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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 411/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
441 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27

Inhalt der Datei

Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim Stand : August 2005 JUGENDAMT Kinder- und Jugendförderung Richtlinien Die Stadt Pulheim fördert im Rahmen der vom Rat der Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Spielgruppen und Eltern-KindGruppen im Stadtgebiet Pulheim. Für die Förderung gelten folgende allgemeine Grundsätze: Die geförderten Gruppen und Kinder müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Pulheim haben. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Antragsteller in angemessener Höhe auch Eigenmittel aufbringt und nachweisen kann. Alle Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind jeweils bis zum 31.01. eines Jahres einzureichen. Für die Beantragung der Zuschüsse und für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter des Jugendamtes zu verwenden. Die Verwaltung des Jugendamtes ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse zu prüfen und sie bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung zurückzufordern. Richtlinien Gefördert werden Eltern-Kind-Gruppen unter Beisein der Eltern, welche mit einer fachpädagogischen Begleitung stattfinden. Die Gruppe muss aus mindestens 8 Kindern und deren Eltern bestehen. Die Gruppe muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft (staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in oder gleichwertige Ausbildung) geleitet werden. Die Treffen müssen 1x wöchentlich für mindestens zwei Unterrichtseinheiten á 45 Minuten stattfinden. Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Eltern-Kind-Gruppen unterstehen nicht der Heimaufsicht des Landesjugendamtes. Richtlinien Die Frage der notwendigen Versicherung ist individuell zu klären. Der Antrag auf Förderung ist mit dem Formblatt des Jugendamtes bis zum 31.01. eines jeden Jahres an das Jugendamt zu richten. Die entsprechenden Unterlagen sind beim Jugendamt erhältlich und beizufügen. Die Verwaltung des Jugendamtes nach Eingang aller Anträge. Es ist kein Verwendungsnachweis erforderlich. Der Zuschuss wird gewährt pro Gruppe bezogen auf ein Jahr. Die Höhe richtet sich nach den vom Rat der Stadt Pulheim bereit gestellten Mittel, dividiert durch die Anzahl der ordnungsgemäß antragsstellenden und antragsberechtigten Gruppen. Es können keine Elternbeiträge erstattet werden. Richtlinien - Spielgruppen Gefördert werden Kindergruppen von Kindern im Alter von ca. 2-4 Jahre ohne Anwesenheit der Eltern während der Betreuungszeit. Gefördert werden Plätze in Gruppen, die aus mindestens 8 Kindern bis maximal 15 Kindern bestehen. Die Spielgruppe muss von zwei pädagogisch geeigneten Kräften betreut werden. Die Leitung der Gruppe muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft (staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in oder gleichwertige Ausbildung) wahrgenommen werden. Es werden Plätze in den Spielgruppen gefördert, die sich mindestens zwei mal wöchentlich für jeweils mindestens min Zeitstunden treffen. Es muss sich um eine feste, auf Dauer angelegte Gruppe handeln. Die Förderung setzt voraus, dass Kinder unter 3 Jahren in jeder Gruppe teilnehmen. Richtlinien Die Spielgruppe unterliegt gemäß §45 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) der Aufsicht des Landesjugendamtes. Eine Genehmigung für den Betrieb der Spielgruppe ist durch den Träger beim Landesjugendamt einzuholen. Auch Veränderungen der Betreuungszeiten bzw. der Anzahl oder des Alters der Kinder bei bereits genehmigten Gruppen sind dem Landesjugendamt jeweils aktuell anzuzeigen. Ist die Genehmigung des Landesjugendamtes für den Betrieb einer Spielgruppe erteilt, so besteht für die Kinder während des Besuchs der Spielgruppe gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Träger sind aufgefordert, sich um die Anmeldung bei dem jeweils zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu bemühen. Der Antrag auf Förderung ist mit dem Formblatt des Jugendamtes bis zum 31.01. eines jeden Jahres an das Jugendamt zu richten. Die entsprechenden Unterlagen sind beim Jugendamt erhältlich und beizufügen. Die Verwaltung des Jugendamtes nach Eingang aller Anträge. Richtlinien Der Zuschuss wird berechnet nach Anzahl der Kinder (Pro-KopfBezuschussung) und der Dauer der Teilnahme der Kinder. Der Zuschuss beträgt bei Gruppen bis 10 Kindern 15,00 Euro pro Kind/Monat und in Gruppen von 11 – 15 Kindern 10,50 Euro pro Kind/Monat. Die Verwendung muss durch Vorlage einer unterschriebenen Teilnehmerliste bis zum 31.01. des Folgejahres nachgewiesen werden. Aus der Liste muss die genaue Dauer der Teilnahme der Kinder an der Spielgruppe eindeutig hervorgehen. Das Formblatt des Jugendamtes ist zu verwenden. In wirtschaftlichen Härtefällen, wenn die/der Erziehungs- berechtigten z.B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist oder sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet, kann ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen bis zu 50% gewährt werden. Der städtische Zuschuss wird nach Beantragung durch den Träger der Spielgruppe an diesen ausgezahlt. Die Weiterleitung des Zuschusses – auch in Form der Beitragsermäßigung – ist durch rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers zu bestätigen. Impressum Herausgeber: Stadt Pulheim . Der Bürgermeister Jugendamt - Sascha Berger Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim Tel. 02238-808-490 Fax 02238-808-455 sascha.berger@pulheim.de www.pulheim.de Veröffentlichung 2013. 000 © 2013 Copyright Stadt Pulheim . Alle Rechte vorbehalten