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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
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Gemäß § 10 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
„Indestraße“, bestehend aus Planzeichnung, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird
gebilligt.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.