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Beschlussvorlage (Platzsharing in städtischen Kindertagesstätten Antrag Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
Beschlussvorlage (Platzsharing in städtischen Kindertagesstätten
Antrag Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013) Beschlussvorlage (Platzsharing in städtischen Kindertagesstätten
Antrag Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 498/2013 Erstellt am: 29.11.2013 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 30.01.2014 Betreff Platzsharing in städtischen Kindertagesstätten Antrag Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 498/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Antrag der Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013, die Verwaltung mit der Bedarfsermittlung für ein „Platzsharing“ in den städtischen Kindertagesstätten zu beauftragen, wird abgelehnt. Erläuterungen Mit Datum vom 22.01.2013 beantragt die Fraktion Bürgerverein die Verwaltung zu beauftragen, in den städtischen Kindertagesstätten den Bedarf auf „Platzsharing“ zu ermitteln. Der Antrag ist in der Anlage 1 beigefügt. Im Einverständnis mit der Antragstellerin wurde der Antrag nicht in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2013 beraten, sondern steht erst jetzt in der Sitzung am 30.01.2014 auf der Tagesordnung. Aus der Sicht des Jugendamtes wird ein „Platzsharing“ in der Kindertagesbetreuung aus pädagogischen Gründen als sehr problematisch angesehen. Für die Förderung von Kindern in Gruppenangeboten der Kindertagesstätten und in der Tagespflege ist ein möglichst kontinuierlicher Besuch unerlässlich. Aus der Perspektive des Kindes und aus pädagogischer Sicht würde eine häufige Veränderung der Gruppenzusammenstellung Entwicklungsprozesse der Gruppen und des einzelnen Kindes erheblich verzögern. Durch die unterschiedlichen Anwesenheitszeiten fehlen die Grundlagen für andauernden und gemeinsamen Beziehungsaufbau, sowie für die Bildungsprozesse der Kinder untereinander, als auch zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften. Für die pädagogischen Fachkräfte würden durch ein „Platzsharing“ erhebliche zusätzliche Belastungen anfallen durch z.B. aufwändigere Eingewöhnungsphasen und Steigerung der pädagogischen Aufgaben (Entwicklungsbeobachtungen, individuelle Zuwendung und Angebote, Dokumentationen, Elterngespräche etc.). Dieser Mehraufwand kann durch den vorhandenen Personalschlüssel nicht aufgefangen werden. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus dem Anmeldeverfahren der letzten Jahre, dass verstärkt Ganztagsbetreuungen in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege nachgefragt werden. Hier steht insbesondere die deutlich ansteigende doppelte Berufstätigkeit der Eltern im Hintergrund. Entsprechend ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Umfang von 25 Wochenstunden extrem rückläufig; die Nachfrage sowie das Angebot nach Betreuungsplätzen im Umfang von 35 Stunden und 45 Stunden dagegen steigend. Der deutliche Wandel im Nachfrageverhalten wird auch bei der Entwicklung der Spielgruppen deutlich. Diese Angebotsform ermöglicht eine Betreuung weit unterhalb der 25 Stunden wöchentlich für Kinder im Alter von 2 – 4 Jahren und stellt eine bedeutende Ressource in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz dar. Allerdings ist hier ein spürbarer Rückgang in der Nachfrage festzustellen. Einige Spielgruppen haben daher das Angebot eingestellt. Nach § 3 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2013 richtet sich die Höhe der Elternbeiträge nach dem Betreuungsumfang (§§ 6 und 7) und nach dem Jahreseinkommen (§ 5). Der Betreuungsumfang ist gemäß Vorgaben des KiBiz nach 25/35/45 Betreuungsstunden pro Woche gestaffelt. Die Beiträge werden nach dieser Staffelung und entsprechend vertraglicher Buchung durch die Eltern, unabhängig von der dann tatsächlichen Inanspruchnahme, erhoben. Allerdings sind in der Realität nur geringe Differenzen zwischen dem gebuchten und dem tatsächlichen Betreuungsumfang feststellbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Realisierung ein noch zu ermittelnder höherer Verwaltungsaufwand einherginge.