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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
24.08.11, 09:56
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Die Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 wird
hiermit beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstücke Nr. 569, 570, 562,
563, 557, 558, 434, 435, 436 und 437 wird die hintere Baugrenze um 1 m erweitert. Die
textlichen Festsetzungen werden insofern geändert, dass auch flach gewölbte Dächer
zulässig sind.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen
Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter
Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.