Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
22.01.16, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0814
14.12.2015
584/2015
Betreff
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die
Aufstellung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509,
510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw..
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der
nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum
Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),
im Norden
vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in
westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt
auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613
(kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,
im Westen
vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der
westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und
weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes
Teilstück), 509 und 510,
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Drucksache 584/2015
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und
613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322,
Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Der im Plangebiet ansässige Tennisverein verfügt derzeit über 9 offene Tennisplätze.
In den letzten Jahren zeichnet sich ein erhöhter Bedarf , insbesondere in der
Nachwuchsförderung ab. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen und den Spielbetrieb zeitgemäß - auch über die kalte Jahreszeit zu gewährleisten, möchte der Tennisverein auf
eigene Kosten eine Halle errichten, in der ganzjährig gespielt werden kann. Aufgrund der
vollständigen Nutzung der vorhandenen Tennisplätze in der Sommersaison kommt eine
Überbauung dieser Flächen nicht in Frage.
Planungsrechtlich befindet sich das Gesamtgelände im Außenbereich. Für die Ausweitung
der Nutzung dieser Fläche als Sportfläche ist die Entwicklung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Der Architekt stellt das Projekt in der Sitzung vor.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan