Daten
Kommune
Pulheim
Größe
205 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand Januar 2014
Abteilung 610 Planung
VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Stand Januar 2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Grenzen des Änderungsbereiches
2.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
3.
Ziel und Zweck der Planung
4.
Erläuterungen zur vorgelegten Rahmenplanung
5.
Umweltbericht
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5.1 Ziel und Zweck der Planung
5.2 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
5.3 Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
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VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG
zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
1.
Stand Januar 2014
Grenzen des Änderungsbereiches
Die von der Änderung Nr. 17.9 erfasste Fläche liegt im südlichen Bereich des Ortsteiles Pulheim. Sie grenzt an
den südwestlichen Siedlungsrand, an das sogenannte Europa-Viertel sowie die Bebauung am Hirschweg und am
Elchweg. Nordwestlich verläuft die Geyener Straße (K 25), die Pulheim mit den südlichen Ortsteilen verbindet.
Der Pulheimer Bach bildet die südöstliche Begrenzung des Änderungsbereiches.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 25 ha, welche jedoch sowohl die Fläche des bereits geplanten Kindergartens an der Pariser Straße als auch künftige Freiflächenanteile beinhaltet.
2.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
Die z. Zt. gültige Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim besteht aus einer Teilgenehmigung aus
dem Jahre 1979 in Verbindung mit der 1. Änderung aus dem Jahre 1982 sowie weiteren Teiländerungen.
Der größte Teil der Plangebietsfläche ist im derzeit gültigen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das entlang des Pulheimer Baches dargestellte Landschaftsschutzgebiet ist Bestandteil des Landschaftsplanes
Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Des Weiteren ist eine kleine Fläche umgeben von Bebauung im Bereich des
Elchweges als „Grünfläche Parkanlage“ dargestellt. Im Bereich der Pariser Straße wurde im Rahmen der Planung einer Kindertageseinrichtung eine kleine Teilfläche des FNP in „Fläche für Gemeinbedarf“ geändert.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt große Teile der Plangeltungsbereichsfläche als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Die angrenzenden Wohngebiete liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 58 Pulheim, 1. Änderung sowie Nr. 59 Pulheim, Nr. 57 Pulheim und Nr. 64 Pulheim.
Die gesamte Fläche der Teilbereichsänderung wird – mit Ausnahme der bereits vorab realisierten Kindertagesstätte an der Pariser Straße - gegenwärtig vollständig als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt für den Großteil des Teiländerungsbereiches „Fläche für die
Landwirtschaft“ und für einen kleineren Bereich „Grünfläche / Parkanlage“ dar. Der Regionalplan weist für einen
Großteil des Geltungsbereiches „Allgemeinen Siedlungsbereich“ aus.
Ziel der Änderung ist eine Umwandlung der dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ in “Wohnbaufläche“
sowie „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Ortsrandeingrünung“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der
den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz
geschaffen werden.
Eine Begründung zum Umfang der Wohnflächendarstellung ergibt sich u.a. aus den vom Rat der Stadt Pulheim
beschlossenen Zielvorschlägen zur Gestaltung des demografischen Wandels in der Stadt Pulheim.
In der 2006 erstellten Untersuchung „Pulheim – Demografischer Wandel und Stadtentwicklung“ vom Büro Planquadrat aus Dortmund wurden die verfügbaren Bevölkerungsprognosen und die verschiedenen Konsequenzen
für die Stadtentwicklung und die Stadtplanung dargestellt. Ein Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass in Pulheim
auch im nächsten Jahrzehnt noch ein relevanter Neubaubedarf besteht.
Die Umsetzung der o.g. Bevölkerungsprognosen in Baufläche bedeutete, dass ein Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre von ca. 60 ha als untere Grenze und ca. 130 ha als obere Bedarfsgrenze zu erwarten ist. Im Innenbereich gerade des Zentralortes ist dieser Bedarf über Maßnahmen der Nachverdichtung nur in geringem Maße
zu decken; darüber hinaus gibt es in den anderen Ortsteilen derzeit keine größeren Siedlungsflächenentwicklungspotentiale.
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Stand Januar 2014
Die größte Nachfragegruppe für Baulandgrundstücke rekrutiert sich aus jungen Familien oder jungen Paaren in
der Familiengründungsphase. Es ist ein maßgebliches Ziel der Stadt Pulheim, im Rahmen der demografischen
Prozesse gerade mit dieser Nachfragegruppe, die sich aus der überdurchschnittlich vertretenen „Baby-BoomerGeneration“ ergebenden Alterungsprozesse abzumildern. Dieser Prozess kann durch die Ausweisung attraktiver
Siedlungserweiterungsflächen begünstigt werden.
Im Zuge des aktuell in Realisierung befindlichen Baugebietes BP 76 im Nordwesten des Plangebietes „Geyener
Berg Süd“ zeigt sich ein deutlich zunehmender Druck auf die angebotenen Grundstücke, der die internen Prognosen noch zu übertreffen scheint. Die Nachfrage ist zum Teil lokal, anhand von Nachfragen aus dem gesamten
Raum Köln-Bonn äußert sich jedoch das zunehmend fehlende Angebot von Bauflächen.
Die angestrebten Flächen für die Siedlungsflächenerweiterung orientieren sich an den vorhandenen baulichen
Strukturen und arrondieren den bestehenden Siedlungskörper in dem Bereich, der auch im Regionalplan hierfür –
wenn auch nicht ganz in diesem Maße – vorgesehen ist.
Die geplante Siedlungerweiterungsfläche ist optimal an den vorhandenen Haltepunkt des schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs angebunden: Der Pulheimer Bahnhof ist im Mittel nur ca. 700 m entfernt. Das
Oberzentrum Köln ist von diesem Haltepunkt in 15 Min. zu erreichen. Der Pulheimer Bahnhof verfügt über vorbildliche Fahrradabstellanlagen, so dass das Fahrrad als „Zubringer“ von der geplanten Siedlungsfläche zum
ÖPNV-Haltepunkt zur Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs beitragen kann.
Unter den Aspekten der Verkehrsverminderung ist bei der geplanten Siedlungsflächenerweiterung mit der vorgesehenen Ortsrandeingrünung von ca. 50.000 m² und der Option der Verknüpfung an vorhandene Erholungsflächen auch die Möglichkeit für Freizeit und Erholung im wohnungsnahen Bereich zu berücksichtigen.
4.
Erläuterungen zur vorgelegten Rahmenplanung
Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Pulheim zwischen der Geyener Straße und Pulheimer
Bach, südwestlich der Pariser Straße und dem Elchweg. Es wird durch den Feldweg in Verlängerung der Straße
Am Lindenkreuz geteilt in den Bereich des geplanten Bebauungsplans 113 im Nordwesten, sowie der geplanten
Bebauungspläne 114 und 115 im Südosten. Zur Landschaft südwestlich und –östlich ist das Planungsgebiet
durch einen Grünsaum eingefasst, der den Siedlungsrand definieren und zukünftig auch in den angrenzenden
Siedlungsbereichen bis zum Bereich des Walzwerks fortgesetzt werden soll. Die Landschaftsplanerische Ausarbeitung des Grünsaums ist Gegenstand einer unabhängigen Planung.
In der zeitlichen Abfolge soll zunächst der Bebauungsplan 113 zur Umsetzung gebracht werden, daher konzentriert sich der vorliegende städtebauliche Entwurf auf die Ausarbeitung dieser Flächen, während die Bereiche
114 und 115 nur perspektivisch behandelt werden.
Quartiersbildung
Die zeitliche Abfolge der Bearbeitung der Teilbereiche, insbesondere aber deren räumliche Größe und Abgeschlossenheit, begünstigen die Ausformung einzelner in sich abgeschlossener Stadtquartiere mit eigener Adresse als Wohnviertel. Zwei kleine Quartiersplätze mit Aufenthaltsangeboten und Spielflächen werden zum Nukleus
des heimatlichen Umfeldes der Bebauungsplanquartiere 113 und 114. Sie stärken die Identität des Quartiers,
schaffen Raum für Kommunikation und dienen der Orientierung. In ähnlicher Weise wird ein Dorfanger zum Zentrum des Quartiers 115.
Innerhalb der Quartiere werden einzelne Straßenzüge mit wiedererkennbaren baulichen Strukturen geschaffen.
Die gezielte Verteilung der Bauformen, insbesondere auch die Herausarbeitung von Besonderheiten der einzelnen Lagen sowie deren geografische Ausrichtung werden jedem Ort im Quartier ein unverwechselbares Gesicht
verleihen.
Bauformen
Innerhalb der Baufelder, sind grundsätzlich unterschiedliche Bauformen vorstellbar. In Fortentwicklung der Nachbarquartiere und entsprechend der vorherrschenden Nachfrage werden Einfamilienhäuser als Einzel- DoppelStadt Pulheim
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und Reihenhäuser mit angrenzenden Garagen auf dem eigenen Grundstück einen erheblichen Bestandteil der
Gesamtbebauung ausmachen. Es soll jedoch auch der zunehmenden Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern
Rechnung getragen werden, insbesondere auch um ein möglichst breites Angebot an Sonderwohnformen wie
barrierefreies oder generationenübergreifendes Wohnen entwickeln zu können.
Die geplanten Mehrfamilienhäuser sollen in der Regel nicht höher als zwei Geschosse mit zurückgestaffeltem
Dachgeschoss werden und verfügen über eine eigene Tiefgarage zur Aufnahme des ruhenden Verkehrs. Die
Decke über der Tiefgarage ist intensiv begrünt und als Freianlage benutzbar. Mehrfamilienhäuser übernehmen
städtebauliche Funktionen in den Zugangsbereichen zum Quartier oder an Kanten der Quartiersplätze. Insbesondere im Bereich der Pariser Straße wird ein höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern vorgeschlagen, um so das
gesuchte Angebot von Eigentums- oder Mietwohnungen an verkehrlich geeigneter Stelle zu platzieren. Im Weiteren mischen sich Einfamilienreihen- und -doppelhäuser, jeweils abgestimmt auf die Lage und Ausrichtung des
Baugrundstückes, sowie freistehende Einfamilienhäuser in besonders attraktiven Lagen.
Grundstücksgrößen liegen in der Regel bei ca. 250m² für Reihenhäuser, 300m² für Doppelhäuser und 450m² für
freistehende Einfamilienhäuser. Der städtebauliche Entwurf lässt aber auch eine größere Varianz der Grundstücksgrößen zu.
Die vorgeschlagene Bebauung lässt sich problemlos in einzelnen Bauabschnitten realisieren. Neben individuell
geplanten Häusern sind auch Abschnitte zur Entwicklung durch Bauträger vorstellbar.
Erschließung
Die vorgegebene Haupterschließung des Areals über den neu errichteten Kreisel Geyener Straße / Pariser Straße liegt weit entfernt vom Mittelpunkt des Gebiets. Um eine effektive Anbindung aller Teilbereiche zu gewährleisten, wird eine Haupterschließungsstraße vorgeschlagen, die von der Pariser Straße abzweigt – optional angebunden über einen zusätzlichen Kreisverkehr – und im Ringschluss auf kurzem Weg wiederum in die Londoner
Straße mündet. Diese innere Haupterschließungsstraße knüpft konsequent an die verkehrliche Erschließung der
Bereiche „Sonnenallee“ und „Bebauungsplan 76“ an, und ergänzt damit das verkehrliche Rückgrat der neu entwickelten Siedlungsbereiche. Sie wäre zudem sehr gut zur Aufnahme einer optionalen Buserschließung geeignet,
und könnte zukünftig mit einem Erschließungsradius von 300m problemlos das gesamte Planungsgebiet mit
einem attraktiven ÖPNV-Angebot versorgen (vergleich dazu Untersuchung des Planungsbüros VIA 2012).
Abzweigend von dieser Straße verteilen sich die Zielverkehre des MIV in die angrenzenden Stadtquartiere. Innerhalb der Stadtquartiere wird eine Einbahnregelung vorgeschlagen, die nicht nur zur Reduzierung der Straßenquerschnitte beiträgt, sondern auch die Sicherheit im Straßenraum erhöht.
- Innere Haupterschließungsstraße als Wohnsammelstraße,
Gesamtbreite 14,50m, davon 6m Fahrbahn, beidseitig 2m Parken zwischen Bäumen und 2,25m Gehweg
- Umfahrung der Quartiere als Wohnstraße,
Gesamtbreite 11,00m, davon 4,50m Fahrbahn, einseitig 2m Parken zwischen Bäumen und beidseitig 2,25m
Gehweg
- Erschließung in den Quartieren als shared space (Mischverkehrsfläche), Einbahnverkehr, Gesamtbreite 8,00m,
einseitig 2m Parken zwischen Bäumen
Alternativ:
- Erschließung in den Quartieren als Wohnweg,
Einbahnverkehr, Gesamtbreite 8,00m, Fahrspur 3,50m, beidseitig 2,25m Gehweg
- Erschließung in den Quartieren als Wohnweg mit Grünstreifen,
Einbahnverkehr, Gesamtbreite 10m, Fahrspur 3,50m, einseitig 2,00m durchgehender Grünstreifen, beidseitig
2,25m Gehweg
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Rad- und Fußwegenetz, Grünflächen
Neben den motorisierten Verkehren kommt der Entwicklung des Rad- und Fußwegenetzes als umweltgerechte
Form der Mobilität eine herausragende Bedeutung zu. Um die Attraktivität der Wege und der Aufenthaltsangebote zu unterstützen, ist dieses Erschließungsnetz in engem Zusammenhang mit der Vernetzung der Grünräume zu
sehen.
Trennlinie und gleichzeitig verbindendes Element zwischen den Quartieren werden die Grünzüge, die sich um die
Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz sowie südwestlich entlang des Elchwegs entwickeln. Sie verknüpfen
die Rad- und Fußwege, insbesondere von der Innenstadt und der Bahnunterführung Am Kleekamp kommend,
mit den Übergängen zum Grünsaum und der freien Landschaft. Dabei ist insbesondere auch die Anbindung der
Brücke über den Pulheimer Bach hervorzuheben, die die Verbindung zum Landschaftsraum im Südosten herstellt
und weiter östlich mit der Unterführung zum Baugebiet Astern- und Aurikelweg die Möglichkeit eines Rundweges
für Fußgänger und Radfahrer schafft.
Diese Vernetzung mit der Umgebung des Plangebiets wird ergänzt durch ein feines Netz grüner Wege innerhalb
der Quartiere, die auch die Quartiersplätze mit einbeziehen. Dabei führt die spannungsvolle Abfolge unterschiedlicher stadträumlicher Qualitäten zu einem attraktiven Erleben des neuen Stadtteils.
Varianten
Die aufgezeigten Varianten unterscheiden sich maßgeblich durch eine unterschiedliche Verteilung der Bauformen, aufgezeigt anhand des Quartieres im Bebauungsplan 113. Für das Quartier im künftigen Bebauungsplan
114 wird am Siedlungsrand zum Pulheimer Bach dargestellt, dass unter Beibehaltung der generellen Quartiersstruktur unterschiedliche Lösungen möglich sind, wie z.B. eine Erschließung über eine Anliegerstraße, die zu
einer Orientierung der Gärten in Richtung Bach bzw. Südosten führt (Variante 01), oder aber Sticherschließungen, die eine Bebauung mit Süd-Westgärten erlauben (Variante 02).
Im bereits konkret durchgearbeiteten Entwurf für den Bereich des Bebauungsplanes 113 werden innerhalb der
Baufelder zwei Varianten zur Verteilung der Baumformen vorgeschlagen, die unterschiedliche städtebauliche
Zielsetzungen verfolgen.
In der Variante 01 entwickelt sich ein deutlicher Schwerpunkt der Mehrfamilienhäuser im nördlichen Teil des
Geltungsbereiches zwischen Geyener Straße und Pariser Straße. Das Zusammenfassen ähnlicher Gebäudeformen führt zu einer klaren städtebaulichen Zonierung, erleichtert dadurch die Orientierung im Quartier und begünstigt eine homogene Zusammensetzung der zukünftigen Bewohnerschaft.
In der Variante 02 wird dieser Schwerpunkt deutlich zurückgenommen, dafür werden einzelne Standorte für
Mehrfamilienhäuser gezielt über das Quartier verteilt. So entstehen punktförmige Stadthäuser mit 5-7 Wohnungen südlich entlang der inneren Haupterschließungsstraße. Zwei weitere Mehrfamilienhäuser entstehen jeweils
als Abschluss der Bebauung am äußeren westlichen sowie äußeren östlichen Grundstück des Geltungsbereiches. Das Mischen verschiedener Bauformen führt zu einem abwechslungsreichen städtebaulichen Gesamteindruck.
Weiterhin werden in den beiden Varianten an verschiedenen Stellen die Anordnungen von Einzel- und Doppelhäusern variiert. So finden sich in der Variante 01 Doppelhäuser entlang des südwestlichen Siedlungsrandes und
Einzelhäuser entlang des südöstlichen Siedlungsrandes. In Variante 02 wird diese Anordnung in umgekehrter
Weise dargestellt. Weiterhin werden auf dem Baufeld südöstlich der KiTa in Variante 01 Einzelhäuser dargestellt,
in Variante 02 eine Mischung unterschiedlicher Einfamilienhaustypen.
Unabhängig von der konkreten Aufteilung belegt die Variation der Anordnung von Einfamilienhäusern die Flexibilität der Planung, die erforderlich ist, wenn das Gebiet zukünftig aufgeteilt und vermarktet wird.
Für den Bereich der Bebauungspläne 114 und 115 ist der dem Entwurf zugrunde liegende städtebauliche Entwurf
mit möglichen Grundstücksteilungen und Gebäudestrukturen im Plan durch einen weißen „Schleier“in den Hintergrund geblendet. Damit soll dokumentiert werden, dass der städtebauliche Entwurf dort im Rahmen der flexiblen Grundstruktur des Entwurfes angepasst werden soll, wenn die Erfahrungen aus dem dann in Realisierung
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befindlichen Bebauungsplan 113 vorliegen. Aufgrund der größeren verkehrlichen Entfernung zur Geyener Straße
und zum Bahnhof ist es vermutlich sinnvoll, ein Angebot für Mehrfamilienhausbebauung eher im näher gelegenen
Bebauungsplan 113 anzubieten, dies schließt ein punktuelles Angebot in diesen Gebieten jedoch nicht aus
Ein weiterer Unterschied bei der Darstellung der beiden Varianten liegt ein der Einführung eines zusätzlichen
Verkehrskreisels im Übergang von der Pariser Straße in das Baugebiet. Die gutachterliche Überprüfung der Planung im Rahmen des anstehenden Verfahrens wird zeigen, ob ein solcher Kreisel sinnvoll und oder erforderlich
ist.
Weiterhin wird im Verfahren gutachterlich zu überprüfen sein, welche Schallimmissionen von der Geyener Straße
zu berücksichtigen sind. Im günstigeren Fall sind geeignete Haustypen und Grundrissanordnungen ausreichend,
um gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Im ungünstigeren Fall muss über einen Lärmschutzwall oder eine
Lärmschutzwand nachgedacht werden.
Flächenbilanz
Der Geltungsbereich des FNP 17.9 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 250.000 m², wovon ca. 59.000 m²auf
Grünflächen entfallen.
Die Nettobaulandflächen für die Varianten betragen ca. 145.519 m² in Variante 01 und 146.369 m² in Variante 02.
Die Erschließungsflächen für die Varianten betragen ca. 40.455 m² in Variante 01 und 39.578 m² in Variante 02.
Die Nettobaulandfläche teilt sich wie folgt auf die Bebauungspläne auf:
Bebauungsplan 113:
59.347m²
Bebauungsplan 114:
60.028 m² - 60.877m² (je nach Variante)
Bebauungsplan 115:
7.573m²
5..
Umweltbericht
Im § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist geregelt, dass bei Plänen, die zu einer Planungshierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen (Abschichtungsregelung).
Aufgrund des höheren Detaillierungsgrades auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine genauere Beschreibung der umweltbezogenen Belange im Rahmen der zu erstellenden Umweltberichte für die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange von den Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten. Des Weiteren
werden sie aufgefordert, zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Im nachfolgenden Verfahrensschritt können bei Vorliegen entsprechender Daten dementsprechend die
Umweltauswirkungen auf das Plangebiet besser und genauer beschrieben und bewertet werden.
Vor diesem Hintergrund können die umweltbezogenen Belange auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung
zum jetzigen Zeitpunkt nur übersichtsweise erörtert werden.
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren wird bei der Umweltprüfung neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes der jeweiligen Plangebiete eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter) erstellt. Außerdem werden Überlegungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen der Planung angestellt. Wesentliche
Teile des Umweltberichtes sind auch Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten sowie geplante Maßnahmen
zur Überwachung der Auswirkungen der Planung (Monitoring).
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Untersucht werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Güter.
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Innerhalb der Fachgesetze sind für diese Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden bzw. Beurteilungskriterien bieten.
5.1 Ziel und Zweck der Planung
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim, welche in erster Linie eine Wohnsiedlungserweiterung ermöglichen, geschaffen werden.
5.2 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Mit der Teiländerung 17.9 des Flächennutzungsplanes werden Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 8
BNatSchG bzw. § 4 LGNW vorbereitet.
Zustand der Umwelt vor Durchführung der Planung
Derzeit wird das Plangebiet vollständig als Ackerfläche genutzt.
Zustand der Umwelt nach Durchführung der Planung
Durch die vorgesehene Darstellung „Wohnbaufläche“ anstelle von „Fläche für die Landwirtschaft“ wird die Versiegelung von bislang als Freiflächen vorhandenen Bereichen bauleitplanerisch vorbereitet.
Mit der Durchführung der Planung erfolgt die Versiegelung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen durch
Wohngebäude einschließlich Vorflächen und Stellplätzen sowie durch die Verkehrs- und Erschließungsflächen.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Planung eine Erhöhung des Aufkommens des Autoverkehrs mit den entsprechenden Belastungen für die Umwelt einhergehen wird.
5.3 Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen werden konkret im Rahmen der Erstellung der Umweltberichte für die BPläne 113, 114 und 115 Pulheim berechnet und vorgeschrieben. Mit der ebenfalls vorgesehenen Darstellung
eines Teiles des Geltungsbereiches als „Grünfläche“ können auch die notwendig werdenden Ausgleichsflächen
für die durch die Bauleitplanung ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft bereitgestellt werden.
Faunistische Untersuchungen zur Behandlung der Artenschutzthematik werden im Rahmen der o.g. Bebauungsplanverfahren beauftragt.
Sollten sich wider Erwarten aus den artenschutzrechtlichen Prüfungen Handlungsmaßnahmen ergeben, so sind
diese ebenfalls auf der konkreteren Stufe der Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Pulheim, den 30.01.2014
Planungsamt
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