Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
490/2013
Erstellt am:
27.11.2013
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.12.2013
Betreff
Beseitigung akustischer Mängel an den Mensen
hier: Genehmigung erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
120.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
120.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
s. Beschlussvorschlag
ja
X nein
Vorlage Nr.: 490/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat die Genehmigung erheblicher
überplanmäßiger Auszahlungen bei den Konten:
M2608007
Neubau Mensa Brauweiler
i.H.v. 60.000 € und
M2608008
Neubau Mensa Pulheim
i.H.v. 60.000 €
Zur Deckung sollen Einsparungen bei folgenden Konten herangezogen werden:
M26100100
U3-Ausbau Kita Karl-Zörgiebel-Str.
i.H.v. 80.000 € und
M26130300
U3-Ausbau Kita Gustav-Heinemann-Str. i.H.v. 40.000 €
Erläuterungen
Das gerichtliche selbständige Beweisverfahren zu den akustischen Mängeln in den Mensen ist so weitgehend abgeschlossen, dass die Stadt mit der Behebung der Mängel beginnen kann. Die Frage, welcher der an der Errichtung der
Mensen Beteiligten der Stadt Schadensersatz zu leisten hat, muss in einem späteren gerichtlichen Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Der gerichtlich bestellte Gutachter hat festgestellt, dass die derzeitige Bauausführung nicht ausreicht, um eine vorschriftsmäßige Akustiksituation zu erreichen. Alle Deckenteile müssen zusätzlich mit Schall absorbierendem Material
belegt werden.
Die Verwaltung hat zur Planung der konkreten Umsetzung ein Fachbüro beauftragt. Der von dort zwischenzeitlich erarbeitete Lösungsvorschlag sieht im wesentlichen vor, an der Decke schallabsorbierende Elemente abzuhängen. Die
Kosten dieser Maßnahme werden sich voraussichtlich auf rd. 60.000 € je Mensa belaufen.
Da die entsprechenden Maßnahmenkonten hierfür keine ausreichende Deckung mehr aufweisen, sind überplanmäßige
Auszahlungen erforderlich. Die Verwaltung wird den hierdurch entstehenden Schaden gerichtlich geltend machen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus Kontakt mit den betroffenen Schulleitungen und Caterern aufnehmen, um die konkrete Umsetzung der akustischen Sanierung abzustimmen. Hierbei wird es insbesondere um die Frage gehen, ob eine
schnelle Umsetzung im laufenden Schulbetrieb und unter Inkaufnahme von Schließungszeiten oder Teilabsperrungen
möglich ist oder ein Ferientermin angestrebt werden soll.