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Beschlussvorlage (1. Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB 2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Beschlussvorlage (1. Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg
Aufstellung gemäß § 2 BauGB und
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche) Beschlussvorlage (1. Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg
Aufstellung gemäß § 2 BauGB und
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 476/2013 Erstellt am: 14.11.2013 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 11.12.2013 Betreff 1. Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB 2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 476/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln im Bereich Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64, Grünfläche am Rheidter Weg (Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, Gemarkung Stommeln, Flur 35, Teilfläche des Flurstückes 64 am Rheidter Weg). Ziel der Planung ist, die planungsrechtliche Sicherung baulicher und sonstiger Nutzung auf dieser Fläche nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. 3. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Bebauungsplaneverfahrens Nr. 104 Stommeln den bestehenden Bebauungsplan Nr. 29 Stommeln aufzuheben. Ziel des Verfahrens ist die ausschließliche Sicherung der städtebaulichen Ordnung durch die Neuplanung. Lage und Umfang der Aufhebung sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Erläuterungen Die Fläche liegt im seit 1991 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 Stommeln, der diesen Bereich planungsrechtlich als Friedhofserweiterungsfläche sichert, entwickelt aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim. Da diese Erweiterungsfläche auf Grund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht mehr benötigt wird, soll sie einer neuen Nutzung zugeführt und der Bebauungsplan Nr. 29 Stommeln folgerichtig aufgehoben werden. Für eine neue Nutzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Planebene erforderlich. Hierzu siehe FNPÄnderungsverfahren Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg. Der Bereich bietet sich für eine maßvolle bauliche Entwicklung, auf Grund der vorhandenen Erschließungsanlage Rheidter Weg, an. Dieser erschließt das südlich des Plangebietes liegende bestehende Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 19 Stommeln. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 104 Stommeln und die Flächennutzungsplanänderung Nr. 17.8 Stommeln sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden, um möglichst bald die bauliche Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Im Rahmen des Verfahrens Nr. 104 Stommeln soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 29 Stommeln aufgehoben werden. Der Entwurf für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden sieht die Ausbildung einer schmalen Erschließungsstraße parallel zum Rheidter Weg vor, um die Kulisse erhaltenwerter Bäume ebenso wie die Zahl der Stellplätze für die Friedhofsbesucher nicht durch Einzelzufahrten zu den geplanten sechs Einzelhäusern zu beeinträchtigen. Es soll nur der Teil des Geländes, der bereits für die ursprüngliche geplante Nutzung terrassiert wurde, zu Wohnbaugrundstücken entwickelt werden. Sowohl die Ortsrandeingrünung als auch die Grünkulisse entlang des Rheidter Weges soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.