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Beschlussvorlage (NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
11.12.13, 18:49
Aktualisiert
11.12.13, 18:49
Beschlussvorlage (NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 447/2013 1. Ergänzung 09.12.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage Nr.: Verfasser/in: Frau Krämer/Herr Kirion Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.12.2013 Betreff NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (Ergebnisplan einschl. Wiederholungsveranschlagungen) (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres 5.532.950 € € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2014 5.532.950 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 447/2013 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2 dargestellten Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2014, die im Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2013 vorberaten wurden inkl. der Änderungen aus der heutigen Beratung. 2. Der Rat beschließt – ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die in den als Anlage beigefügten Listen 3 (konsumtiv) und 4 (investiv) dargestellten Wiederholungsveranschlagungen. 3. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Ergebnisplan inkl. der Änderungen aus der heutigen Beratung. 4. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Finanzplan inkl. der Änderungen aus der heutigen Beratung. 5. Der Rat beschließt den vom HFA empfohlenen Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NRW einschließlich der Änderungen aus der heutigen Beratung. Erläuterungen Nach der Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des NKF-Haushaltes 2014 im Rat am 05.11.2013 müssen Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv) aufgenommen. Neben den Veränderungslisten wurden auch Listen über die geplanten Wiederholungsveranschlagungen von Ansätzen aus 2013 und Vorjahren erstellt (Listen 3 und 4). Die mit Vorlage Nr. 334/2012 vom Rat in seiner Sitzung am 06.11.2012 beschlossenen Änderungen bei dem Verfahren der Mittelbereitstellung wurden dabei berücksichtigt. Bereits in der Vorlage Nr. 447/2013 für die Beratung des Entwurfs des NKF-Haushalts 2014 wurde darauf hingewiesen, dass die Übersichten erst für die Sitzung des Rates am 17.12.2013 erstellt werden können. Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1) Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses im Ergebnisplan aus den in Liste 1 ausgewiesenen Veränderungen einschl. der vorgeschlagenen und noch zu beschließenden Änderungen eine Verbesserung von 209.790 €. Im Finanzplan ergibt sich unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses einschl. der vorgeschlagenen und noch zu beschließenden Änderungen für den konsumtiven Bereich eine Verbesserung von 30.330 €. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 1 wird verwiesen. Sofern die Veränderungen für das Jahr 2014 auch die Folgejahre 2015 bis 2017 tangieren, erfolgt eine Anpassung. Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2) Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre betroffen sind, erfolgt eine Anpassung. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen. Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sind als Summe für die Jahre 2014 – 2017 dargestellt. Die Empfehlungen einschl. der vorgeschlagenen und noch zu beschließenden Änderung führen 2014 im investiven Teil des Finanzplans zu einer Verschlechterung von 37.600 € gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung. Die Kreditermächtigung beläuft sich auf 3.045.000 €. Vorlage Nr.: 447/2013 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 Wiederholungsveranschlagungen konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 3) Aus den Veränderungen der Liste 3 (konsumtive Wiederholungsveranschlagungen) ergibt sich für das Jahr 2014 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 118.720 €. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 3 wird verwiesen. Die aus den Wiederholungsveranschlagungen resultierende Haushaltsbelastung im Jahr 2014 führt im Jahr 2013 zu einer Haushaltsverbesserung in gleicher Höhe. Bei Gesamtbetrachtung handelt es sich im Ergebnis um eine haushaltsneutrale Verschiebung von Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen zwischen den Jahren 2013 und 2014. Wiederholungsveranschlagungen investiver Bereich des Haushalts (Liste 4) Die Wiederholungsveranschlagungen im investiven Bereich des Haushalts führen per Saldo zu einer Verbesserung von 6.612.950 €. Dies ist insbesondere auf die notwendige Wiederholungsveranschlagung der Kreditermächtigungen der Jahre 2007 bis 2012 zurückzuführen, da die Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW nach Ablauf von zwei Jahren endet. Auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen in Liste 4 wird verwiesen. Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Ergebnisplan nachfolgend dargestellt: Defizit im Ergebnisplan gemäß dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2014 5.624.020 € Verbesserung durch die Empfehlungen des HFAs einschl. der vorgelegten Änderungen gemäß Liste 1 209.790 € Verschlechterung durch Wiederholungsveranschlagungen gemäß Liste 3 118.720 € Defizit Ergebnisplan 5.532.950 € Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan von rd. 5,5 Mio. € kann aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.