Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Gansen
61/3Ga
19.10.2015
452/2015
Betreff
Erschließung Bebauungsplan 08.10 "Am Krausen Baum"
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Abt. 20/1
Freytag
Schiffer
Schaaf
Schulz
Radermacher i.V. Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung des Straßenbaus und
der Kanalisation für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 08.10 „Am Krausen
Baum“ entsprechend der vorgelegten Planung.
Erläuterungen:
Der Erschließungsträger Berafin Bauträger GmbH aus Brühl plant das Bebauungsgebiet
„Am Krausen Baum“ entsprechend des Bebauungsplanes 08.10 in Kooperation mit der
katholischen Kirche und per Erschließungsvertrag mit der Stadt Brühl zu erschließen.
Darin werden bautechnische Einzelheiten der Baudurchführung detailliert vereinbart.
Die gesamten Erschließungskosten übernimmt demnach der Erschließungsträger.
Die gemäß dem Bebauungsplan vorgesehenen neuen Häuser auf dem Gelände des
ehemaligen Kindergartens sind bereits als Anlieger der Straße „Am Krausen Baum“
erschlossen. Um den Bebauungsplan in seiner Gesamtheit realisieren zu können, ist
jedoch der Ausbau des vorhandenen Stichweges von der Liblarer Straße notwendig, um
auch die im Bebauungsplan rückwärtig gelegenen Wohnhäuser zu erschließen.
Hierzu muss der vorhandene Stichweg verlängert und verbreitert werden. Ebenso müssen
die Kanäle des Trennsystems und die gesamten Versorgungsleitungen erneuert werden.
Der Straßenaufbau des Stichweges ist mit einem durchgehenden bituminösen Aufbau
vorgesehen.
Die geschätzten Kosten für die zusätzliche tiefbautechnische Erschließung für den
Straßen- und Kanalbau einschließlich der Planungskosten belaufen sich auf etwa 160.000
Euro.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben.
Drucksache 452/2015
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