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Kommune
Erftstadt
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24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
AZ:
V
1410-21
041S
An den
Amt: -14-
Rat der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
BeschI.lAusf.:-14-
überden
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
Werksausschuss
Immobilien
•
8/
06.10.2004
und
und den
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Eigenbetrieb Immobilien 2003
Finanzielle
zum Jahresabschluss
Auswirkungen:
Keine
•
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen .
Begründung:
Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen
Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den
Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt.
Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere:
• Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
• Vergaben im VOL-NaB-Bereich
• Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs
• wechselnde Prüfthemen
Rechnungsprüfungsamt
Jahresabschluss
•
Stadt Erftstadt
2003 des Eigenbetriebes
1'l.4..f .)Anlage zu V 3/ .v....
.Jmrnobüienwirtschatt"
1. Gem. § 8 der Betriebssatzung Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
in der ab
01.07.1999 geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung
getroffen:
.Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer unterliegt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt".
Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere:
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprüfungen
der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einschI. Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
I
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
• weitere Prüfungen: Notargebühren, Mieten I Pachten. Ahremer Heide
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (gesetzliche Prüfpflicht der Bezirksregierung
bzw. Durchführung durch einen Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht der
Feststellungen des Wirtschaftsprüfers im Bereich der Jahresabschlussarbeiten keine
weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt. Insoweit schließt sich das RPA der Stadt
Erftstadt diesen Ausführungen an.
•
H
Das RPA hält eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen - zumindest was den
Bereich VOB I Eigenbetriebe angeht - durch eine "Vergabe" oder
"Submissionsstelle"
für sinnvoll. Grund:
•
die Trennung zwischen Vergabe und Bauabwicklung
sowie die
Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert Wettbewerb
und wirkt präventiv gegen Korruption
2. Seit 01.07.1999 unterliegen Ausschreibungen I Submissionen, Aufträge bzw.
Vergaben über 409,00 € sowie Schlussrechnungen von Baumaßnahmen der Visakontrolle I Prüfung. Dies entspricht den Regelungen der Rechnungsprüfung für die
allgemeine Verwaltung.
3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL t VOB); hier
insbesondere
bei der formellen Abwicklung beschränkter
sowie öffentlicher
Ausschreibungen.
Hinweise zu Ausschreibungsverfahren
Bei den Angebotsprüfungen
von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde dabei
im Bereich
des
Eigenbetriebs
Immobilien
z.B. auf aus
Rechtssicherheitsgründen zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gem. VOB
hingewiesen und mit den Vergabeverantwortlichen abgeklärt :
•
•
Besonderheiten
bei oder nach dem Eröffnungstermin
müssen in das
Submissionsprotokoll mit aufgenommen werden (z.B. rechzeitig eingegangenes
Angebot lag beim Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter nicht vor )
- BV Th.Heuss-Hauptschule, E.-Lechenich - Leichtmetallfenster + -Türen
•
Nachlässe, die nicht an vorbestimmter Stelle im Leistungsverzeichnis aufgeführt
sind, dürfen nicht gewertet werden (VOBtA §§ 21, 25 )
BV Erweiterung Kindergarten Friesheim - Aussenkanalarbeiten
BV Grundschule Gymnich - Leichtmetallfenster + -Türen
Fehlende Prüfvermerke auf den Leistungsverzeichnissen
als Nachweis der
fachtechnischen und rechnerischen Prüfung
BV Ville-Gymnasium Liblar - Sonnenschutz t Verdunkelungsanlage
BV Kindergarten Friesheim - Zimmerarbeiten
BV Donatus-Schule Liblar - Bodenbelagsarbeiten
•
•
Der Vergabevermerk nach § 30 VOBtA ist unvollständig. Besonderheiten bei der
Vergabe und Vergabeprüfung sind dort mit aufzuführen
- BV Th.Heuss-Hauptschule, Lechenich - Leichtmetallfenster + -Türen
(rechtzeitig eingegangenes Angebot lag zur Submission nicht vor, muss
in die Wertung aufgenommen werden)
Etwaige geringfügige Verfahrensfehler
( z.B. Eintragung der geprüften + ggf.
berichtigten Endsummen in die Submissionsniederschrift,
Ergänzung des gesetz!.
Vergabevermerks ) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt.
Honorarschlussrechnung
Architektenleistung
Feuerwehrgerätehaus
Nach HOAI sind die Leistungen der einzelnen Leistungsphasen
berechnen:
Leistungsphasen
Leistungsphasen
Leistungsphasen
1 - 4 nach der Kostenberechnung,
5 - 7 nach dem Kostenanschlag,
8 - 9 nach der Kostenfeststellung.
Lechenich
unterschiedlich zu
Anlage //
zu
Vi/c.U>
C~aa - :l-
B 1
Die Schlussrechnung des Architekten vom 14.05.2003 ging fürdie Leistungsphasen 5
- 7 nicht von den beauftragten Summen aus, sondern von einer Kostenschätzung aus
September 2000. Weiterhin sollte das Honorar für die Leistungsphase 9 mit ausgezahlt
werden.
Diese Kostenschätzung aus September 2000 ging von einer höheren Bausumme aus,
als die beauftragten Gesamtsummen aller Gewerke ( nach erfolgter Ausschreibung ).
Die Leistungen der Leistungsphase
9, Objektbetreuung
und Dokumentation Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
- werden erst nach erfolgter Abnahme in der Gewährleistungszeit der Baugewerke
erbracht. Nach Erbringen der Leistung kann diese honoriert I bezahlt werden.
•
Nach Beanstandung der Schlussrechnung durch das RPA und durch den Hinweis auf
die anrechenbaren Kosten und die vorzeitige Auszahlung der Leistungsphase 9 wurde
die Honorarberechnung korrigiert .
Somit reduzierte sich das Honorar für diese Leistungsphasen 5 - 7 um € 4.931,48
netto. Es errechnete sich ein korrigiertes Gesamthonorar (einschließlich Lph 9 ) von
31.848,01 € netto zuzüglich 16 % Umsatzsteuer auf brutto € 36.943,69.
Es waren jedoch schon Abschlagszahlungen
in Höhe von € 43.972,12 geleistet
worden. Dadurch ergab sich eine Überzahlung über f 7.028,43. Der überzahlte Betrag
wurde durch den Architekten zurück überwiesen.
Der Betrag für die Leistungsphase 9 belief sich auf brutto € 1.451 ,79. Für diesen Betrag
wurde vom Architekten eine Bankbürgschaft vorgelegt. Nach Ablauf der Gewährleistung
der Baugewerke kann die Bürgschaft zurückgegeben werden.
•
Grundstücksangelegenheiten
- Zusammenfassung
Hier erfolgten stichprobenartige Prüfungen in den Bereichen
Mieten
Pacht
Erbpacht
Notargebühren bei städt. Kaufverträgen
Anforderung von Zinsen für verspätete Zahlungen aus Grundstücksverkäufen
Der Prüfbericht datiert vom 17.06.2004 für den Bereich Mieten und Pachten.
Mieten
Akten-Nr. 36, Hubert-Vilz-Platz
10
Der Mietvertrag wurde mit Schreiben vom 17.07.2003 bis zum 13.10.2007 verlängert.
Es wird kein Mietzins erhoben. Vom Mieter sind lediglich die Betriebs- und Nebenkosten
zu tragen. Diese beinhalten die Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren,
Büro- u.
Gebäudeversicherung,
Müllabfuhr- und Kanalgebühren und den Wasserverbrauch.
Gem. § 7 des Mietvertrages erfolgt mit Einverständnis des Eigenbetriebes Immobilien
eine kostenlose Untervermietung an die KG Friesheim. Der Beschluss hierüber wurde
im Werksausschuss Immobilien am 08.07.2003 gefasst. Die Nebenkostenabrechnung
hierüber erfolgt weiterhin mit dem Hauptmieter.
Die Nebenkostenabrechnungen
für die Jahre 2000 - 2002 wurden erstellt und
beglichen. Zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2004) stand die Abrechnung der
Nebenkosten für 2003 noch aus. Aus Gründen der Abrechnungstransparenz
sollte
diese schnellstmöglichst vorgenommen werden.
H
•
Akten-Nr. 15, Praxisräume Holzdamm 10
Das Mietverhältnis wurde zum 31.08.2003 durch Kündigung seitens des Mieters
beendet.
Mit Schreiben vom 23.01.2004 wurden Nebenkosten in Höhe von 828,11 Euro
angefordert. Gem. Kontenauskunft IRP am 19.05.2004 ist der am 20.2.2004 fällige
Betrag in Höhe von 828,11 Euro noch nicht eingegangen. Um Überprüfung und
Mitteilung an das RPA wird gebeten.
H
Die Nebenkostenabrechnung
bis zum 31.08.2003 ist noch zu erstellen.
H
Akten-Nr. 48, Melchiorstrasse
•
11
Es liegt ein Mietverhältnis zwischen Privateigentümer und Eigenbetrieb Immobilien
vor .
Mit Schreiben vom 28.01. und 04.03.2004 wurden die Eigentümer aufgefordert, die
Nebenkostenabrechnungen für 2002 und 2003 zu erstellen. Bis zum Zeitpunkt der
Prüfung lagen diese noch nicht vor. Um nochmalige Aufforderung wird gebeten.
Pachten
Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.
Erbpachten
Zur Prüfung wurden 7 Erbpachtakten herangezogen.
Die Preisindexanpassung, die SolIsteIlung und die Zahlung des Erbpachtzinses wurden
überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen oder Hinweise.
Anlage 4
Zinsen für verspätete
Zahlungen
bei Grundstücksverkäufen
zu
l
IYf/tJ14J
Blatt
-
J-
Zur Prüfung lag eine Auflistung aller Grundstücksverkäufe in 2003 vor. Die Prüfung
erfolgte in Stichproben. Es ergaben sich keine Beanstandungen. In den geprüften
Fällen erfolgten die Zahlungen fristgerecht bzw. bei verspäteter Zahlung wurden Zinsen
angefordert.
Grundstückskaufverträge
hier: Notargebühren
zu UR K.lStadt Erftstadt
•
v. 10.11.2003
Das RPA hat den Eigenbetrieb aufgrund des § 144 der Kostenordnung für
Notargebühren
auf
die
Möglichkeit
der
Gebührenermäßigung
(bei
Grundstücksnutzung im öffentlichen Interesse - z.B. Parkraum - ) hingewiesen. Anlass
war der Kaufvertrag Erftstadt - K. I J .
Auch die Notarkammer hat die Möglichkeit bei AntragsteIlung bestätigt.
Der entsprechende Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes
vom 20.01.2004 wurde
durch erneute Rechnungsstellung
des Notars bestätigt. Es erfolgte teilweise
Rückerstattung des durch den Eigenbetrieb bereits entrichteten Betrages(Schreiben
Notar v. 10.03.2004).
H
•
Vermutlich sind in der Vergangenheit mangels Ermäßigungsantrag oftmals zu hohe
Gebühren entrichtet worden. Für den Fall, dass - nach interner Recherche durch den
Eigenbetrieb - Erstattungen dieser möglicherweise auch jüngeren Fälle nicht mehr
möglich sind und der Schaden nicht regulierbar ist, muss zumindest bei künftigen Fällen
die Ermäßigung rechtzeitig beachtet I beantragt werden .
Stellungnahme Eigenbetrieb:
.Anlässlich des Ankaufes des Grundstückes ...., welches gem. Bebauungsplan
zukünftig der Errichtung eines Parkdeckes dienen soll, ...nicht mitgeteilt worden, dass
der Erwerb zur Realisierung öffentlicher Zwecke dient, da dies auch heute noch nicht
definitiv feststeht. Daher konnte das Notariat.. auch keine Gebührenermäßigung in
Ansatz bringen. Trotz dieser Kenntnis ist Herr. ..gebeten worden, ...eine berichtigte
Notarrechnung vorzulegen ...
In der Vergangenheit hat das Notariat Gebührenermäßigungen berücksichtigt, wenn
die Voraussetzung dafür erfüllt war".
4.
Sonstige Prüfungen
im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung
Prüfung Gemeindegliedervermögen
für 2003
Ahremer Heide
Gemäß § 95, Abs. 1, Ziffer 1 Gemeindeordnung gehört Gemeindegliedervermögen
zum Sondervermögen der Gemeinde.
Das vorhandene Gemeindegliedervermögen .Ahremer Heide" ging zum Zeitpunkt der
Gründung des Eigenbetriebes "Immobilien" in diesen über.
Einnahmen
•
Betrag
Ausgaben
0,00 €
Entnahme Rücklage
5.145,97 €
Pacht
952,71 €
Grundsteuer usw
0,00 €
Zuschüsse
1.758,40 €
Vermischte Einnahme
30,00 €
Zuführung
2.493,54 €
Zinsen
28,68 €
Jagdpacht
5.204,65 €
Stand der Sonderrücklage
+ Zuführung in 2003
Stand der Sonderrücklage
•
Betrag
per 31.12.2002
per 31,12.2003
5.204,65 €
2.689,08 €
2.493,54 €
5.182,62 €
Die Ausgaben für Zuschüsse usw. wurden geprüft. Sie entsprechen den gefassten
Beschlüssen. So weit erforderlich, liegen Abrechnungen in einfacher Form vor.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
5. Prüfung dert Sonderkasse
.Jmmobtlienwirtschaft"
Bei der Kassenbestandsaufnahme
sowie der Kassenprüfung werden die Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung erfolgte vom
12.05. bis 27.05.2003, die Kassenbestandsaufnahme
wurde in der Zeit vom
22.123.08.2003 durchgeführt. Weiterhin wurden vom 30.06. bis 07.07.2003. unvermutet
die Buchungen des Monats Mai nach den Auszügen der Geschäftskonten in der kfm.
Buchführung
und
den
Büchern
der
Stadtkasse
Tagesabschlüsse
mit
Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung
zur Sonderkasse GKZ 493) überprüft.
Art der Prüfung
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfunq Kasse I Sonderkasse
Dito
Kassenbestandsaufnahme
Kasse I
Sonderkasse
12.05. bis 27.05.2003
22.08. bis 23.08.2003
Dito
Prüfung Buchführung IRP - EB Immob.
130.06. bis 08707.2003
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des
Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich des Eigenbetriebes
"Immobilien" wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt ("IRP"). Die einzelnen
Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht mehr zum Soll gestellt und auch
ist-seitig nicht mehr als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist) werden die in
den Kto. Auszügen ausgewiesenen
Gesamtsummen
in den Verwahr- und
Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht. Darauf basieren die Tagesabschlüsse und
der Jahresabschluss.
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim Eigenbetrieb ermittelt;
der Stadtkasse
werden
dann zwecks
Einleitung
der Mahn- und VolIstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt.
•
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
zu
IIf/ fJ41JAbstimmung
Buchführung
Eigenbetrieb
Konto 1200021 Kreissparkasse
I
Abstimmung
I Konto I Stadtkasse
nach Bewegungen
Mai 2003
Auszug 103
30.05.03
253.782,08
Alter Saldo
Auszug 183
30.04.03
364,40
253.417,68
Stand 30.05.2003
253.782,08
nach Kontostand
Kontoauszug
Nr. 103
Schwebepostenaufst.
253.417,68
Anlage
Abstimmung
Bewegungen Sachkonto
Mai 2003
253.782,08
GKZ 493 TA 03.06.2003
Konto 1205021 VR-Bank Brühl-Erftstadt
I
-s- ---
Neuer Saldo
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
I
Blatt
Köln Kto. 191002056
Bewegung It. Kontenauszüge
•
Anlage ./1
Abstimmung
I Neuer Saldo
nach Bewegungen
253.782,08
Kto. 1000000015
Mai 2003
I Auszug
42
130.05.03
21.930,60
I
Auszug 34
Alter Saldo
30.04.03
7.446,38
14.484,22
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
I Abstimmung
Kontoauszug
nach Kontostand
21.930,60
Nr. 42 Stand 30.05.2003
Bewegungen Sachkonto
Schwebepostenaufst.
•
14.484,22
Anlage
Ergebnis Prüfung
21.930,60
Mai 2003
21.930,60
GKZ 493 TA 03.06.2003
Sonderkasse
:
Die Fortschreibungen
der Debitoren-I Kreditorenbestände
des IRP-Buchungssystems des Eigenbetriebs Immobilien - Mandant 200 - stimmen hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
in
den
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand
gemäß Summenfortschreibung
mit der Buchführung der bei der Stadtkasse
Kassenbestand
und Summenfortschreibung
und Vorschusskonten
- überein.
zu
Grunde
gelegten
geführten Sonderkasse GKZ 493 in
sowie den betreffenden Verwahr-
Sonstiges
•
H
Bei den durchgeführten Stichproben der sachlichen und zeitlichen Zuordnung der
Einnahmen und Ausgaben wurde folgendes festgestellt:
Am 05.03.2003 wurde die Fa. R angeschrieben und um Überweisung einer
"vereinbarten einmaligen Entschädigung" i.H. von 500,00 € "zu gegebener Zeit"
gebeten. Als Fälligkeit wurde nur intern der 10.06.2003 eingegeben. Laut IRP-Auskunft
vom 08.07.2003 war der Betrag noch nicht bezahlt. Laut Auskunft der Stadtkasse liegt
noch keine Aufforderung vor, den Betrag anzumahnen.
1. Grundsätzlich
müssen
Zahlungsanforderungen
im
Hinblick
auf
nachfolgende Mahnverfahren mit Fälligkeitsdatum
versehen sein.
2. Mahnungen sollten zeitnah erfolgen, was laut Stadtkasse nicht immer der
Fall ist.
Das RPA bittet um zukünftige Beachtung dieser Hinweise.
Auftragsvergabe
an Fa .... - Aarchäologie
Anmerkung RPA :
Per V /2419 v. 07.01.2003 wurde durch den WA Immobilien der Beschluss gefasst,
o.g. Fa. einen Auftrag über ca. 60.059,· € zu erteilen, da dieser Anbieter im
vorangegangenen Ausschreibungsverfahren der Günstigste war.
Nunmehr sind Ausgaben i.H.v. über 200.000 € (gem. Rechnungsstellung Auftragnehmer) zu
leisten. Ein ergänzender Auftrag sowie diesbezügl. Beschlüsse sind nicht ersichtlich.
Stellungnahme Eigenbetrieb:
.Aufqrund der Vorgaben des rho Amtes für Denkmalpflege ist bei den von der
Fa ...durchzuführenden Arbeiten folgende Vorgehensweise vorgeschrieben: .........
•
Die Schritte ...werden in Abhängigkeit von der untersuchten Fläche vergütet, .. bemisst
sich das Honorar als prozentualer Anteil der unter ... entstandenen Kosten.
Vor Beginn der Arbeiten konnte lediglich der Aufwand für die unter. ..aufgeführten
Arbeiten festgelegt werden. Alle anderen Arbeiten sind abhängig vom Umfang der
Befunde. Hier legt das rho Amt für Bodendenkmalpflege
fest, welche Arbeiten
durchgeführt werden müssen.
Die Überschreitung des bei der Auftragsvergabe vorgesehenen Volumens war daher
unvermeidbar. Die städtischen Gremien sind unter Mitteilung der Verwaltung jeweils
unterrichtet worden".
6. Bei den Prüfungen wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt; die o.g.
Hinweise / Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet.
•
7. Das RechnungsprOfungsamt der Stadt Erftstadt schließt sich den Beschlussempfehlungen zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft an.
Erftstadt, den 06.10.2004