Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
472/2013
Erstellt am:
14.11.2013
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.12.2013
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg
Änderung der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in Wohnbaufläche (W)
und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 472/2013 . Seite 2 / 2
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung der
Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. (Bereich:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterung am Rheidter Weg).
Ziel der Änderung ist die Schaffung der vorbereitenden Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung in Form
des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, der Friedhofserweiterungsfläche am Rheidter Weg. Er ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim als Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Auf Grund veränderter Bestattungsgewohnheiten wird diese Erweiterungsfläche nicht
mehr benötigt und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Beabsichtigt ist eine Wohnnutzung parallel zum Rheidter
Weg und der Beibehalt einer Grünfläche im Anschluss, dem Ortsrand. Als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung
(Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung
erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Ortsteil Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen. Die
Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) wurde am 19.11.2013 gestellt.