Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
484/2013
Erstellt am:
21.11.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.12.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Modifizierung der Planungsziele
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 02.10.2013, TOP 2, Vorlage Nr. 345/2013,
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 484/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die modifizierten Planungsziele zur Kenntnis und stimmt ihnen zu.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß
§ 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Dem Umwelt- und Planungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 02.10.2013 Objektentwürfe für eine neue bzw.
ergänzende Bebauung auf dem Grundstück des ehemaligen Knauber-Marktes präsentiert.
Dem damit verbundenen Beschlussvorschlag der Verwaltung, diese mit der Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens zu beauftragen, folgte der Ausschuss einstimmig.
Die Verwaltung legt nunmehr den erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3. Änderung vor und empfiehlt, den Auslegungsbeschluss zu fassen.
Die in 2008 formulierten Planungsziele bzw. –inhalte sind im Wesentlichen beibehalten worden:
Umwandlung der Baugebietsfestsetzung für die Grundstücksflächen von Ex-Knauber und Ex-Zentex von Industriegebiet (GI) in Gewerbegebiet (GE).
Aktualisierung der Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung durch Verwendung der am 03.07.2012 vom Rat
Umwelt- und Planungsausschuss beschlossenen modifizierten Sortimentsliste.
Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie einer GFL-Fläche
Zeichnerische Darstellung einer Altlablagerung auf einem Grundstück östlich der Industriestraße
Zusätzlich sind folgende Modifizierungen erfolgt:
Festsetzung der GRZ gemäß der nach § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze.
Ausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Plangebiet.
Auf die beigefügte Planbegründung wird verwiesen.