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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 392/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
69 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 392/2013)

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Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage 392/2013 Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 in der Fassung der 1- Änderungssatzung vom 11. März 2011 Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV.NRW.S. 564, 565) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 (Amtsblatt des Rhein–Erft–Kreises vom 3. Januar 2006, Nr. 01), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11. März 2011, beschlossen: I Für folgende in § 4 (3) der Satzung vom 12. Dezember 2005 aufgeführten Straßenarten werden die Anteile der Beitragspflichtigen für die unter e) aufgeführten Teileinrichtungen Beleuchtung und Oberflächenentwässerung auf die jeweils angegebenen Vomhundertsätze festgesetzt: 1. Anliegerstraßen 70 v.H. 2. Haupterschließungsstraßen 50 v.H. 3. Hauptverkehrsstraßen 30 v.H. 4. Hauptgeschäftsstraßen 60 v.H. II Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11. März 2011 finden in unveränderter Form Anwendung. III Diese Änderungssatzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis rückwirkend zum 4. Januar 2006 in Kraft.