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Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 GO NW Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße Entfernen von Bäumen und Sträuchern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 GO NW
Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße
Entfernen von Bäumen und Sträuchern) Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 GO NW
Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße
Entfernen von Bäumen und Sträuchern) Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 GO NW
Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße
Entfernen von Bäumen und Sträuchern)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 65/2014 Erstellt am: 29.01.2014 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 12.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 25.03.2014 Betreff Eingabe nach § 24 GO NW Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße Entfernen von Bäumen und Sträuchern Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerinnen und Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 65/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Goldammerweges teilweise zu entsprechen. Die beiden Birken und die Haseln an der Grenze zu den Grundstücken Goldammerweg 1 und 3 sollen entfernt werden, um den allergischen Beschwerden der Anlieger Rechnung zu tragen. Die durch die Baumsatzung geschützte Roteiche und die Lärche sollen dagegen erhalten werden, da durch diese Bäume wie in den Erläuterungen dargestellt keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Wie bereits in der Vergangenheit geschehen können alle paar Jahre Kronenpflegschnitte erfolgen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Entscheidung des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. Erläuterungen Mit Schreiben vom 01.12.2013 haben fünf Anlieger des Goldammerweges beantragt, dass auf dem Gelände des angrenzenden Kindergartens Gustav-Heinemann-Straße mehrere Gehölze entfernt werden sollen. Das Schreiben ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt. In der Anlage 1 sind die dem Antrag beiliegenden Fotos der zum Fällen beantragten Gehölze beigefügt. Es handelt sich um folgende Gehölze: 1Roteiche sowie Haselnusssträucher an der Grenze zu den Grundstücken Goldammerweg 1 und 3 1 Lärche gegenüber Goldammerweg 10 bis 14 2 Birken, die mittig auf dem Kindergartengelände stehen. Anfang Januar wurde die Situation vor Ort überprüft. Alle Bäume sind gesund und weisen keine Verkehrsgefährdungen oder Schäden auf. Bei der Roteiche handelt es sich um einen älteren Laubbaum, der aufgrund seines Stammumfanges von 182 cm in 1 Meter Höhe gemessen durch die Baumsatzung geschützt ist. Er wurde in den letzten Jahren, zuletzt vor 2 Jahren, aufgrund von Beschwerden mehrfach stark beschnitten. Als Grund für eine Fällung wird eine neben dem Baum vorhanden Stützmauer, die in der Nähe liegende städtische Entwässerung und Unfallgefahren durch das Herabfallen der Eicheln benannt. Bei der Lärche werden als Grund zur Fällung der Nadelfall im Herbst und dadurch mögliche Verstopfungen des städtischen Kanals angegeben. Die über den Goldammerweg ragenden Äste wurden in der Vergangenheit bereits erheblich beschnitten. Hinsichtlich der Haselnusssträucher und der Birken wird seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller vorgebracht, dass mehrere Anlieger Allergien gegen diese Gehölze aufweisen. Die Aussage wird durch Allergiepässe belegt, die der Verwaltung in Kopie vorliegen. Aus Sicht der Verwaltung wird folgende Kompromisslösung vorgeschlagen, die auch die Zustimmung der Kindergartenleitung findet: Vorlage Nr.: 65/2014 . Seite 3 / 3 Die geschützte Roteiche und die Lärche sollen erhalten werden, die 2 Birken und die Haselnusssträucher können entfernt werden. An der Mauer konnten keine Schäden festgestellt werden. Selbst wenn Schäden auftreten sollten, sollte nach einer Lösung gesucht werden, die den Erhalt des wertvollen alten Baumes ermöglicht, z. B. durch Wurzelbrücken. Der Baum dient im Sommer für die im Freien spielenden Kinder als Schattenspender. Herab fallende Eicheln sind als natürliche Lebensäußerungen von Bäumen anzusehen, mit denen insbesondere im Herbst gerechnet werden muss. Im übrigen gilt sowohl für das Laub wie für alle übrigen Verschmutzungen oder wie für Schnee im Winter die Straßenreinigungspflicht. Auf keinen Fall entsteht hierdurch ein Anspruch auf Fällgenehmigung nach der Baumsatzung. Schäden im städtischen Kanalsystem durch die Wurzeln des Baumes sind nicht bekannt. Das gleiche gilt für die Lärche. Auch hier muss die Straße regelmäßig gereinigt werden, die Sinkkästen werden zweimal im Jahr durch die Stadt Pulheim gereinigt, davon einmal nach dem Laub/Nadelfall. Bei der möglichen Beeinträchtigung durch die Lärche ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Grundstücke von betroffenen Anliegern durch den Goldammerweg vom Kindergartengrundstück getrennt sind, so dass ein entsprechend großer Abstand besteht. Im übrigen hat die TV- Untersuchung für den Kanal im Goldammerweg keinen Schaden mit Wurzeleinwuchs oder sonstigen Schäden erkennen lassen, die durch Bäume verursacht sein könnten. Hinsichtlich der beiden Birken und der Haseln wird eine Entfernung vorgeschlagen, um den allergischen Beschwerden der unmittelbaren Anlieger Rechnung zu tragen. Wie oben bereits erwähnt, liegen der Verwaltung Kopien der Allergiepässe vor. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, dass es sich um Bäume auf einem Kindergartengelände handelt. Den Kindern sollte vorgelebt werden, dass die Natur und insbesondere Bäume wichtige Bestandteile unserer Lebensumwelt sind und dass verantwortungsvoll mit altem Baumbestand umgegangen wird. Für die Gestaltung des Außengeländes haben die Bäume wichtige Funktionen (Sauerstoffspender, Schattenspender im Sommer, Erlebbarkeit der Jahreszeiten, gerade auch mit unterschiedlichen Baumarten).