Daten
Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
27/2014
Erstellt am:
20.01.2014
Aktenzeichen:
IV/61 - ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.02.2014
Betreff
FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) BauGB und
§ 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 27/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim stimmt der vorgelegten Rahmenplanung als Darlegungskonzept zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Teiländerung 17.9 des FNP zu.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
(1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung,
ergänzt um eine Bürgerversammlung zur Information und Diskussion über die Planung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.12.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) die Aufstellung der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, für den Bereich am südwestlichen Stadtrand zwischen
der Geyener Straße und dem Pulheimer Bach mit der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der den Siedlungsrand
begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz einzuleiten.
Gleichzeitig beschloss der UPA, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksplanungsbehörde die Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz zu stellen (vgl. Vorlage 412/2012). Am 02.10.2013 wurde der UPA darüber informiert, dass die
Anfrage nach § 34 LPlG mit Schreiben vom 27.05.2013 bei der Bezirksplanungsbehörde gestellt wurde und diese mit
Verfügung vom 19.07.2013 mitgeteilt habe, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die geplante Änderung des FNP bestehen.
In seiner Sitzung am 03.07.2013 stimmte der UPA dem seitens der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zur weiteren
Vorgehensweise - Beauftragung eines Planungsbüros mit der Entwicklung einer Rahmenplanung in Varianten für den
gesamten Planungsbereich des FNP 17.9 - zu (vgl. Vorlage 284/2013).
Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro Konrath und Wennemar eine Rahmenplanung für den o.g. Bereich
erarbeitet, die dem UPA nunmehr als Darlegungskonzept für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgelegt wird (vgl. Anlagen 5-6). Im Zuge der Bearbeitung zeigte sich, dass anstelle sich grundlegend unterscheidender Planalternativen die Entwicklung von Varianten mit unterschiedlicher Verteilung der Wohnungsbautypen
(Einfamilienhausbebauung und Mehrfamilienhausbebauung in jeweils unterschiedlichen Typen) sinnvoll ist. Diese Varianten zeigen beispielhaft für den Bereich des Bebauungsplanes 113 auf, dass das städtebauliche Konzept sowohl ein
im Maße variables Angebot an Mehrfamilienhausbebauung schaffen kann, als auch gleichermaßen für Einfamilienhausbebauung. Eine Variante stellt die Bildung eines kleinen Quartieres mit Mehrfamilienhausbebauung dar, die andere
Variante mischt Mehrfamilienhäuser stärker in das Gesamtquartier ein. Baustrukturen und mögliche Grundstücksteilungen sind in der graphischen Darstellung der Planung für die Bereiche der künftigen Bebauungspläne 114 und 115 mittels
weißem Schleier unscharf dargestellt, da dort über die sinnvolle Zuordnung von Bautypen erst entschieden werden soll,
nachdem sich der Bebauungsplan 113 in Realisierung befindet und Erfahrungen über die dann aktuelle Nachfragesituation vorliegen. Der Rahmenplanungs-Ausschnitt im Bereich des Bebauungsplanes 113 dient inhaltsleich als Darlegungskonzept in diesem parallel geführten Verfahren
Vorlage Nr.: 27/2014 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung schlägt daher vor, parallel zur ebenfalls zu beschließenden Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für
den B-Plan Nr. 113 Pulheim als erstem zu realisierenden Teilabschnitt der gesamten Wohnsiedlungserweiterung Pulheim Süd auch für die Teilbereichsänderung 17.9 des FNP die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf der Grundlage der vorgelegten Planung (vgl. Anlagen 5-6) durchzuführen.