Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
65/2014
Erstellt am:
29.01.2014
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
12.02.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.03.2014
Betreff
Eingabe nach § 24 GO NW
Goldammerweg - Anlieger zum Kindergarten Gustav-Heinemann-Straße
Entfernen von Bäumen und Sträuchern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerinnen und Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 65/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Goldammerweges teilweise zu entsprechen. Die beiden Birken und die Haseln an der Grenze zu den Grundstücken Goldammerweg 1 und 3 sollen entfernt
werden, um den allergischen Beschwerden der Anlieger Rechnung zu tragen.
Die durch die Baumsatzung geschützte Roteiche und die Lärche sollen dagegen erhalten werden, da durch diese Bäume wie in den Erläuterungen dargestellt keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Wie bereits in der Vergangenheit geschehen können alle paar Jahre Kronenpflegschnitte erfolgen.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Entscheidung des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die
Angelegenheit für erledigt.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 01.12.2013 haben fünf Anlieger des Goldammerweges beantragt, dass auf dem Gelände des angrenzenden Kindergartens Gustav-Heinemann-Straße mehrere Gehölze entfernt werden sollen. Das Schreiben ist als
nicht öffentliche Anlage beigefügt. In der Anlage 1 sind die dem Antrag beiliegenden Fotos der zum Fällen beantragten
Gehölze beigefügt.
Es handelt sich um folgende Gehölze:
1Roteiche sowie Haselnusssträucher an der Grenze zu den Grundstücken Goldammerweg 1 und 3
1 Lärche gegenüber Goldammerweg 10 bis 14
2 Birken, die mittig auf dem Kindergartengelände stehen.
Anfang Januar wurde die Situation vor Ort überprüft.
Alle Bäume sind gesund und weisen keine Verkehrsgefährdungen oder Schäden auf.
Bei der Roteiche handelt es sich um einen älteren Laubbaum, der aufgrund seines Stammumfanges von 182 cm in
1 Meter Höhe gemessen durch die Baumsatzung geschützt ist. Er wurde in den letzten Jahren, zuletzt vor 2 Jahren,
aufgrund von Beschwerden mehrfach stark beschnitten. Als Grund für eine Fällung wird eine neben dem Baum vorhanden Stützmauer, die in der Nähe liegende städtische Entwässerung und Unfallgefahren durch das Herabfallen der Eicheln benannt.
Bei der Lärche werden als Grund zur Fällung der Nadelfall im Herbst und dadurch mögliche Verstopfungen des städtischen Kanals angegeben. Die über den Goldammerweg ragenden Äste wurden in der Vergangenheit bereits erheblich
beschnitten.
Hinsichtlich der Haselnusssträucher und der Birken wird seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller vorgebracht,
dass mehrere Anlieger Allergien gegen diese Gehölze aufweisen. Die Aussage wird durch Allergiepässe belegt, die der
Verwaltung in Kopie vorliegen.
Aus Sicht der Verwaltung wird folgende Kompromisslösung vorgeschlagen, die auch die Zustimmung der Kindergartenleitung findet:
Vorlage Nr.: 65/2014 . Seite 3 / 3
Die geschützte Roteiche und die Lärche sollen erhalten werden, die 2 Birken und die Haselnusssträucher können entfernt werden.
An der Mauer konnten keine Schäden festgestellt werden. Selbst wenn Schäden auftreten sollten, sollte nach einer
Lösung gesucht werden, die den Erhalt des wertvollen alten Baumes ermöglicht, z. B. durch Wurzelbrücken. Der Baum
dient im Sommer für die im Freien spielenden Kinder als Schattenspender. Herab fallende Eicheln sind als natürliche
Lebensäußerungen von Bäumen anzusehen, mit denen insbesondere im Herbst gerechnet werden muss. Im übrigen gilt
sowohl für das Laub wie für alle übrigen Verschmutzungen oder wie für Schnee im Winter die Straßenreinigungspflicht.
Auf keinen Fall entsteht hierdurch ein Anspruch auf Fällgenehmigung nach der Baumsatzung. Schäden im städtischen
Kanalsystem durch die Wurzeln des Baumes sind nicht bekannt.
Das gleiche gilt für die Lärche. Auch hier muss die Straße regelmäßig gereinigt werden, die Sinkkästen werden zweimal
im Jahr durch die Stadt Pulheim gereinigt, davon einmal nach dem Laub/Nadelfall. Bei der möglichen Beeinträchtigung
durch die Lärche ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Grundstücke von betroffenen Anliegern durch den Goldammerweg vom Kindergartengrundstück getrennt sind, so dass ein entsprechend großer Abstand besteht.
Im übrigen hat die TV- Untersuchung für den Kanal im Goldammerweg keinen Schaden mit Wurzeleinwuchs oder sonstigen Schäden erkennen lassen, die durch Bäume verursacht sein könnten.
Hinsichtlich der beiden Birken und der Haseln wird eine Entfernung vorgeschlagen, um den allergischen Beschwerden
der unmittelbaren Anlieger Rechnung zu tragen. Wie oben bereits erwähnt, liegen der Verwaltung Kopien der Allergiepässe vor.
Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, dass es sich um Bäume auf einem Kindergartengelände handelt. Den
Kindern sollte vorgelebt werden, dass die Natur und insbesondere Bäume wichtige Bestandteile unserer Lebensumwelt
sind und dass verantwortungsvoll mit altem Baumbestand umgegangen wird. Für die Gestaltung des Außengeländes
haben die Bäume wichtige Funktionen (Sauerstoffspender, Schattenspender im Sommer, Erlebbarkeit der Jahreszeiten,
gerade auch mit unterschiedlichen Baumarten).