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Vorlage (Erschließung Bebauungsplan 08.10 "Am Krausen Baum")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Gansen 61/3Ga 19.10.2015 452/2015 Betreff Erschließung Bebauungsplan 08.10 "Am Krausen Baum" Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Abt. 20/1 Freytag Schiffer Schaaf Schulz Radermacher i.V. Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung des Straßenbaus und der Kanalisation für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 08.10 „Am Krausen Baum“ entsprechend der vorgelegten Planung. Erläuterungen: Der Erschließungsträger Berafin Bauträger GmbH aus Brühl plant das Bebauungsgebiet „Am Krausen Baum“ entsprechend des Bebauungsplanes 08.10 in Kooperation mit der katholischen Kirche und per Erschließungsvertrag mit der Stadt Brühl zu erschließen. Darin werden bautechnische Einzelheiten der Baudurchführung detailliert vereinbart. Die gesamten Erschließungskosten übernimmt demnach der Erschließungsträger. Die gemäß dem Bebauungsplan vorgesehenen neuen Häuser auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens sind bereits als Anlieger der Straße „Am Krausen Baum“ erschlossen. Um den Bebauungsplan in seiner Gesamtheit realisieren zu können, ist jedoch der Ausbau des vorhandenen Stichweges von der Liblarer Straße notwendig, um auch die im Bebauungsplan rückwärtig gelegenen Wohnhäuser zu erschließen. Hierzu muss der vorhandene Stichweg verlängert und verbreitert werden. Ebenso müssen die Kanäle des Trennsystems und die gesamten Versorgungsleitungen erneuert werden. Der Straßenaufbau des Stichweges ist mit einem durchgehenden bituminösen Aufbau vorgesehen. Die geschätzten Kosten für die zusätzliche tiefbautechnische Erschließung für den Straßen- und Kanalbau einschließlich der Planungskosten belaufen sich auf etwa 160.000 Euro. Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben. Drucksache 452/2015 Seite - 2 –