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Vorlage (Parkgebührenordnung neu)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
67 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Vorlage (Parkgebührenordnung neu) Vorlage (Parkgebührenordnung neu)

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Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Brühl - Parkgebührenordnung vom 14.12.2015 Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 Nr. 13, und 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.3.2015 (BGBl I S. 186), des § 38 Buchst. b) des Gesetzes für Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG), i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.10.2014 (GV NRW S. 622) und § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnung nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes NRW vom 04.02.1981 (GV NRW S. 48/SGV NRW 92) geändert durch Gesetz vom 5.4.2005 (GV NRW S. 274) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 14.12..2015 folgende Parkgebührenordnung beschlossen: §1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, nur für die Dauer der zulässigen Parkzeit geparkt werden darf (§ 13 I StVO), werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraums für den Benutzer nach Maßgabe der Absätze 2 und 3für die einzelnen Parkräume festgesetzt. 2 (2) 1,00€ je Stunde werden, wie sich im Einzelnen aus der nachfolgenden Beschreibung ergibt, für folgende Parkräume festgesetzt: 1. Parkplatz Clemens-August-Straße (P 3), 2. Parkplatz Wilhelm-Kamm-Straße vor der Post (P 4 teilweise), 3. Parkplatz Belvedere (P 6). Diese Gebühr kann auch anteilig für eine kürzere Parkdauer entrichtet werden. Bei einer Gebührenstaffelung von je angefangenen 12 Minuten ergibt sich ein Mindestbetrag von 0,20 € als Parkgebühr. . (3) Für den Parkplatz Janshof (P 2) wir eine Gebühr von 1,50 € je Stunde festgesetzt.Bei einer Gebührenstaffelung von je angefangenen 12 Minuten ergibt sich ein Mindestbetrag von 0,30 € als Parkgebühr. (4) Die Gebühren zu Absatz 2 werden montags – samstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr erhoben. Für den Parkplatz Belvedere (P 6) wird die Bewirtschaftungszeit samstags bis 23.00 verlängert. §2 Bei der Einrichtung gebührenpflichtiger Parkplätze für Großveranstaltungen wird die Gebühr auf 0,50 € je angefangene Stunde festgesetzt. §3 Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft, gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 10.9.2001 außer Kraft.