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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
24.08.11, 09:56
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Inhalt der Datei
Der Rat beschließt die durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2000 und die
vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters (§ 94 GO NRW).
Auf den durch den Rechnungsprüfungsausschuss erstellten Schlussbericht über das Ergebnis der Prüfung wird
verwiesen (§ 101 GO NRW).