Daten
Kommune
Pulheim
Größe
250 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
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Inhalt der Datei
VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand November 2013
Abteilung 610 Planung
VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand November 2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Grenzen des Änderungsbereiches
2.
Planungsrechtliche Situation
Seite 3
Seite 3
3.
Bestehende Rechtsverhältnisse
4.
Ziel und Zweck der Planung
Seite 4
Seite 5
5.
Umweltbericht
Seite 5
5.1 Ziel und Zweck der Planung
5.2 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
5.3 Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
5.4 Zusammenfassung
Stadt Pulheim
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
1.
Stand November 2013
Grenzen des Änderungsbereiches
Die Teiländerung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg wird im Norden durch die Hangkante südlich vom Kirchtalsweg, im Osten durch den bestehenden Friedhof, im Süden durch den Rheidter Weg und im Westen durch die
angrenzend freie Feldflur und den am Rheidter Weg gelegenen Spielplatz begrenzt.
Es ist der Bereich des seit 1991 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, der Friedhofserweiterungsfläche. Auf Grund veränderter Bestatttungsgewohnheiten wird diese Erweiterungsfläche nicht mehr benötigt und soll
partiell einer Wohnbaunutzung zugeführt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 BauGB) ist die Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, der gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch die Neuplanung zu sichern.
2.
Planungsrechtliche Situation
Die Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung
Friedhof“ wird in eine ca. 60 m tiefe Wohnbaufläche parallel zum Rheidter Weg geändert, der angrenzende Bereich erhält die Darstellung „Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
Gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 19.11.2013 auf dem Dienstwege bei der
Regionalplanungsbehörde angefragt, inwieweit landesplanerische Bedenken gegen die beabsichtigte Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim bestehen.
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Geplante Änderung des FNP 17.8 Stommeln
Auszug aus der Legende FNP Pulheim
Stadt Pulheim
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
3.
Stand November 2013
Bestehende Rechtsverhältnisse
Im aktuellen Regionalplan liegt der Bereich der Teilbereichsänderung 17.8 Stommeln – ebenso wie ein größerer
Teil der bestehenden Altsiedlung Stommeln – außerhalb des allgemeinen Siedlungsbereiches im „Allgemeinen
Freiraum und Agrarbereich“ mit der Kennzeichnung der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“.
Auszug aus dem Regionalplan
Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
4.
Stand November 2013
Ziel und Zweck der Änderung
Ziel der Änderung ist die vorbereitende Bauleitplanung für die verbindliche Bauleitplanung, den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg zu schaffen, mit dem Zweck, hier eine
Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.
5.
Umweltbericht
Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln wird parallel geführt. Im § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist
geregelt, dass bei Plänen, die zu einer Planungshierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen (Abschichtungsregelung).
Auf dieser Grundlage wird im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens auf die umfangreiche Erarbeitung
eines Umweltberichts verzichtet und über generelle Aussagen hinaus auf den detaillierten Umweltbericht im parallelen Verfahren des BP 104 Stommeln verwiesen. Auf dieser Planungsebene können erheblich detailliertere
Angaben zu dem geplanten Eingriff gemacht und deshalb die Umweltauswirkungen auf das Plangebiet besser
und genauer beschrieben und bewertet werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird bei der Umweltprüfung neben einer Bestandsaufnahme des
Umweltzustandes des Plangebiets eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter) erstellt. Außerdem werden Überlegungen zur Vermeidung,
zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen der Planung angestellt. Wesentliche Teile des
Umweltberichts sind auch Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten sowie geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Planung (Monitoring).
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Untersucht werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Güter.
Innerhalb der Fachgesetze sind für diese Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden bzw. Beurteilungskriterien bieten.
Zur Erarbeitung des Umweltberichts im Bebauungsplanverfahren sind bei einzelnen Schutzgütern als Grundlage
gegebenen Falles Untersuchungen notwendig.
Eine Überprüfung auf umweltrelevante Objekte wird ebenfalls im Bebauungsplanverfahren stattfinden. Die Ergebnisse werden in die Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft und Mensch einfließen.
5.1 Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Änderung ist, die vorbereitende Bauleitplanung für den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan
Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg als verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, mit dem Zweck, hier eine Wohnbebauung sowie den Beibehalt einer umfangreichen Ortsrandbegrünung planungsrechtlich zu sichern.
5.2 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Mit der Teiländerung Nr. 17.8 des Flächennutzungsplanes werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des
§ 8 BNatSchG bzw. § 4 LGNW vorbereitet.
Zustand der Umwelt vor Durchführung der Planung:
Es handelt sich um eine planungsrechtlich gesicherte und einschließlich der Wegeflächen baulich hergerichtete
Friedhofserweiterungsfläche, die auf Grund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht benötigt wird und somit
brach liegt.
Zustand der Umwelt nach Durchführung der Planung
Durch die Darstellung der Wohnbaufläche wird für Teilbereiche die Versiegelung von bislang Brachfläche bauleitplanerisch vorbereitet. Die Grünfläche zum Ortsrand bleibt bestehen und erhält die Zweckbestimmung Parkanlage. Der im Landschaftsplan ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandsteil 2.4-9 bleibt in seiner Darstellung
als Fläche für die Forstwirtschaft unverändert.
Stadt Pulheim
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand November 2013
Mit der Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt die Versiegelung der derzeitigen Brachfläche durch
Gebäude einschließlich Vorflächen, Stellplätzen und durch die Verkehrs- und Erschließungsflächen.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Planung eine geringfügige Erhöhung des Aufkommens
des Autoverkehrs für die Umwelt einher gehen wird, die jedoch keine nennenswerten Belastungen nach sich
ziehen dürfte.
5.3 Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen werden im verbindlichen Bauleitplanverfahren festgestellt und vorgeschrieben. Sollten sich wider Erwarten aus der artenschutzrechtlichen Prüfung Handlungsmaßnahmen ergeben, so
sind diese auf der konkreteren Stufe des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
5.4 Zusammenfassung
Das Verhältnis zwischen bebauter Fläche zur unbebauten Fläche eröffnet ausreichenden Spielraum im Rahmen
der Freiraumplanung durch Anpflanzungen, die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft innerhalb
des Plangebietes, gegebenen Falles zusätzlich im Grünordnungsplan, auszugleichen. Die konkrete Berechnung
wird im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln erfolgen.
Eine faunistische Untersuchung zur Behandlung der Artenschutzthematik wird im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren beauftragt.
Pulheim, den 11.11.2013
Planungsamt
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