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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W) und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg
Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W) und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg
Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W) und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 472/2013 Erstellt am: 14.11.2013 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 11.12.2013 Betreff Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W) und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 472/2013 . Seite 2 / 2 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. (Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg). Ziel der Änderung ist die Schaffung der vorbereitenden Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Der Bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, der Friedhofserweiterungsfläche am Rheidter Weg. Er ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Auf Grund veränderter Bestattungsgewohnheiten wird diese Erweiterungsfläche nicht mehr benötigt und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Beabsichtigt ist eine Wohnnutzung parallel zum Rheidter Weg und der Beibehalt einer Grünfläche im Anschluss, dem Ortsrand. Als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Ortsteil Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen. Die Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) wurde am 19.11.2013 gestellt.