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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:45
Aktualisiert
27.01.14, 18:45
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 22/2014 Erstellt am: 17.01.2014 Aktenzeichen: I /10 42 300 Verfasser/in: Günter Schmitz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.02.2014 Rat X 18.02.2014 Betreff Änderung des Stellenplans 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 106.890 (192.640)1 € — im Haushalt 2015 166.440 (372.240) € — In den Haushalten der folgenden Jahre 143.860 (349.660) € € 1 Zahlen in Klammern = Kosten inklusive Schulsozialarbeiter/innen Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein teilweise Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): In 2014 kann voraussichtlich ein Betrag von bis zu rund 156.500 € durch Einsparungen im Personalbudget infolge bereits feststehender oder zu erwartender zeitweiliger Stellenvakanzen finanziert werden. Darüber hinausgehende Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Vorlage Nr.: 22/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplans 2014: Lfd. Nr. Produktbereich 1 01.12.02 2 02.07.01 3 06.01.01 4 06.02.01 5 10.01.01 Amt, Abteilung Immobilienmanagement, Techn. Immobilienmanagement Ordnungsamt, Feuerschutz, Rettungsdienst Jugendamt, Kindertagesstätten Jugendamt, Schulsozialarbeit Bauordnungsamt Änderung Ausweisung von 2 zusätzlichen Technikerstellen der Entgeltgruppe 10 TVöD Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe 9 in eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 Anhebung von 2 Stellen (Kita-Leitungen) der Entgeltgruppe S10 nach Entgeltgruppe S13 s. Erläuterungen Ausweisung einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 11, Ausbringung eines kw-Vermerks an einer Stelle der Entgeltgruppe 11 Erläuterungen zu 1: Aufgrund des Arbeitsvolumens der technischen Abteilung des Immobilienmanagements war beabsichtigt, zur personellen Unterstützung ab 2013 zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren 2 zusätzliche Fachkräfte (Ingenieur/in bzw. Techniker/in) zu beschäftigen. Trotz mehrerer Versuche ist es nicht gelungen, diese befristeten Stellen zu besetzen. Um die Chancen zu erhöhen, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren, wird vorgeschlagen, die Stellen zu entfristen und in den Stellenplan aufzunehmen. zu 2: Die zum 31.12.2013 frei gewordene Stelle für die Sachbearbeitung Feuerschutz/Rettungsdienst wurde zunächst hausintern und anschließend mangels Bewerbungen extern ausgeschrieben. Auch die Resonanz auf die externe Ausschreibung war vergleichsweise gering. Im Auswahlverfahren hat sich eine derzeit bei einer anderen Kommunalverwaltung beschäftigte Beamtin des gehobenen Dienstes als geeignete Bewerberin erwiesen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD in eine vergleichbar dotierte Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 umzuwandeln, um die Bewerberin in den Dienst der Stadt Pulheim übernehmen zu können. zu 3: Die Eingruppierung der Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten richtet sich nach der Durchschnittsbelegung der jeweiligen Einrichtung. Maßgeblich für die Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist die Zahl der vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze. Es gilt folgende Staffelung: Vorlage Nr.: 22/2014 . Seite 3 / 3 Durchschnittsbelegung unter 40 Plätze mindestens 40 Plätze mindestens 70 Plätze mindestens 100 Plätze mindestens 130 Plätze mindestens 180 Plätze Eingruppierung S7 S10 S13 S15 S16 S17 Die Durchschnittsbelegung in zwei Kindertagesstätten hat sich von unter 70 auf jeweils 73 Plätze erhöht. Die Leiterinnen dieser Einrichtungen sind daher in die Entgeltgruppe S13 eingruppiert. Der Stellenplan ist entsprechend zu ändern. zu 4: Die Aufnahme zusätzlicher Stellen für die Schulsozialarbeit in den Stellenplan hängt vom Ergebnis der Beratung des gesonderten Tagesordnungspunktes zu diesem Thema ab. zu 5: Im Hinblick auf eine in 2015 im Bauordnungsamt freiwerdende Ingenieurstelle bildet die Stadt derzeit einen Bauingenieur für den gehobenen technischen Dienst aus. Die Ausbildung endet im Juni dieses Jahres. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfordert die Ausweisung einer entsprechenden Planstelle im Stellenplan. Die Anfangsbesoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A10 (Eingangsamt für Beamte und Beamtinnen des gehobenen technischen Dienstes mit Ingenieurexamen). Die Ende Mai 2015 freiwerdende Stelle fällt weg und ist mit einem kw-Vermerk zu versehen. Die zeitliche Überschneidung ist nicht zu vermeiden. Das für die theoretische Ausbildung zuständige Studieninstitut in Düsseldorf bietet die Lehrgänge nur alle zwei Jahre an. Der nächste Lehrgang beginnt erst in 2015 und endet Mitte 2016.