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Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
22.01.16, 18:25
Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0814 14.12.2015 584/2015 Betreff Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge), im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt, im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510, Seite - 2 – Drucksache 584/2015 im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Der im Plangebiet ansässige Tennisverein verfügt derzeit über 9 offene Tennisplätze. In den letzten Jahren zeichnet sich ein erhöhter Bedarf , insbesondere in der Nachwuchsförderung ab. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen und den Spielbetrieb zeitgemäß - auch über die kalte Jahreszeit zu gewährleisten, möchte der Tennisverein auf eigene Kosten eine Halle errichten, in der ganzjährig gespielt werden kann. Aufgrund der vollständigen Nutzung der vorhandenen Tennisplätze in der Sommersaison kommt eine Überbauung dieser Flächen nicht in Frage. Planungsrechtlich befindet sich das Gesamtgelände im Außenbereich. Für die Ausweitung der Nutzung dieser Fläche als Sportfläche ist die Entwicklung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Architekt stellt das Projekt in der Sitzung vor. Anlage(n): (1) Übersichtsplan