Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
498/2013
Erstellt am:
29.11.2013
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
30.01.2014
Betreff
Platzsharing in städtischen Kindertagesstätten
Antrag Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 498/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Fraktion Bürgerverein vom 22.10.2013, die Verwaltung mit der Bedarfsermittlung für ein „Platzsharing“ in
den städtischen Kindertagesstätten zu beauftragen, wird abgelehnt.
Erläuterungen
Mit Datum vom 22.01.2013 beantragt die Fraktion Bürgerverein die Verwaltung zu beauftragen, in den städtischen Kindertagesstätten den Bedarf auf „Platzsharing“ zu ermitteln. Der Antrag ist in der Anlage 1 beigefügt.
Im Einverständnis mit der Antragstellerin wurde der Antrag nicht in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
14.11.2013 beraten, sondern steht erst jetzt in der Sitzung am 30.01.2014 auf der Tagesordnung.
Aus der Sicht des Jugendamtes wird ein „Platzsharing“ in der Kindertagesbetreuung aus pädagogischen Gründen als
sehr problematisch angesehen. Für die Förderung von Kindern in Gruppenangeboten der Kindertagesstätten und in der
Tagespflege ist ein möglichst kontinuierlicher Besuch unerlässlich. Aus der Perspektive des Kindes und aus pädagogischer Sicht würde eine häufige Veränderung der Gruppenzusammenstellung Entwicklungsprozesse der Gruppen und
des einzelnen Kindes erheblich verzögern. Durch die unterschiedlichen Anwesenheitszeiten fehlen die Grundlagen für
andauernden und gemeinsamen Beziehungsaufbau, sowie für die Bildungsprozesse der Kinder untereinander, als auch
zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften.
Für die pädagogischen Fachkräfte würden durch ein „Platzsharing“ erhebliche zusätzliche Belastungen anfallen durch
z.B. aufwändigere Eingewöhnungsphasen und Steigerung der pädagogischen Aufgaben (Entwicklungsbeobachtungen,
individuelle Zuwendung und Angebote, Dokumentationen, Elterngespräche etc.). Dieser Mehraufwand kann durch den
vorhandenen Personalschlüssel nicht aufgefangen werden.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus dem Anmeldeverfahren der letzten Jahre, dass verstärkt Ganztagsbetreuungen in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege nachgefragt werden. Hier steht insbesondere die deutlich ansteigende doppelte Berufstätigkeit der Eltern im Hintergrund. Entsprechend ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im
Umfang von 25 Wochenstunden extrem rückläufig; die Nachfrage sowie das Angebot nach Betreuungsplätzen im Umfang von 35 Stunden und 45 Stunden dagegen steigend.
Der deutliche Wandel im Nachfrageverhalten wird auch bei der Entwicklung der Spielgruppen deutlich. Diese Angebotsform ermöglicht eine Betreuung weit unterhalb der 25 Stunden wöchentlich für Kinder im Alter von 2 – 4 Jahren und stellt
eine bedeutende Ressource in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz dar. Allerdings ist hier ein
spürbarer Rückgang in der Nachfrage festzustellen. Einige Spielgruppen haben daher das Angebot eingestellt.
Nach § 3 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene
Ganztagsschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2013 richtet sich
die Höhe der Elternbeiträge nach dem Betreuungsumfang (§§ 6 und 7) und nach dem Jahreseinkommen (§ 5). Der
Betreuungsumfang ist gemäß Vorgaben des KiBiz nach 25/35/45 Betreuungsstunden pro Woche gestaffelt. Die Beiträge
werden nach dieser Staffelung und entsprechend vertraglicher Buchung durch die Eltern, unabhängig von der dann
tatsächlichen Inanspruchnahme, erhoben. Allerdings sind in der Realität nur geringe Differenzen zwischen dem gebuchten und dem tatsächlichen Betreuungsumfang feststellbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Realisierung
ein noch zu ermittelnder höherer Verwaltungsaufwand einherginge.