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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3618 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
467 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az,: 82,121-17/ 23c öffentlich D 7/ 3C ;(9 Amt: 82 BeschlAusf. : 82,1 An den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft und Datum: 27,07.2004 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Ni. 17/ Begründung 1C 18 I wird gem, § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen, der Dringlichkeit: Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Kunststofffenster muss schnellstmöglich vergeben werden. damit die Arbeiten im September durchgeführt werden können, Eine Ausschusssitzung findet bis zur Kommunalwahl nicht mehr statt. fo~ ( Dr. Risthaus ) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I D 7/ ) t l' I wird zugestimmt ;to. og _200'{ /' (Bösche) Bürgermeister \1 (Dr. Hille) Ausschussvorsitzender J I ~ J ~ I I I , Dies ist ein Patch T Trennblattyp. Querformat Neues Dokument folgt ... Gedw.:::k1flln 31.03.2007 09:10:44 II STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: -82- öffentlich V 7/ Amt: 3C7_0 - 82 - . An den BeschIAusf.: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Datum: 29.07.2004 - 82- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Vergabe von Architektenleistungen Tores Finanzielle bei der Sanierung des Bonner Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschriftdes Budgetveranlwortlichen Erftstadt,den 29.07.2004 • /oA Beschlussentwurf: Die Architektenleistungen bei der Sanierung des Banner Tores werden an den Bauphysiker Gerold Koch, Bad Liebenzell-Möttingen, vergeben. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 14.458,24 € .. Begründung: Die Arbeiten zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes "Banner Tor" wurden mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt. Danach sind bei den nunmehr anstehenden Maßnahmen besondere Kenntnisse aus dem Bereich der Bauphysik erforderlich. Herr Koch hat bereits bei der Sanierung der Zugbrücke am Schloss Gracht erfolgreich mit der Stadt zusammengearbeitet. Er hat über den baulichen Zustand des Banner Tores ein Gutachten erstellt, welches Grundlage für den Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen war. Es bietet sich daher an, Herrn Koch auch die Bauleitung bei den nunmehr anstehenden Arbeiten zu übertragen. Der für die Bauleitung erforderliche Aufwand kann derzeit nur sehr schwer abgeschätzt werden. Daher soll der Auftrag nach Stundensätzen abgerechnet werden. P:\SZ\VORLAGEN\V8200014-211,DOC