Daten
Kommune
Pulheim
Größe
441 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien zur
finanziellen Förderung
von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen
in Pulheim
Stand : August 2005
JUGENDAMT
Kinder- und Jugendförderung
Richtlinien Die Stadt Pulheim fördert im Rahmen der vom Rat der Stadt zur
Verfügung gestellten Haushaltsmittel Spielgruppen und Eltern-KindGruppen im Stadtgebiet Pulheim.
Für die Förderung gelten folgende allgemeine Grundsätze:
Die geförderten Gruppen und Kinder müssen ihren Wohnsitz in der
Stadt Pulheim haben.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Antragsteller in
angemessener Höhe auch Eigenmittel aufbringt und nachweisen
kann.
Alle Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge sind
jeweils bis zum 31.01. eines Jahres einzureichen.
Für die Beantragung der Zuschüsse und für den Nachweis der
ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter des
Jugendamtes zu verwenden.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist berechtigt, die ordnungsgemäße
Verwendung der Zuschüsse zu prüfen und sie bei nicht
ordnungsgemäßer Verwendung zurückzufordern.
Richtlinien Gefördert werden Eltern-Kind-Gruppen unter Beisein der Eltern,
welche mit einer fachpädagogischen Begleitung stattfinden.
Die Gruppe muss aus mindestens 8 Kindern und deren Eltern
bestehen.
Die Gruppe muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft
(staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in oder
gleichwertige Ausbildung) geleitet werden.
Die Treffen müssen 1x wöchentlich für mindestens
zwei Unterrichtseinheiten á 45 Minuten stattfinden.
Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.
Eltern-Kind-Gruppen unterstehen nicht der Heimaufsicht des
Landesjugendamtes.
Richtlinien Die Frage der notwendigen Versicherung ist individuell zu klären.
Der Antrag auf Förderung ist mit dem Formblatt des Jugendamtes
bis zum 31.01. eines jeden Jahres an das Jugendamt zu richten.
Die entsprechenden Unterlagen sind beim Jugendamt erhältlich
und beizufügen.
Die Verwaltung des Jugendamtes nach Eingang aller Anträge.
Es ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.
Der Zuschuss wird gewährt pro Gruppe bezogen auf ein Jahr. Die
Höhe richtet sich nach den vom Rat der Stadt Pulheim bereit
gestellten Mittel, dividiert durch die Anzahl der ordnungsgemäß
antragsstellenden und antragsberechtigten Gruppen.
Es können keine Elternbeiträge erstattet werden.
Richtlinien - Spielgruppen
Gefördert werden Kindergruppen von Kindern im Alter von ca. 2-4
Jahre ohne Anwesenheit der Eltern während der Betreuungszeit.
Gefördert werden Plätze in Gruppen, die aus mindestens 8 Kindern
bis maximal 15 Kindern bestehen.
Die Spielgruppe muss von zwei pädagogisch geeigneten Kräften
betreut werden. Die Leitung der Gruppe muss von einer
sozialpädagogischen Fachkraft (staatlich anerkannte/r Erzieher/in
oder
Sozialpädagoge/in
oder
gleichwertige
Ausbildung)
wahrgenommen werden.
Es werden Plätze in den Spielgruppen gefördert, die sich
mindestens zwei mal wöchentlich für jeweils mindestens min
Zeitstunden treffen. Es muss sich um eine feste, auf Dauer
angelegte Gruppe handeln.
Die Förderung setzt voraus, dass Kinder unter 3 Jahren in jeder
Gruppe teilnehmen.
Richtlinien Die
Spielgruppe
unterliegt
gemäß
§45
Kinder-
und
Jugendhilfegesetz (KJHG) der Aufsicht des Landesjugendamtes.
Eine Genehmigung für den Betrieb der Spielgruppe ist durch den
Träger beim Landesjugendamt einzuholen. Auch Veränderungen
der Betreuungszeiten bzw. der Anzahl oder des Alters der Kinder
bei bereits genehmigten Gruppen sind dem Landesjugendamt
jeweils aktuell anzuzeigen.
Ist die Genehmigung des Landesjugendamtes für den Betrieb einer
Spielgruppe erteilt, so besteht für die Kinder während des Besuchs
der Spielgruppe gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Träger
sind aufgefordert, sich um die Anmeldung bei dem jeweils
zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung zu bemühen.
Der Antrag auf Förderung ist mit dem Formblatt des Jugendamtes
bis zum 31.01. eines jeden Jahres an das Jugendamt zu richten. Die
entsprechenden Unterlagen sind beim Jugendamt erhältlich und
beizufügen.
Die Verwaltung des Jugendamtes nach Eingang aller Anträge.
Richtlinien Der Zuschuss wird berechnet nach Anzahl der Kinder (Pro-KopfBezuschussung) und der Dauer der Teilnahme der Kinder. Der
Zuschuss beträgt bei Gruppen bis 10 Kindern 15,00 Euro pro
Kind/Monat und in Gruppen von 11 – 15 Kindern 10,50 Euro pro
Kind/Monat.
Die Verwendung muss durch Vorlage einer unterschriebenen
Teilnehmerliste bis zum 31.01. des Folgejahres nachgewiesen
werden. Aus der Liste muss die genaue Dauer der Teilnahme der
Kinder an der Spielgruppe eindeutig hervorgehen. Das Formblatt
des Jugendamtes ist zu verwenden.
In
wirtschaftlichen
Härtefällen,
wenn
die/der
Erziehungs-
berechtigten z.B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder
SGB XII ist oder sich in einer wirtschaftlichen Notsituation
befindet, kann ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen bis zu 50%
gewährt werden. Der städtische Zuschuss wird nach Beantragung
durch den Träger der Spielgruppe an diesen ausgezahlt. Die
Weiterleitung
des
Zuschusses
–
auch
in
Form
der
Beitragsermäßigung – ist durch rechtsverbindliche Unterschrift des
Trägers zu bestätigen.
Impressum
Herausgeber: Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Jugendamt - Sascha Berger
Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Tel. 02238-808-490
Fax 02238-808-455
sascha.berger@pulheim.de
www.pulheim.de
Veröffentlichung 2013. 000 © 2013
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