählten Mitglieder übernehmen im Rahmen ihrer Aufgaben ein Ehrenamt
(§ 28 GO).
Die Systematik des 3. Teils der Gemeindeordnung stellt damit klar, dass der
Integrationsrat im Rahmen von spezieller Bürgerbeteiligung fungiert. Die Verwaltung
betreibt insofern Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dass sie die Einladungen zu den
Sitzungen des Integrationsrates veröffentlicht.
Gem. § 27 Abs. 10, S 1 GO sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben
erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, dazu zählen bspw. die Zurverfügungstellung
eines Raumes zu Treffen mit Mitgliedern des Integrationsrates, aber keine Pressearbeit.
Kein Ausschuss der Stadtverwaltung macht im Übrigen seine Pressearbeit selbst. Die
Ratsmitglieder besitzen diese Möglichkeit aber über die Fraktionen, die ein eigenes
Presserecht haben.
Im Übrigen werden in der Begründung zum Antrag Sachverhalte behauptet, die nicht
zutreffend sind.
Drucksache 513/2015
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